…der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Vermögensvermehrungen und Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden dürfen. Wenn daher inländische Beteiligungserträge nach der Bestimmung des § 10 KStG 1988 grundsätzlich steuerfrei bleiben, können damit in direktem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende…
…die Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Beteiligungserträge gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße. Die Steuerfreistellung sei unter Hinweis auf die geltende Bestimmung des § 10 KStG 1988 abgelehnt worden. Diese Ablehnung sei aus den nachstehend angeführten Gründen rechtswidrig: (1) Gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1988 seien inländische Beteiligungserträge und…
…die Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Beteiligungserträge gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße. Die Steuerfreistellung sei unter Hinweis auf die geltende Bestimmung des § 10 KStG 1988 abgelehnt worden. Diese Ablehnung sei aus den nachstehend angeführten Gründen rechtswidrig: (1) Gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1988 seien inländische Beteiligungserträge und…
…Aktien) sind inländische Beteiligungserträge. Werden diese dem inländischen Fruchtgenussberechtigten zugerechnet, ist es konsequent auch die Beteiligungsertragsbefreiung dem Fruchtgenussberechtigten zu gewähren. Eine unmittelbare Beteiligung wird von § 10 KStG für die inländische Schachtelbefreiung nicht verlangt (nur die KESt-Befreiung setzt eine solche voraus). Die Beteiligungsertragsbefreiung der Ausschüttungserträge…
…Tochter-Richtlinie bietet somit keinen Ansatzpunkt für eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von inländischen und ausländischen Dividenden, da sie gegen höherrangige Grundfreiheiten nicht verstoßen darf. Kohärenz und Gesamtsteuerbelastung Auch die steuerliche Gesamtbelastung ist als Rechtfertigungsgrund für eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit nicht geeignet: Die Beteiligungsertragsbefreiung wurde eingeführt…
…im § 10 Abs. 2 KStG jeweils die "Gewinnanteile jeder Art" angeführt seien, werde dieser Begriff entsprechend den Körperschaftsteuerrichtlinien unterschiedlich ausgelegt. Laut KStR seien Gewinne aus der Liquidation einer inländischen Beteiligung nicht als Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 1 KStG anzusehen. Im Rahmen der Beurteilung gemäß § 10…
…der inländischen KESt bestehe überhaupt kein Zweifel an deren Anrechenbarkeit, hinsichtlich der tschechischen Abzugsteuer verweise sie auf die die Vorjahre betreffenden Berufungen. Die Finanzbehörde habe bisher nicht klargestellt, ob die tschechische Abzugsteuer auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen sei oder aber ob die tschechischen Beteiligungserträge aus…
…der inländischen KESt bestehe überhaupt kein Zweifel an deren Anrechenbarkeit, hinsichtlich der tschechischen Abzugsteuer verweise sie auf die die Vorjahre betreffenden Berufungen. Die Finanzbehörde habe bisher nicht klargestellt, ob die tschechische Abzugsteuer auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen sei oder aber ob die tschechischen Beteiligungserträge aus…
…der inländischen KESt bestehe überhaupt kein Zweifel an deren Anrechenbarkeit, hinsichtlich der tschechischen Abzugsteuer verweise sie auf die die Vorjahre betreffenden Berufungen. Die Finanzbehörde habe bisher nicht klargestellt, ob die tschechische Abzugsteuer auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen sei oder aber ob die tschechischen Beteiligungserträge aus…
…werde. d. Beantragt werde, im Zuge der Wiederaufnahme die in der Anlage aufgelisteten Beteiligungserträge (in Summe 4.258.201 €), die bezogen aber nicht steuerfrei belassen worden seien, gemäß § 10 Abs 1 (inländische) sowie Abs 2 (ausländische) KStG steuerfrei zu stellen. e. Die Bw. und…
…um den zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnung ausländischer Steuern beantragt wird. Unter der Kennziffer 672 wurden weiters Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs 3 KStG sowie ausländische Einkünfte in Höhe von € 442.902,46 erklärt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für das Jahr 2002 wurde…
…4 EStG 1988 unter Berücksichtigung des Hälftesteuersatzes für Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs. 4 EStG 1988) und der Endbesteuerungsvariante (Besteuerung mit 25% analog KESt-Besteuerung für inländische Kapitalerträge) führte für die einzelnen Berufungsjahre zu folgenden Ergebnissen (siehe Berechnungen laut Beilagen 1 bis 10): Gegenüberstellung Einkommensteuer laut…
…Sachverhalt: A. (a) Eine in Österreich ansässige AG mit Anteilen an inländischen Investmentfonds bezog im Veranlagungsjahr 2002 Erträge, die sich auch aus Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit Sitz in Mitgliedstaaten der EU und in Drittstaaten zusammensetzten. Die von der AG bezogenen inländischen Beteiligungserträge wurden gemäß § 10…
…den Stand der gegenständlichen Evidenzkonten insofern berichtigt, als nichtabzugsfähige Ausgaben im Jahr des Abflusses (geschätzt per 30. 6. des Jahres) zum Ansatz gebracht wurden und steuerfreie Beteiligungserträge keinen Zuwachs im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 4 EStG darstellen. Ein Detail zu obigen Änderungen habe…
…lit. b KStG 1988 auf alle offenen Veranlagungen anzuwenden ist, lautet auszugsweise: "(1) Von der Körperschaftsteuer sind Beteiligungserträge befreit. Beteiligungserträge sind: 1. Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen. ... 5. Gewinnanteile ... aus…
…inländischer Kapitalgesellschaften nicht stattfindet. So unterliegen ausschüttungsgleiche Erträge von ausländischen Kapitalgesellschaften, die gem. § 42 Abs. 1 InvFG 1993 als ausländische Investmentfonds gelten, nicht der Steuerbefreiung des § 10 KStG 1988. Beteiligungserträge aufgrund Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften sind dagegen regelmäßig bei den Anteilsinhabern steuerfrei. Anteile an thesaurierenden inländischen…
…10 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 i.d. maßgeblichen Fassung lautet: Von der Körperschaftsteuer sind Beteiligungserträge befreit. Beteiligungserträge sind: 1. Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen. § 27 Abs. 1 Z…
…Der übliche Ablauf einer Unterbeteiligung sei, dass vom Hauptbeteiligten vorerst neben seinen eigenen auch die Beteiligungserträge des Unterbeteiligten vereinnahmt werden und diese später an den Unterbeteiligten weitergeleitet werden. Die Feststellung einer verdeckten Zuwendung sei rechtswidrig, da aufgrund des gegebenen Sachverhaltes die Verpflichtungen gegenüber CH nicht…
…werden. Der übliche Ablauf einer Unterbeteiligung sei, dass vom Hauptbeteiligten vorerst neben seinen eigenen auch die Beteiligungserträge des Unterbeteiligten vereinnahmt werden und diese später an den Unterbeteiligten weitergeleitet werden. Die Feststellung einer verdeckten Zuwendung sei rechtswidrig, da aufgrund des gegebenen Sachverhaltes die Verpflichtungen gegenüber CH…
…Sachverhalt: A. (a) Eine in Österreich ansässige AG mit Anteilen an inländischen Investmentfonds bezog im Veranlagungsjahr 2002 Erträge, die sich auch aus Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit Sitz in Mitgliedstaaten der EU und in Drittstaaten zusammensetzten. Die von der AG bezogenen inländischen Beteiligungserträge wurden gemäß § 10…