…Eigentum einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person sind. Gemäß Art. 719 Abs. 10 Buchstabe b ZK-DVO kann ein in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführtes Fahrzeug zum privaten Gebrauch von einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gelegentlich verwendet werden…
…des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Personen eingeführt werden. Die angeführten Rechtsgrundlagen wurden in der im entscheidungsmaßgeblichen Zeitraum gültigen Fassung zitiert. Dem vorliegenden Abgabenverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 24. Mai 1998 reiste der Bf. mit dem verfahrensgegenständlichen Fahrzeug über das Zollamt Karawankentunnel in die Gemeinschaft…
…im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen. (3) ..." Im gegenständlichen Fall lag weder…
…im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person, gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen:" b) Nach ständiger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes ist zur Interpretation von öffentlichem Recht die Verbalinterpretation und die grammatikalische Auslegung heranzuziehen. Lässt der eindeutige und klare Wortlaut einer Vorschrift Zweifel…
…sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend die Voraussetzung für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen. Unbestritten ist, dass die Sattelzugmaschine mit dem bulgarischen Kennzeichen: 1234 außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf eine außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person…
…b von einer außerhalb der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden. Gem. Art. 4 Nr. 2 ZK ist eine natürliche Person in der Gemeinschaft ansässig, wenn sie ihren normalen Wohnsitz im Zollgebiet hat. Normal ist der Wohnsitz, an dem die natürliche Person ihren Lebensmittelpunkt hat (EuGH…
…im Zollgebiet gekommen, weshalb das Entstehen einer Abgabenschuld von vornherein ausgeschlossen sei. Es wäre vorliegend auch Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO zu beachten. Eine vollständige Befreiung von Einfuhrabgaben werde nämlich immer dann bewilligt, wenn Beförderungsmittel, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person…
…der Tatbeschreibung vom 19.11.2012 auf einer Dienstreise befunden. Zum anderen gestatte es Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO für eine vollständige Befreiung von Eingangsabgaben, dass die im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Person auch anderweitig - und nicht nur ausschließlich in einem Anstellungsvertrag - von der…
…im Beschwerdefall anzuwendenden ZK-DVO sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Zollstelle die Einbringung eines Fahrzeuges, das nicht Gemeinschaftsware und zur Wiederausfuhr bestimmt ist (Art. 137 ZK) zulassen kann. Zu diesen Voraussetzungen gehört zunächst allgemein, dass die im Zollgebiet der Gemeinschaft (Union) ansässige Person…
…im Beschwerdefall anzuwendenden ZK-DVO sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Zollstelle die Einbringung eines Fahrzeuges, das nicht Gemeinschaftsware und zur Wiederausfuhr bestimmt ist (Art. 137 ZK) zulassen kann. Zu diesen Voraussetzungen gehört zunächst allgemein, dass die im Zollgebiet der Gemeinschaft (Union) ansässige Person…
…im Beschwerdefall anzuwendenden ZK-DVO sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Zollstelle die Einbringung eines Fahrzeuges, das nicht Gemeinschaftsware und zur Wiederausfuhr bestimmt ist (Art. 137 ZK) zulassen kann. Zu diesen Voraussetzungen gehört zunächst allgemein, dass die im Zollgebiet der Gemeinschaft (Union) ansässige Person…
…wenn Beförderungsmittel, die einer außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft ansässigen Personen gehören (hier der B-AG), von einer bei dieser Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet ansässigen Person (Bf.) gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eine anderweitige…
…solche wurde von der Kommission auch nicht kommuniziert. Wie bei der in Rede stehenden Bestimmung aus dem Bewilligungsinhaber ein Zulassungsinhaber wurde, kann dahingestellt bleiben. Die Bestimmung des Art 560 Abs 1 ZK-DVO, dass die im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige natürliche Personen auf Weisung des…
…im Verfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingebracht worden. Nach Art. 719 Abs. 3 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) dürfe dieses Zollverfahren nur für solche Fahrzeuge bewilligt werden, die für eine außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft ansässige Person außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft…
…d) Beförderungsmittel durch ein professionelles Vermietungsunternehmen zum Zwecke der Wiederausfuhr innerhalb eines fünf Tage nicht übersteigenden Zeitraums verwendet werden. Art 560 ZK-DVO lautet: (1) Im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige natürliche Personen können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben von Beförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch in…
…natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen." Zunächst ist im Beschwerdefall unbestritten…
…Zollgebiets ansässigen Person amtlich zugelassen sind. In Ermangelung einer amtlichen Zulassung gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn die betreffenden Fahrzeuge Eigentum einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person sind. Abweichend von Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO kann die Zollstelle zulassen, dass eine im…
…Zollgebiets ansässigen Person amtlich zugelassen sind. In Ermangelung einer amtlichen Zulassung gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn die betreffenden Fahrzeuge Eigentum einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person sind. Abweichend von Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO kann die Zollstelle zulassen, dass eine im…
…der Gemeinschaft ansässige natürliche Person, die Angestellte einer außerhalb dieses Zollgebiets ansässigen Person ist, ein Fahrzeug, das Eigentum der letztgenannten Person ist, in dieses Zollgebiet einführt und dort gewerblich verwendet. Das zur vorübergehenden Verwendung zugelassene Fahrzeug kann auch privat verwendet werden, wenn diese Verwendung im…
…im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend die Voraussetzung für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen. Gemäß Art. 561 Abs.2 wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben bewilligt, wenn Beförderungsmittel, die einer außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft ansässigen Person…