…dass die Berufung wieder als unerledigt gilt. Allerdings bleibt die BVE bis zur abschließenden Berufungserledigung im Rechtsbestand das heißt, die Rechtsfolgen.somit auch die kassenmäßige Gebarung richten sich nach dem Ergebnis der BVE (siehe Stoll, BAO-Kommentar, 2719). Ein Teil der Lehre und die Praxis…
…ob a) die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben und b) ob die kassenmäßige Gebarung im Zeitraum vor dem 16.01.2002 bezogen auf die Vereinbarung vom 15.02.2002 ihren richtigen Niederschlag gefunden hat…
…neben anderen unstrittigen, folgende nunmehr strittige Feststellungen die vom Finanzamt den nunmehr angefochtenen Bescheiden zugrunde gelegt wurden: Tz. 17) Feststellungen zu den Aufzeichnungen a) Kassa Die kassenmäßige Gebarung der Jahre 1985 und 1986 besteht aus einer unvollständigen Sammlung von Spesenbelegen. Bareingänge, ob Fremdgelder oder Honorare…
… 299 BAO auf, da für einen derartigen Aufhebungsbescheid keine rechtliche Handhabe bestand, weil die aufgehobenen Umsatzsteuer-Jahresbescheide nicht über eine kassenmäßige Gebarung absprechen bzw abgesprochen haben. Mit den aufgehobenen USt-Jahresbescheiden wurde weder über die Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO abgesprochen - in Parenthese sei…
…23.096,48 € verrechnet, der sich dadurch mit diesem Tag auf 19.023,13 € reduzierte. Die Gebarungsdaten zum Abgabenkonto des Berufungswerbers lassen im gegebenen Zusammenhang erkennen, dass die Einkommensteuer- und Umsatzsteuergutschriften für 2006 ausnahmslos auf angemeldete Konkursforderungen verrechnet wurden. Hinsichtlich der Einkommensteuergutschrift 2006…
…entrichtet worden. Diese Zahlung sei von der Bf. daher "als gewidmete Zahlung für Mineralölsteuerbeträge angesehen" worden. Die kassenmäßige Abwicklung sei am 1. Jänner 1995 für das Hauptzollamt Wien nicht klar ersichtlich gewesen, weshalb diese unter Zuhilfenahme der Unterlagen des steuerlichen Vertreters rekonstruiert worden sei. Bei…
…entrichtet worden. Diese Zahlung sei von der Bf. daher "als gewidmete Zahlung für Mineralölsteuerbeträge angesehen" worden. Die kassenmäßige Abwicklung sei am 1. Jänner 1995 für das Hauptzollamt Wien nicht klar ersichtlich gewesen, weshalb diese unter Zuhilfenahme der Unterlagen des steuerlichen Vertreters rekonstruiert worden sei. Bei…
…Berufungsvorentscheidung vom gleichen Tag festgesetzte Einkommensteuergutschrift für 1988 (189.736 ATS = 13.877,65 €) verbucht und die kassenmäßige Rückübertragung dieses Betrages in die laufende Gebarung vorgenommen wurde. Bei dieser Sachlage kann von einer Entrichtung der Einkommensteuer 1988 durch die Zahlung vom 11.2…
…hat, also vor allem rechnungsmäßig richtig vollzogen ist. Die Begründung der Zahlungsverpflichtung ist hingegen nicht Gegenstand des Abrechnungsbescheides, sie wird vorausgesetzt. Mit dem Abrechnungsbescheid ist - wie oben ausgeführt - über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu entscheiden. Hieraus ergibt sich, dass…
…gewährleistet ist - im Abrechnungsbescheidverfahren nicht mehr geprüft werden. Dieses Verfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Abgabenfestsetzungen und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist…
…Bekämpfbarkeit gewährleistet sei - im Abrechnungsverfahren nicht mehr geprüft werden. Dieses Verfahren habe sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Abgabenfestsetzungen und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden hätten. Mit dem Abrechnungsbescheid werde darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen…
…Abrechnung nicht zu prüfen sei, ob die Abgabenfestsetzung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt sei, sondern lediglich ob die Festsetzungen und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. In der dagegen eingebrachten Beschwerde verweist der Bf. wiederum auf ein Erstattungs…
…den Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung entschieden werde. Dabei treffe die Partei die Behauptungslast bezüglich der strittigen Verrechnungsvorgänge (VwGH 21.3.1995, 95/14/0008). Da der gegenständliche Antrag jedoch nicht die Richtigkeit der kassenmäßigen Gebarung, sondern vielmehr die…
…sich damit, ob die Bescheide in der kassenmäßigen Gebarung ihren Ausdruck gefunden hätten. Im Abrechnungsverfahren treffe die Partei die Behauptungslast und Konkretisierungspflicht hinsichtlich der fraglichen und strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten . Im gegenständlichen Antrag werde offenbar nur eine Mitteilung über Buchungsvorgänge für den Zeitraum 19. Mai…
…Abgabenfestsetzung nicht mehr geprüft werden, dieses Verfahren habe sich lediglich damit zu befassen, ob die Anlastung der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Mit einem Abrechnungsbescheid werde darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen sei, d.h…
…Bescheide in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden hätten. Im Abrechnungsverfahren treffe die Partei weiters die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der fraglichen und strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Die Berufung wäre abzuweisen gewesen, da keine weiteren Ausführungen bezüglich der Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung…
…hat sich damit zu beschäftigen, ob die Bescheide in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei weiters die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der fraglichen und strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar…
…Bescheide in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden hätten. Im Abrechnungsverfahren treffe die Partei weiters die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der fraglichen und strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Die Berufung wäre abzuweisen gewesen, da keine weiteren Ausführungen bezüglich der Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung…
…Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen ist. Dieses Verfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist…
…347,73 entbehre daher jeglicher gesetzlicher und verfahrensrechtlicher Grundlage. Die Verbuchung der Nachforderung auf dem Steuerkonto basiere dementsprechend auf einem Nichtbescheid und sei daher zu stornieren. Da insoweit eine richtige Verbuchung der Gebarung bzw. eine Zahlungsverpflichtung nicht gegeben sei, stelle der Bw vorsorglich den Antrag…