…Rechtsmittelbehörde auf Grund der derzeitigen Sachlage zweifelsfrei feststeht, dass in Folge der zwischenzeitig eingetretenen Gerichtszuständigkeit die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Erlassung des Einleitungsbescheides nicht mehr vorliegt, und Unzuständigkeiten von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen sind, war der angefochtene Bescheid aufzuheben. …
…Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt wurde (Art. 83 Abs. 2 B-VG). Eine mit diesem Verfahrensmangel behaftete Entscheidung ist grundsätzlich aufzuheben (z.B. VfGH 3.3.2008 B 97/07; VfGH 29.2.2000 B 2025/99). Dieser Mangel ist in jedem Stadium des…
…von Verfahrensbeteiligten oder auf andere Momente abstellenden Geltungsgrundsätze (vgl. § 4 FinStrG) kennt. Wird es geändert und fehlt auch eine - anderes vorsehende - Übergangsbestimmung, ist das neue Verfahrensrecht in jeder Lage des Verfahrens sogleich anzuwenden. § 265 Abs. 1p FinStrG zufolge traten die Änderungen im FinStrG idF des…
…geblieben seien und jeder Nachweis einer hinterzogenen Abgabe für die Jahre 1984 bis 1994 fehle, sodass die erweiterte Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben nicht zum Tragen kommen könne. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Verjährung von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen und aufzugreifen…
…Finanzamt in Bezug auf die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2000 von einer neu hervorgekommenen und somit eine die Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenannten Veranlagungszeitraumes berechtigenden Tatsache ausgegangen ist. Der im Rechtsmittel zum Ausdruck gebrachte gegenteilige Standpunkt, dem gemäß dem Finanzamt in jeder Lage des Verfahrens stets…
…sachliche Unzuständigkeit als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (vgl. auch Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 10 zu §§ 65 bis 71, VwGH 27.06.1994, 3/16/0060, u.a.). Eine Analyse der Verfahrenslage im gegenständlichen Fall ergibt…
…1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde u.a. dem Beschuldigten in jeder Lage des Verfahrens und auch nach dessen Abschluss die Einsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile zu gestatten, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer finanzstrafrechtlichen oder abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung solcher Pflichten…
…im Grunde des § 252 BAO aussichtslos, sondern vielmehr erfolgreich gewesen. Die Gefahr eines objektiven Rechtsverlustes drohte daher nicht. Der Bw hat in jeder Lage des Verfahrens darauf verzichtet, den ihm zumutbaren Rettungsaufwand zu unternehmen, was ihm auf Grund seiner Kenntnis der Feststellungsbescheide - dokumentiert in den…
…Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (z.B. VfGH 24.2.1984, B 237/83, 27.11.1995, B 1682/95, 24.2.1997, B 2874/96, 29.2.2000, B 2025/99). Die Finanzstrafbehörden haben ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit in jeder Lage des…
…Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (VwGH 27.6.1994, 93/16/0060). Es war daher die Entscheidung des…
…Rechtsanwaltskanzlei den Beschwerdeführer während des gesamten Berufungsverfahrens vertreten werde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 77 Abs. 1, 1. bis 3. Satz FinStrG haben Beschuldigte haben das Recht, sich selbst zu verteidigen und in jeder Lage des Verfahrens den Beistand eines Verteidigers in Anspruch zu nehmen…
…12.2004 betreffend den Bescheid des Zollamtes Wien vom 9.3.2004 von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassen (das Verständigungsschreiben vom 4.6.2004 war inhaltlich unrichtig) und schon wegen diesem im Rechtsmittelverfahren nicht heilbaren und in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmenden Verfahrensfehler (z.B…
…Autohandel zu betreiben. In den am 22.03.1999 beim Finanzamt Y eingelangten Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für das Jahr 1997 war als Unternehmens- und Wohnort die o.a. Adresse angegeben. Am 9. Juli 1999 langte beim Finanzamt Y die Verständigung des Magistrates Y über die…
…auch in einem Aktenvermerk vom 25. November 2003 festgehalten wurde. Gemäß § 64 Abs. 1 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen, daher auch die Berufungsbehörde in Ansehung der Unterinstanz. Für die Zuständigkeit ist jener Zeitpunkt maßgebend, in…
…sogleich in jeder Lage des Verfahrens, auch im Rechtsmittelstadium, anzuwenden. Da § 83 Abs. 2 FinStrG als Verfahrensbestimmung ab Inkrafttreten der geänderten Bestimmung anzuwenden ist, war daher auch für den erst am 6. Juni 2011 (im Abschnitt Rechtsmittelbelehrung unverändert gebliebenen) zugestellten Bescheid über die Einleitung des…
…wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher auch nicht (im Rechtsmittelverfahren) beheb- bzw. sanierbar (vgl. zB. Fellner, Kommentar zum FinStrG, §§ 65 bis 71 Rz. 10; VwGH vom 27. Juni 1994, 93/16/0060). Für die (Beurteilung der) Zuständigkeit ist jener Zeitpunkt…
…Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (vgl. auch Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Band II, Rz 10 zu §§ 65 bis 71; VwGH 27.6.1994, 3/16/0060, u.a.). Das Erkenntnis des sachlich unzuständigen Spruchsenates…
…zuständig ist, in jeder Lage des Verfahrens ohne unnötigen Aufschub die Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu erstatten und hievon den Beschuldigten und die gemäß § 122 dem Verfahren zugezogenen Nebenbeteiligten zu verständigen; Personen, die sich in vorläufiger Verwahrung oder in Untersuchungshaft der Finanzstrafbehörde befinden, sind dem…
…ist in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen, somit zB auch von der Berufungsbehörde die Unzuständigkeit der Behörde, die den (bei ihr) angefochtenen Bescheid erlassen hat. Selbst wenn man der von der Rechtsprechung nicht geteilten Rechtsansicht folgen wollte, dass der Mangel der Zuständigkeit zur Erlassung des…
…sodass beispielsweise auch in einer Beschwerdeentscheidung über einen seinerzeit zu Recht ergangenen Einleitungsbescheid auf später bzw. erst während des Rechtsmittelverfahrens eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage Bedacht zu nehmen ist. Stellt sich so - im Nachhinein - die grundsätzlich in jeder Lage des Verfahrens und von Amts…