…Nicht nachvollzogen werden kann der Berufungseinwand dahingehend, dass er an den Tathandlungen nur in untergeordneter Tätigkeit durch mangelnde Überwachung beteiligt gewesen sei, war er doch in den Tatzeiträumen unwidersprochen der für die abgabenrechtlichen Belange allein zuständige Geschäftsführer der GmbH, ohne dessen Mitwirkung und Mitwissen die…
…Da in Ihrem Fall die Voraussetzungen nicht zutreffen, konnten die geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Eine Verlegung des Familienwohnsitzes aus wirtschaftlichen Gründen ist jedenfalls dann als unzumutbar anzusehen, wenn durch die Tätigkeit des Ehepartners (Steuerpflichtigen) am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte aus einer…
…April 1987 auf dem Grundstück 7 Schotter ab. ATJ hatte mit dieser Tätigkeit keinen wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb stellte er seine Schotterabbautätigkeit wieder ein und übergab die gesamte mit dem Schotterabbau in Verbindung stehende Betriebsausstattung mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 1989 seinem Vater AJ ( Kaufvertrag vom…
…Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Verlegung des Familienwohnsitzes von Polen nach Österreich zumutbar ist: Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von…
…diese - zumindest teilweise - zu den diversen Baustellen seiner Auftraggeber gebracht. Der Bw. hat diese Tätigkeit in den Jahren 2000 und 2001 im Rahmen der Fa. M-Bau gemeinsam mit LB ausgeübt, wobei die Beschaffung und Organisation der Arbeiter sowie die Abrechnung mit diesen durch ihn…
…ohne Einrechnung von Nebenansprüchen) ausmachen würde. Der Bescheid vom 26.7.2007 war als kombinierter Bescheid bezüglich aller vier Abgabenverfahren gestaltet. In der dagegen am 4.9.2007 eingebrachten Berufung wandte der Bf. ein, dass seine untergeordnete Tatbeteiligung sehr wohl zu berücksichtigen sei und Art…
…den Gegenstand des Unternehmens bildenden Tätigkeiten sind ausschließlich auf die Erreichung der Ziele nach Punkt 11. dieses Vertrages ausgerichtet. Alle Tätigkeiten, insbesondere aber die Nebentätigkeiten nach Ziffer 1.3 bis Ziffer 1.6 und Ziffer 2., haben sich danach auszurichten und verbleiben in untergeordneter Bedeutung. …
…es in einem Fall, in dem das Gesetz die Herbeiführung eines Erfolges mit Strafe bedroht, unterlassen hat, den Erfolg abzuwenden; 6. an einer von mehreren begangenen strafbaren Handlung nur in untergeordneter Weise beteiligt war; 7. die Tat nur aus Unbesonnenheit begangen hat; 8. sich in…
…des Bw. (er ist geringfügig im Lebensmittelgeschäft seiner Frau beschäftigt und bezieht aus dieser Tätigkeit ein Einkommen von ca. € 300,00 pro Monat, lebt darüber hinaus von der Unterstützung seiner Gattin, hat keine Sorgepflichten und kein Vermögen, jedoch Bankverbindlichkeiten in Höhe von ca. €…
…abgeschlossen. Er kenne keinen der an den Baustellen tätig gewesenen Arbeiter persönlich. Er habe nicht einmal in untergeordneter Position an einer Baustelle gearbeitet. Richtig sei, dass er für einen Baumeister und seine ehemalige Lebensgefährtin Arbeitnehmer (meist aus slawischen Gebieten) zu diversen Baustellen geführt habe. Richtig…
…die Tat keinen Schaden herbeigeführt habe, der Bw. nur in untergeordneter Weise an der strafbaren Handlung beteiligt gewesen sei und die Tat schon vor über vier Jahren begangen wurde und sich der Bw. seither wohlverhalten habe, unberücksichtigt geblieben sind. Eine Unterschreitung der Mindeststrafe von 10…
…Geschäftsführer, welcher jedoch ausdrücklich vom Bw. in seiner Einvernahme als Arbeiter bezeichnet worden und sohin dessen Geschäftsführertätigkeit nur formeller Natur sei. Dies ergäbe sich auch aus der übrigen Tätigkeit des Bw., insbesondere der festgestellten Aufnahme der gegenständlichen Lohnempfänger. Seitens der Bundespolizeidirektion Wien sei am 23…
…geführt, weil er sich nicht als Unternehmer gesehen habe und davon ausgegangen sei, dass die gemeinsame Tätigkeit mit seiner Gattin nicht steuerpflichtig wäre, weil in einem Ausmaß ausgeübt, welches noch keine Steuerpflicht nach sich ziehe. Der Inhalt des Betriebsprüfungsberichtes und auch des Sachverständigengutachtens Mag. R…
…im Rahmen der Tätigkeit als Geschäftsführer, sondern etwa in untergeordneter Funktion bezogen werden (vgl. Werndl, SWK 1987, A I 139). Es mag daher auf sich beruhen, dass die Bw. - wie sie im Wiederaufnahmsantrag vom 11. Jänner 2006 zum Ausdruck brachte - im Beteiligungsunternehmen in einem Verhältnis…
…vom 1.1.2005 darstelle. Sämtliche Tätigkeiten seien durch den monatlichen Pauschalbetrag von € 1.000,00 abgegolten. Die Bw. werde selbständig tätig und sei für die Abfuhr der Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich. In der am 26. November 2009 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung entschuldigte der…
…Zeitraum ab Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit ein Unternehmer bzw. der Wahrnehmende der steuerlichen Interessen eines Unternehmens (hier also G bzw. M) spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, in der die für den Voranmeldungszeitraum…
…Mit der E GmbH schloss der Bw. einen Dienstnehmerähnlichen Werkvertrag, mit in der gegenständlichen Rechtsfrage wesentlichen Bestimmungen, ab: I. Vertragsgegenstand, Rechtsstellung Die E GmbH bietet Ihnen die Tätigkeit als freier Mitarbeiter an und beauftragt Sie, Verträge und Geschäfte aus den von der E GmbH betriebenen…
…war der Berufungswerber in "etwas untergeordneter" Stellung wieder im Unternehmen tätig. Es seien Strafanzeigen (Punkt 3.4) erstattet worden, welche im Rahmen des Vergleiches wieder zurückgenommen worden seien. Der Berufungswerber habe keine Diensterfindung (Punkt 4) gemacht, sondern A.H. habe Neuerungen in der Fertigung eingeführt…
…als die landwirtschaftliche Haupttätigkeit handeln muss (vgl. VwGH 24.9.1975, 864/75). Die herrschende Lehre geht ebenfalls davon aus, dass eine grundsätzlich gewerbliche Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung, die nur den Bedarf der Landwirtschaft deckt, zusammen mit dieser einen einheitlichen landwirtschaftlichen Betrieb bildet (vgl. Doralt…
… € 180,00 in der Einkommensteuererklärung 2005) von völlig untergeordneter Bedeutung in Bezug auf die Gesamteinkünfte des Bw. sind, und darüber hinaus untrennbar mit seinen Tätigkeiten als Vortragender in diversen Insitutionen bzw. als Universitätsprofessor verbunden sind, und darüber hinaus aus diesen anerkannten Tätigkeiten resultieren. Insgesamt…