IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Regina Vogt in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Weiß Rechtsanwälte, Walfischgasse 8/13, 1010 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2001 vom…
…es gebe nach einem anderen Internet Routenplaner eine vorgeschlagene Streckenvariante mit einer Entfernung von 22,2 km, die anders als die kürzere Route nicht über die A 23 und die B 225, sondern über die A 21 und die S 1 zum Arbeitsort des Bf…
…Kunststoffen, Estriche usw., welche eine kürzere Lebensdauer haben (zwischen 12 und 15 Jahren)", wobei jeweils eine mittlere Lebensdauer angenommen werde. Die Aufteilung in Massiv- und Ausbauteile erfolgte laut einer beiliegenden Tabelle über die "prozentuellen Anteile an Wohnbauten", welche nachkalkuliert worden sei. Von diesen Ansätzen ausgehend…
… 293b BAO vorliegen, sowie ob dem Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) andererseits der Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden gelungen ist, und somit eine höhere Absetzung für Abnutzung (in der Folge kurz: AfA) zusteht. Im Rahmen der Einkommensteuererklärungen 2016 (datierend mit 02.05.2018…
…Zur Begründung gab es an, der Nachweis einer kürzeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer können grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den Bauzustand erbracht werden. Ein solches sei nicht vorgelegt worden und fänden sich in den Ausführungen des Berufungswerbers auch keine ausreichenden Aussagen zum Bauzustand zur…
…1988 nachzuweisen. Zweck des Bewertungsgutachtens der oben beschriebenen Liegenschaft vom 28. Februar 2012 sei die Verkehrswertermittlung im Rahmen eines Konkursverfahrens und nicht die Ermittlung der Nutzungsdauer der gewesen. Dieses Gutachten sei daher nicht geeignet, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen, da § 16 Abs. 1 Z 8 lit…
…2. Februar 2023 wurde die im Spruch genannte Beschwerde schließlich - wie den Bf. auch mitgeteilt wurde - dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Dabei gab die Abgabenbehörde noch nachstehende Stellungnahme ab: "Eine kürzere Restnutzungsdauer bzw. eine höhere Afa als die gesetzliche von 1,5% (§ 16 Abs. 1…
…2018 wies das Finanzamt die Beschwerde vom 02.01.2018 als unbegründet ab. Begründend wurde ausgeführt: "Als Umstände, auf Grund derer eine kürzere als die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Gebäudes angenommen werden müsste, kämen zB ein schlechter Bauzustand, schlechte Bauausführungen oder besondere statische Probleme in Betracht…
…2. Mit Bescheid vom 20.02.2018 wurde der Antrag abgewiesen, weil das nachgereichte Gutachten kein taugliches Beweismittel für eine kürzere Restnutzungsdauer der Gebäude darstelle. 3. Dagegen wurde mit Schriftsatz vom 20.03.2018 Beschwerde erhoben und eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht beantragt. Entsprechend…
…dargestellt worden. Es sei einfach von einer fiktiven Gesamtnutzungsdauer das Alter des Gebäudes in Abzug gebracht worden. Das vorgelegte Gutachten sei somit für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer nicht geeignet] erhoben die Bf. dagegen mit als Vorlageantrag zu wertendem Anbringen (FinanzOnline) vom 15. Dezember 2015…
…nicht mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung dem Altlastenbeitrag unterliegt", zum Schluss gekommen ist, dass die Aussage des VwGH, dass bei Fehlen einer erforderlichen Bewilligung auch das kürzere, als das im Gesetz der Beitragspflicht unterworfene Lagern von Abfällen zur Verwertung, dem Altlastenbeitrag unterliegt…
…von 45 Jahren errechnete sich eine Restnutzungsdauer von 33 Jahren. 4. Im Einkommensteuerbescheid 2008 vom 02.07.2010 wurde mangels ausreichenden Nachweises einer kürzeren Nutzungsdauer die Absetzung für Abnutzung betreffend die beiden Mietobjekte vom Finanzamt mit 1,5% der Anschaffungskosten in Ansatz gebracht. 5. In…
…Aufarbeitung der Sachlage mit, indem er Tatsachen erhebt (Befund) und daraus Schlussfolgerungen tatsächlicher Art zieht. Das Gutachten zur kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes ist ein Beweismittel und als solches von der Behörde frei zu würdigen. Sie darf sich darüber nicht ohne Weiteres hinwegsetzen, sondern ihm nur…
…handelt und diese nicht mit einem Wohngebäude vergleichbar ist, ist aufgrund des bisherigen Bestandes jedenfalls von einer kürzeren Nutzungsdauer als 67 Jahren auszugehen. Sollte von Seiten des Finanzamtesn ein Abgehen von der gesetzlichen Nutzungsdauer in Frage kommen, wäre eine Berufungserledigung in der ersten Instanz möglich…
…dient, 66,6 Jahre und nicht weniger beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens über den (technischen) Bauzustand erbracht werden muss (vgl…
…gesetzliche Afa gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 1,5 % der Bemessungsgrundlage betrage. Eine kürzere als die gesetzliche Nutzungsdauer sei durch ein Gutachten über den Bauzustand schlüssig und nachvollziehbar darzulegen. Weiters wurden Ergänzungspunkte zu den Anschaffungskosten des Mietobjektes, dem mündlichen Mietvertrag…
…des Einkommensteuerbescheids 2010 vom 28. April 2011 führte es dazu aus, eine kürzere als die gesetzlich vermutete Nutzungsdauer (66,67 Jahre) sei grundsätzlich durch ein Gutachten über den Bauzustand schlüssig und nachvollziehbar darzulegen. Das Gutachten unterliege der freien Beweiswürdigung der Behörde. Im Rahmen der freien…
…Jahre 1999 bis 2004 und der Einbringung der VfGH-Beschwerde hinsichtlich des Jahres 2005 durch die Bw. Des Weiteren liege seit Beginn der Vermietung dem FA ein Gutachten über die kürzere Nutzungsdauer der betreffenden Gebäude vor, welches dem FA seit Beginn der Vermietungstätigkeit bekannt sei…
…Des Weiteren liege, wie bereits dargestellt sei, ein Gutachten über die kürzere Nutzungsdauer mit 4% Abschreibungssatz "des betreffenden Gebäudes" vor, über das das FA seit Beginn der Vermietung in Kenntnis gesetzt gewesen sei. Für das Jahr 2005 sei derzeit noch die Entscheidung hinsichtlich der VfGH…
…Das vorgelegte Gutachten, das die Nutzungsdauer ohne nachvollziehbare Begründung lediglich annimmt, den Bauzustand nicht detailliert beschreibt und auch die ziffernmäßigen Ausgangswerte nicht nennt, ist kein taugliches Beweismittel für eine kürzere Nutzungsdauer. Ein Gutachten muss, um als schlüssig und nachvollziehbar gelten zu können, die maßgeblichen ziffernmäßigen…