…sei die angenommene Lebensdauer der Ausbauteile zu kurz angesetzt worden. Das Gutachten sei daher als Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer ungeeignet und sei weiter von der gesetzlichen Abschreibung in Höhe von 1,5% der Herstellungskosten auszugehen. Nach entsprechender Kürzung der Abschreibung für Abnutzung stellte es die…
…Jahre 1999 bis 2004 und der Einbringung der VfGH-Beschwerde hinsichtlich des Jahres 2005 durch die Bw. Des Weiteren liege seit Beginn der Vermietung dem FA ein Gutachten über die kürzere Nutzungsdauer der betreffenden Gebäude vor, welches dem FA seit Beginn der Vermietungstätigkeit bekannt sei…
…Des Weiteren liege, wie bereits dargestellt sei, ein Gutachten über die kürzere Nutzungsdauer mit 4% Abschreibungssatz "des betreffenden Gebäudes" vor, über das das FA seit Beginn der Vermietung in Kenntnis gesetzt gewesen sei. Für das Jahr 2005 sei derzeit noch die Entscheidung hinsichtlich der VfGH…
…folgt: "Baujahr 1939, Alter des Objektes 68 Jahre, Lebensdauer 78 Jahre, Restlebensdauer 10 Jahre". Damit ist der Nachweis einer kürzeren (Rest)Nutzungsauer als der gesetzlichen vermuteten nicht gelungen. Das Sachverständigengutachten stellt zwar Mängel am Bau- und Erhaltungszustand fest, enthält aber keinerlei Ausführungen darüber, ob und…
…S 81.408,- errechnet. Das im Jahr 2003 vorgelegte Schätzungsgutachten des D wurde vom Finanzamt auch für das Jahr 2001 als nicht tauglich für die Anerkennung einer kürzeren Nutzungsdauer angesehen. Gegen diesen Feststellungsbescheid betreffend das Jahr 2001 erhob die Bw. Berufung und beantragte die AfA…
…darauf hingewiesen wurde, dass es sich beim vorgelegten Schätzungsgutachten lediglich um die Ermittlung des Verkehrswertes gehandelt habe und damit nicht für die Berücksichtigung einer kürzeren Nutzungsdauer herangezogen werden könne, die Berechnung "technische Lebensdauer abzüglich Alter des Objektes" nicht ausreichend sei und ohne Vorlage eines Schätzungsgutachtens…
…der Fall. Aus der Sicht des steuerlichen Vertreters müsste das "fiktive Baujahr" des Mietobjektes zwischen 1970 und 1975 liegen, denn durch die getätigten Investitionen werde eine verlängerte wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht. Die Restnutzungsdauer errechne sich daher nicht nur aus der angenommenen Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, sie…
…beantragt, an Stelle des gesetzlich vermuteten AfA-Satzes von 1,5% einen solchen von 2% zu gewähren, ohne die kürzere Nutzungsdauer durch Vorlage eines geeigneten Gutachtens zu belegen. Diesem Antrag ist das Finanzamt bereits in den angefochtenen Bescheiden gefolgt. Es hat sich dabei auf Rz…
…Ross - Brachmann - Holzner, aoaO, 255 und 261), enthält das Gutachten dazu keine (detaillierten) Ausführungen. Während für Zwecke einer kürzeren Nutzungsdauer ein entsprechender Nachweis über den Bauzustand zu erbringen ist (VwGH 20.11.1996, 94/15/0132), wird dieser im Gutachten auf Seite 10 lediglich pauschal…
…ATS 49.280,-- anzuerkennen. Die Anschaffung dieses Instruments erfolgte im Juni 1989, der Absetzung für Abnutzung wurde eine Nutzungsdauer mit 35 Jahren zu Grunde gelegt. Diese Berufung wurde wie folgt begründet: Die in Rede stehende Violine aus dem 18. Jahrhundert werde insbesondere für die Aufführungspraxis…
…würden. Zusätzlich erfolgten bei Bedarf auch Untersuchungen an Samstagen. Bei Mehrschichtbetrieben sei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kürzer (VwGH 17.12.1952, 2921/50). Beim Magnetresonanztomograf Magnetom handle es sich ebenso wie beim Somatom um eine Computeranlage. Der Magnetom sei ein Untersuchungsgerät mit sehr langer Messdauer. Die…
…ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Der AfA-Satz von 1,5 % entspricht einer Nutzungsdauer von rund 67 Jahren. Eine kürzere Nutzungsdauer ist im Regelfall mittels eines Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Für die Behörde besteht zwar keine…
…Vertretung der Bw. weiters angesprochene Errichtung in Leichtbauweise hätte gegebenenfalls ausschließlich im betrieblichen Bereich Bedeutung, im außerbetrieblichen Bereich komme eine kürzere Nutzungsdauer hingegen grundsätzlich (außer bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens) nicht in Betracht. Die steuerliche Vertretung der Bw. brachte mit Schriftsatz vom 22. Dezember 2004…
…Einkommensteuerbescheid 2011 vom 8. November 2012 berücksichtigte das Finanzamt die vom Bw. geltend gemachte kürzere (Rest)nutzungsdauer nicht. Die gegen diesen Bescheid am 22. November 2012 erhobene Berufung legte das Finanzamt direkt der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Am 8. April 2013 zog der…
…wirken wie ein Vorhalt. Die Berufungswerberin hat keine Argumente für eine kürzere Nutzungsdauer vorgebracht. Auch der erkennende Senat schließt sich der Schätzung des Finanzamtes an. Bereits in zahlreichen diesbezüglichen Entscheidungen (Nutzungsdauer von Musikinstrumenten) wurden die Nutzungsdauern oftmals mit 20 Jahren festgesetzt (vgl. hierzu UFS 28…
…2010 als unbegründet abgewiesen, wobei festgehalten wurde, dass die geltende gemachte kürzere Nutzungsdauer nicht durch ein Sachverständigengutachten belegt worden sei. Das Argument der kürzeren Restlebenszeit werde im Hinblick auf § 8 EStG 1988 verworfen. In dem rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag wandte sich die Bw. gegen die Beurteilung…
…auf das gegenständliche Objekt ein. Damit war das Gutachten auch nicht geeignet, eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer nachzuweisen. Damit führen auch die Äußerungen des Sachverständigen, wonach für die Ermittlung der Restnutzungsdauer nicht alleine die rein technische sondern vielmehr auch die wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Bedeutung sei, bzw…
…16. Oktober 2007 verwiesen. Das von der Bw angesprochene, nur bei Inbetriebnahme des Gebäudes zustehende Wahlrecht, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen, ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ein Recht des Steuerpflichtigen. Der Abgabenbehörde räumt das Gesetz in diesem Zusammenhang keinerlei Vollzugsspielraum ein. Inwieweit das Finanzamt dadurch, dass…
…Zl. 92/13/0304). Das Vorliegen eines derartigen Gutachtens sei nicht einmal behauptet worden. Letztlich sei im Rahmen der Steuererklärung 2004 bereits die kürzere Nutzungsdauer angesetzt worden. Damit sei nach herrschender Meinung das Wahlrecht konsumiert, was auch für die Behörde gelten müsse. Das Missachten dieses…
…Ursachen und auf die Vernachlässigung der notwendigen Erhaltungsarbeiten Bedacht zu nehmen sei. Als Umstände, auf Grund derer eine kürzere als die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Gebäudes angenommen werden müsse, würden zum Beispiel ein schlechter Bauzustand, schlechte Bauausführungen oder besondere statische Probleme in Betracht kommen (VwGH 28…