…dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Berufungen) nachzuholen (VwGH 20.9.2007, 2002/14/0138), liegt diesfalls keine sachliche Unbilligkeit vor. Da der Bw. aber auch auf seine wirtschaftliche Situation Bezug nimmt, war nunmehr zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall eine persönliche Unbilligkeit vorliegt…
…dient nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151) auch nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen. Daher können solche im Nachsichtsverfahren erhobene Einwendungen, wie die Infragestellung des Vorliegens eines Bescheides, zu keiner Unbilligkeit der Einhebung führen. Das Finanzamt konnte zwar…
…zu Recht, ist zu entgegnen, dass Einwendungen gegen den Abgabenbescheid in einem gesonderten Verfahren mit dem von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsmittel zu erheben gewesen wären. Die Nachsicht dient auch nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem in Berufungen) nachzuholen (vgl. VwGH 30. September 1992…
…nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwändungen nachzuholen. Auch ist eine Unbilligkeit, die für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt und für deren Hintanhaltung der Gesetzgeber selbst hätte vorsorgen müssen, der Beseitigung im Wege des an Unbilligkeiten aus der Besonderheit des Einzelfalles orientierten § 236…
…die Auswirkung genereller Normen sei. Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten (Ungerechtigkeiten) seien keine Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO. Eine Nachsicht diene nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (Berufungen) nachzuholen. Eine persönliche Unbilligkeit ergebe sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Eine Einschränkung des Lebensunterhaltes bzw…
…deren Verhängung im Ermessen der Abgabenbehörde steht, zu Unrecht festgesetzt worden wären. Die Nachsicht dient aber nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtes nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Berufungen) nachzuholen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Gegebenenfalls wäre im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen gewesen…
…Nachsicht dient auch nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Ob daher im gegenständlichen Fall die von der Firma G.Z. in Rechnung gestellten Umsatzsteuern als Vorsteuern abziehbar waren, ist eine Frage des Festsetzungsverfahrens. Diese Frage wurde vom…
…Unbilligkeit dürfe nicht unterstellt werden, da gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 nicht berufen worden wäre. Die Nachsicht diene nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen. Es wäre auch nicht behauptet worden, dass damals ein Rechtsmittel wegen einer Rechtsauskunft der Abgabenbehörde aussichtslos erschienen, wegen entschuldbaren Rechtsirrtums unterblieben…
…der Lohnsteuerrichtlinien das Abgabenfestsetzungsverfahren, im konkreten Fall das Arbeitnehmerveranlagungsverfahren, betrifft, nicht jedoch das Einhebungsverfahren. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 236 BAO muss die Unbilligkeit als Nachsichtsvoraussetzung in der Einhebung gelegen sein. Die Nachsicht dient also insbesondere nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen. Das Berufungsverfahren betreffend…
…gewesen wäre, ist zu entgegnen, dass die Nachsicht nicht dazu dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Rechtsmittel) nachzuholen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Im Gegensatz zur Rechtsmeinung des Bw. wäre eine etwaige Berufung auf Grund der zwingenden Bestimmungen des § 12 Abs. 10…
…GZ. RV/0983-L/06). Im Nachsichtsverfahren ist nicht zu prüfen, ob den Gesellschafter-Geschäftsführer der Bw. tatsächlich ein Unternehmerwagnis getroffen hat, weil dieses Verfahren nicht dazu dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen, welche aufgrund der neuen Judikaturlinie des Verwaltungsgerichtshofes von vornherein aussichtslos erschienen sein mögen…
…hinsichtlich der dem vermeintlich falschen Kalenderjahr zugerechneten Nachzahlungen des IAF und der damit verbundenen nachteiligen Progressionswirkung ist im Nachsichtsverfahren nicht zu prüfen, da die Nachsicht nicht dazu dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (im gegenständlichen Fall die Erhebung einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 vom 26…
…Gemeinnützigkeit wird darauf hingewiesen, dass im Nachsichtsverfahren die Fragen, die im Abgabenfestsetzungsverfahren zu beurteilen waren, nicht neuerlich einer Würdigung zugänglich sind. Einerseits wurde eine Unbilligkeit auf Grund einer unzutreffenden Abgabenfestsetzung nicht behauptet, andererseits dient die Nachsicht nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (Ritz, BAO4…
…räumte die Bw. ein. Ungeachtet dessen wird darauf hingewiesen, dass eine Nachsicht gar nicht dazu dienen würde, allfällige im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (siehe Ritz, BAO-Kommentar³, Rz 14 zu § 236 BAO). So ist es auch nicht von Bedeutung, dass das FAG in der Berufungsvorentscheidung…
…Nachsicht dient also insbesondere nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (Ritz, BAO3, § 236 Tz 14 und die dort angeführten Erkenntnisse des VwGH). Die (erstmalige) Festsetzung gemäß § 201 Abs. 2 BAO von Selbstberechnungsabgaben liegt grundsätzlich im Ermessen der Abgabenbehörde. Ebenso wie etwa für Maßnahmen nach…
…Nachsicht dient also insbesondere nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (Ritz, BAO3, § 236 Tz 14 und die dort angeführten Erkenntnisse des VwGH). Die (erstmalige) Festsetzung gemäß § 201 Abs. 2 BAO von Selbstberechnungsabgaben liegt grundsätzlich im Ermessen der Abgabenbehörde. Ebenso wie etwa für Maßnahmen nach…
…Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO, BGBl. II, 2005/435 kann die Unbilligkeit im Sinn des § 236 BAO persönlicher oder sachlicher Natur sein. Die Nachsicht dient nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Berufungen) nachzuholen (vgl…
…er sachliche Unbilligkeit geltend. Dies aber aus folgenden Gründen zu Unrecht: Zum Ersten hat das Finanzamt bereits zutreffend ausgeführt, dass die Nachsicht nicht dazu dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (VwGH 20.9.2007, 2002/14/0138). Mit der bloßen Behauptung, nicht gewusst zu haben…
…dass im Anlassfall durch die Wegbringung aus dem Steuerlager ohne Anschluss eines weiteren Steueraussetzungsverfahrens oder eines Zollverfahrens gemäß § 30 Abs. 1 Z 3 MinStG im Grunde des § 21 Abs. 1 MinStG die Steuerschuld entstanden ist. Die Nachsicht dient aber nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen…
…dass im Anlassfall durch die Wegbringung aus dem Steuerlager ohne Anschluss eines weiteren Steueraussetzungsverfahrens oder eines Zollverfahrens gemäß § 30 Abs. 1 Z 3 MinStG im Grunde des § 21 Abs. 1 MinStG die Steuerschuld entstanden ist. Die Nachsicht dient aber nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen…