…Entgegenkommen des Finanzamtes zu werten, das nur der Vermeidung von Nebengebühren gedient habe. Die Aussetzung der Einbringung stelle eine behördeninterne Maßnahme dar, auf welche kein Rechtsanspruch bestehe. Auch die Wiederaufnahme der Einbringung stelle eine bloß interne Maßnahme dar (VwGH 15.4.1997, 96/14/0001)…
…dass es darüber hinaus nichts mehr geben kann. Den Hinweis, dass damit das Finanzamt noch beschäftigt wird, haben wir als eine amts-interne Maßnahme verstanden, die für uns nicht relevant war, da ja im Bescheid selbst eine Summe von € 32,00 und nicht mehr…
…keine eigenständige gewerbliche Tätigkeit, sondern stellt bloß eine Vermögensverwaltung dar. Weder durch diese Vermietung noch durch die - als interne Maßnahme anzusehende - Erstellung von Verwertungskonzepten betätigte sich die Bw. in einer organisatorisch von der produzierenden Tätigkeit abgesonderten Weise am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Es ist dem Finanzamt…
…zurückzuführen. Mangels entsprechender Hinweise ist der Antragstellerin auch nicht offensichtliche Fahrlässigkeit oder gar betrügerische Absicht entgegenzuhalten. Nach ihren Ausführungen hat sie auch interne Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung dieser Arbeitsfehler gesetzt. Die Erstattung der Einfuhrabgabe im vorliegenden Fall ist somit gerechtfertigt. Das gleiche gilt im Hinblick…
…die einer Berichtigung nach § 293b BAO nicht zugänglich sei, ist entgegenzuhalten, dass die Vergabe einer Steuernummer lediglich eine interne ordnungspolitische Maßnahme ist, der keine wie immer geartete normative Wirkung zukommt. Darüberhinaus darf nicht übersehen werden, dass auch der vorgelegte Gesellschaftvertrag als "Vertrag über eine atypische…
…durch unverzügliche Niederlegung seiner Funktion das Haftungsrisiko auszuschließen. Inwieweit die Scheingeschäftsführertätigkeit unbewusst gewesen wäre, würde sich aus den Berufungsausführungen nicht erkennen lassen. Allerdings wäre nach der geltenden Lehre und ständigen Rechtsprechung eine eventuell bestehende interne Vereinbarung, die den Geschäftsführer von jeder Mitwirkung an der Geschäftsführung…
…Die R erklärt, dass sie bei sämtlichen außergewöhnlichen Maßnahmen die Zustimmung der Gesellschafter einholen wird." D) Zu den Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften (Feststellungserklärungen) für die Jahre 2006 bis 2008 sowie zur abgabenbehördlichen Außenprüfung und deren (gescheiterte; vgl unten Punkte H und I) bescheidmäßige…
…in Osteuropa, wie vom Bw behauptet, jährlich verstärkt worden sind. Als der Bw letztlich die Aussichtslosigkeit seiner Bemühungen erkannt hatte, stellte er seine Betätigung ein. Auch dies kann als strukturverbessernde Maßnahme iSd § 2 Abs 1 Z 6 LVO gesehen werden (Doralt/Renner, EStG 198811, § 2…
…sind. Maßgeblich ist das Innenverhältnis (Kolacny/Caganek, UStG3, § 2 Anm 15), und zwar dessen tatsächlichen Umstände und nicht interne Vereinbarungen über abgabenrechtliche Folgen dieser Umstände. Dass die Vereinbarung zwischen Bw und Fa. A GmbH bis zum schriftlichen Festhalten am 1. Februar 2007 nur mündlich bestand…
Alle Maßnahmen zur Durchführung und Verwaltung einer Prüfung (einschließlich Bericht, Erstellung erforderlicher Bescheide und Genehmigung) obliegen dem prüfenden Finanzamt. Die statistische Auswertung [hier nicht gegenständlich]. Der Arbeitsbogen wird im prüfenden Finanzamt abgelegt. Auf Verlangen des örtlich zuständigen Finanzamtes ist dieses vor dem Prüfungsabschluss über das…
…A in Sachen 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille zur Approbation befugten Person gemacht hätten. Eine derartige Organisationsvorschrift konnte von der Berufungsbehörde in der Findok aufgefunden werden: Die Richtlinie des BMF "OHB; Organisationshandbuch Intern", die in der Findok für die Öffentlichkeit nicht abrufbar ist, sondern gekennzeichnet ist…
…Dieses holt den Fall über BP2000 ab und stellt den Prüfungsauftrag aus, der vom zuständigen Finanzamt zu genehmigen ist. Alle Maßnahmen zur Durchführung und Verwaltung einer Prüfung (einschließlich Bericht, Erstellung erforderlicher Bescheide und Genehmigung) obliegen dem prüfenden Finanzamt. Die statistische Auswertung [hier nicht gegenständlich]. Der…
…für 2004 € 93.926,74, für 2005 € 128.460,12 und für 2006 € 127.527,32. Der Betrag mit dem der Berufungswerber durch Hinterlegung beim Finanzamt Salzburg-Stadt Maßnahmen zur Vollziehung dieses Sicherstellungsauftrages hintanhalten kann, wird mit € 372.000,-- festgesetzt. Entscheidungsgründe…
…zurückgewiesen. 3. Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 wird stattgegeben, der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist als Fachärztin für Interne Medizin nicht selbständig tätig. Im Jänner 1998 eröffnete sie in P eine Wahlarztpraxis, welche sie im Jahr…
…Geschäftsherrin & atypisch Stille ermächtigt. Auch wenn das ´interne OHB´ in Verbindung mit weiteren innerorganisatorischen Vorschriften des Finanzamtes C ihn zur gegenständlichen Approbation intern berechtigten, so war seine Approbation für das Finanzamt A im Außenverhältnis unwirksam. e) Klarstellung zur Zurechnung der vermeintlichen Feststellungsbescheide an das Finanzamt…
…und verantwortet, muß das Finanzamt sein. Nur dann bleibt die Großbetriebsprüfung bloßer Hilfsapparat dieses Finanzamtes und ihre nähere organisatiorische Einrichtung eine interne Frage der Verwaltung...." Übertragen auf die hier zu beurteilende Situation bedeuten VfGH 17.6.1986, B532/84 und VfGH 12.10.1993, V63…
…und verantwortet, muß das Finanzamt sein. Nur dann bleibt die Großbetriebsprüfung bloßer Hilfsapparat dieses Finanzamtes und ihre nähere organisatiorische Einrichtung eine interne Frage der Verwaltung...." Übertragen auf die hier zu beurteilende Situation bedeuten VfGH 17.6.1986, B532/84 und VfGH 12.10.1993, V63…
…und verantwortet, muß das Finanzamt sein. Nur dann bleibt die Großbetriebsprüfung bloßer Hilfsapparat dieses Finanzamtes und ihre nähere organisatiorische Einrichtung eine interne Frage der Verwaltung...." Übertragen auf die hier zu beurteilende Situation bedeuten VfGH 17.6.1986, B532/84 und VfGH 12.10.1993, V63…
…und verantwortet, muß das Finanzamt sein. Nur dann bleibt die Großbetriebsprüfung bloßer Hilfsapparat dieses Finanzamtes und ihre nähere organisatiorische Einrichtung eine interne Frage der Verwaltung...." Übertragen auf die hier zu beurteilende Situation bedeuten VfGH 17.6.1986, B532/84 und VfGH 12.10.1993, V63…
…und verantwortet, muß das Finanzamt sein. Nur dann bleibt die Großbetriebsprüfung bloßer Hilfsapparat dieses Finanzamtes und ihre nähere organisatiorische Einrichtung eine interne Frage der Verwaltung...." Übertragen auf die hier zu beurteilende Situation bedeuten VfGH 17.6.1986, B532/84 und VfGH 12.10.1993, V63…