…Kunststoffen, Estriche usw., welche eine kürzere Lebensdauer haben (zwischen 12 und 15 Jahren)", wobei jeweils eine mittlere Lebensdauer angenommen werde. Die Aufteilung in Massiv- und Ausbauteile erfolgte laut einer beiliegenden Tabelle über die "prozentuellen Anteile an Wohnbauten", welche nachkalkuliert worden sei. Von diesen Ansätzen ausgehend…
…Zur Begründung gab es an, der Nachweis einer kürzeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer können grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den Bauzustand erbracht werden. Ein solches sei nicht vorgelegt worden und fänden sich in den Ausführungen des Berufungswerbers auch keine ausreichenden Aussagen zum Bauzustand zur…
…des Einkommensteuerbescheids 2010 vom 28. April 2011 führte es dazu aus, eine kürzere als die gesetzlich vermutete Nutzungsdauer (66,67 Jahre) sei grundsätzlich durch ein Gutachten über den Bauzustand schlüssig und nachvollziehbar darzulegen. Das Gutachten unterliege der freien Beweiswürdigung der Behörde. Im Rahmen der freien…
…Jahre 1999 bis 2004 und der Einbringung der VfGH-Beschwerde hinsichtlich des Jahres 2005 durch die Bw. Des Weiteren liege seit Beginn der Vermietung dem FA ein Gutachten über die kürzere Nutzungsdauer der betreffenden Gebäude vor, welches dem FA seit Beginn der Vermietungstätigkeit bekannt sei…
…Des Weiteren liege, wie bereits dargestellt sei, ein Gutachten über die kürzere Nutzungsdauer mit 4% Abschreibungssatz "des betreffenden Gebäudes" vor, über das das FA seit Beginn der Vermietung in Kenntnis gesetzt gewesen sei. Für das Jahr 2005 sei derzeit noch die Entscheidung hinsichtlich der VfGH…
…Das vorgelegte Gutachten, das die Nutzungsdauer ohne nachvollziehbare Begründung lediglich annimmt, den Bauzustand nicht detailliert beschreibt und auch die ziffernmäßigen Ausgangswerte nicht nennt, ist kein taugliches Beweismittel für eine kürzere Nutzungsdauer. Ein Gutachten muss, um als schlüssig und nachvollziehbar gelten zu können, die maßgeblichen ziffernmäßigen…
…und Verpachtung dient, 66 2/3 Jahre und nicht weniger beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Der Nachweis kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden. Unter Nutzungsdauer…
…eine wirtschaftliche mittlere Restnutzungsdauer von ca. 15 Jahren genannt werden. Das Finanzamt begründet seinen Standpunkt damit, dass eine kürzere als die gesetzliche Nutzungsdauer durch ein Gutachten über den Bauzustand schlüssig und nachvollziehbar darzustellen sei. Die Ermittlung einer fiktiven Gesamtnutzungsdauer, von der das Alter des Gebäudes…
…sei die Nutzungsart durch den Mieter, auch die Nutzung zu gewerblichen Zwecken schade nicht. Eine kürzere als die gesetzliche Nutzungsdauer sei grundsätzlich durch ein Gutachten über den Bauzustand schlüssig und nachvollziehbar darzulegen. Weiters werde um Vorlage des Mietvertrages und Bekanntgabe, ob das gesamte Objekt vermietet…
…Vermietung und Verpachtung von 2.326,36 €. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab und führte aus, dass die Beweislast hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer den Abgabepflichtigen treffe, wenn ein höherer als der gesetzlich vorgesehene AfA-Satz von 1,5% begehrt werde…
…nach dieser Gesetzesstelle somit, dass ein Nachweis über eine Nutzungsdauer abweichend von der vom Gesetzgeber angenommenen Nutzungsdauer von rund 67 Jahren erbracht wird. Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen (siehe etwa VwGH 17.12.2003, 2001/13/0277; zuletzt VwGH 20…
…darauf hingewiesen wurde, dass es sich beim vorgelegten Schätzungsgutachten lediglich um die Ermittlung des Verkehrswertes gehandelt habe und damit nicht für die Berücksichtigung einer kürzeren Nutzungsdauer herangezogen werden könne, die Berechnung "technische Lebensdauer abzüglich Alter des Objektes" nicht ausreichend sei und ohne Vorlage eines Schätzungsgutachtens…
…habe nach Ansicht des Finanzamtes keine schlüssige Aussage über die Nutzungsdauer getroffen, weshalb es als Nachweis einer kürzeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer nicht geeignet sei. Für gemischt genutzte Grundstücke - ein solches liege hier vor - sei nicht die vom Gutachter angewandte Sachwertmethode, sondern die Ertragswertmethode anzuwenden…
…Abnutzung geltend gemacht werden. "Voraussetzung für einen höheren Betrag an Abschreibung ist nach dieser Gesetzesstelle somit, dass ein Nachweis über eine kürzere Nutzungsdauer erbracht wird (siehe VwGH-Erkenntnis vom 8. August 1996, 92/14/0052). Im gegenständlichen Fall wurde ein Gutachten über die technische und…
…bei Mietgebäuden könnten ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer könnte nur mit der Vorlage eines Gutachtens über den Bauzustand erbracht werden. Ein derartiger Nachweis sei im Streitfall nicht erbracht worden…
…der Gebäudebewertung zum Stichtag 28.03.2002 nicht nachvollziehbar sei. Das Gutachten sei daher kein tauglicher Nachweis für eine kürzere Nutzungsdauer als die durch den gesetzlichen Afa-Satz vorgegebene Nutzungsdauer. Der steuerliche Vertreter des Bw. reichte eine Stellungnahme des Verfassers des Gutachtens nach und wies…
…Der Bw. habe daher der Übersiedlung seiner Familie nach Wien zugestimmt. Sowohl ihm als auch dem Board sei klar gewesen, dass sein Aufenthalt in Wien nur von kurzer Dauer sein werde. Der Bw. habe für die Dauer seines Aufenthaltes in Wien, nämlich für zwei Jahre…
…Aus der Sicht, dass der Umsatzsteuerjahresbescheid ein weitergehender Bescheid ist (VwGH 14.9.1993, 93/15/0062) fehlt es an der Zeitraum- und damit verbundenen Sachidentität, sodass dieser nicht an die Stelle eines einen kürzeren Zeitraum betreffenden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides treten kann (vgl. UFS 3.8.2005…
…zwar richtig, dass diese Wegstrecke etwas kürzer sei, das Problem sei jedoch, dass ein Großteil dieser Wegstrecke durch Ried- bzw. Wohngebiet führe, wo man nur 30 km/h fahren dürfe. Aus diesem Grunde benötige man für die etwas kürzere Wegstrecke die doppelte Fahrtzeit. Dazu komme…
…werden, da diese Teile einen Lebenszyklus von 20 bis 40 Jahre haben. Die festgestellte Restnutzungsdauer von 30 Jahren wird daher aufrecht erhalten." Nach der Rechtsprechung des VwGH können Gründe für eine kürzere Gebäudenutzungsdauer zB ein schlechter Bauzustand, schlechte Bauausführungen oder besondere statische Probleme darstellen (vgl…