…basieren, die im Anschluss an eine Betriebsprüfung erlassen wurden und gegen welche die Bf. kein Rechtsmittel ergriffen hat. Wie der Verwaltungsgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall ausgeführt hat, dient das Verfahren nach § 48 BAO nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Berufungen bzw. Bescheidbeschwerden…
…dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Berufungen) nachzuholen (VwGH 20.9.2007, 2002/14/0138), liegt diesfalls keine sachliche Unbilligkeit vor. Da der Bw. aber auch auf seine wirtschaftliche Situation Bezug nimmt, war nunmehr zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall eine persönliche Unbilligkeit vorliegt…
…dient nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151) auch nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen. Daher können solche im Nachsichtsverfahren erhobene Einwendungen, wie die Infragestellung des Vorliegens eines Bescheides, zu keiner Unbilligkeit der Einhebung führen. Das Finanzamt konnte zwar…
…zu Recht, ist zu entgegnen, dass Einwendungen gegen den Abgabenbescheid in einem gesonderten Verfahren mit dem von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsmittel zu erheben gewesen wären. Die Nachsicht dient auch nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem in Berufungen) nachzuholen (vgl. VwGH 30. September 1992…
…§ 236 BAO muss es sich jedoch um eine Unbilligkeit der Einhebung handeln. Einwendungen gegen die Festsetzung können ausschließlich im Festsetzungsverfahren geltend gemacht werden und dient die Nachsicht nach ständiger Rechtsprechung nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (insb. Bescheidbeschwerden) nachzuholen (VwGH 17.10.2001, 98/13…
…nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwändungen nachzuholen. Auch ist eine Unbilligkeit, die für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt und für deren Hintanhaltung der Gesetzgeber selbst hätte vorsorgen müssen, der Beseitigung im Wege des an Unbilligkeiten aus der Besonderheit des Einzelfalles orientierten § 236…
… 236 BAO nicht dazu dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (VwGH 17.11.2022, Ra 2020/15/0079). Im gegenständlichen Fall wurden diese Einwendungen zwar nicht unterlassen, da Anträge auf Wiederaufnahme der Einkommensteuern 2015 und 2017-2020 gestellt und mit Bescheiden vom 24.11.2022…
…die Auswirkung genereller Normen sei. Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten (Ungerechtigkeiten) seien keine Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO. Eine Nachsicht diene nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (Berufungen) nachzuholen. Eine persönliche Unbilligkeit ergebe sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Eine Einschränkung des Lebensunterhaltes bzw…
…Entlastung von der spanischen Besteuerung im Rahmen einer Bescheidbeschwerde in Spanien geltend gemacht. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 18.12.2019, Ro 2018/15/0025, festgehalten, dass das Verfahren nach § 48 BAO nicht dazu dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Berufungen bzw…
…ist jedoch ohnehin ungeeignet, der Beschwerde im Nachsichtsverfahren zum Erfolg zu verhelfen. Die Nachsicht dient nämlich, worauf auch die Abgabenbehörde in ihrer im Zuge des Parteiengehörs abgegebenen Stellungnahme zu Recht verweist, nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Bescheidbeschwerden) nachzuholen. Eine Unbilligkeit könnte allenfalls…
…deren Verhängung im Ermessen der Abgabenbehörde steht, zu Unrecht festgesetzt worden wären. Die Nachsicht dient aber nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtes nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Berufungen) nachzuholen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Gegebenenfalls wäre im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen gewesen…
…Nachsicht dient auch nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Ob daher im gegenständlichen Fall die von der Firma G.Z. in Rechnung gestellten Umsatzsteuern als Vorsteuern abziehbar waren, ist eine Frage des Festsetzungsverfahrens. Diese Frage wurde vom…
…Unbilligkeit dürfe nicht unterstellt werden, da gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 nicht berufen worden wäre. Die Nachsicht diene nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen. Es wäre auch nicht behauptet worden, dass damals ein Rechtsmittel wegen einer Rechtsauskunft der Abgabenbehörde aussichtslos erschienen, wegen entschuldbaren Rechtsirrtums unterblieben…
…der Lohnsteuerrichtlinien das Abgabenfestsetzungsverfahren, im konkreten Fall das Arbeitnehmerveranlagungsverfahren, betrifft, nicht jedoch das Einhebungsverfahren. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 236 BAO muss die Unbilligkeit als Nachsichtsvoraussetzung in der Einhebung gelegen sein. Die Nachsicht dient also insbesondere nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen. Das Berufungsverfahren betreffend…
…gewesen wäre, ist zu entgegnen, dass die Nachsicht nicht dazu dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Rechtsmittel) nachzuholen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Im Gegensatz zur Rechtsmeinung des Bw. wäre eine etwaige Berufung auf Grund der zwingenden Bestimmungen des § 12 Abs. 10…
…GZ. RV/0983-L/06). Im Nachsichtsverfahren ist nicht zu prüfen, ob den Gesellschafter-Geschäftsführer der Bw. tatsächlich ein Unternehmerwagnis getroffen hat, weil dieses Verfahren nicht dazu dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen, welche aufgrund der neuen Judikaturlinie des Verwaltungsgerichtshofes von vornherein aussichtslos erschienen sein mögen…
…hinsichtlich der dem vermeintlich falschen Kalenderjahr zugerechneten Nachzahlungen des IAF und der damit verbundenen nachteiligen Progressionswirkung ist im Nachsichtsverfahren nicht zu prüfen, da die Nachsicht nicht dazu dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (im gegenständlichen Fall die Erhebung einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 vom 26…
…gemäß § 122 Abs. 7 und 8 WKG und die Grundumlage gemäß § 123 WKG abgeschwächt werden kann."). Im Übrigen dient die Nachsicht nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Bescheidbeschwerden) nachzuholen (zB VwGH 17.11.2022, Ra 2020/15/0079; BFG 03.07.2023, RV…
…Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene Rechtsbehelfe nachzuholen oder "Versäumnisse" im Abgabenfestsetzungsverfahren zu sanieren (vgl. VwGH 25.11.2015, Ra 2015/16/0109; VwGH 7.7.2011, 2008/15/0010). Die Nachsicht ist nicht geeignet, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Bescheidbeschwerden) nachzuholen (VwGH…
…Nachsicht dient nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (VwGH 13.9.2018, Ra 2017/15/0102). Gegenstand eines Verfahrens iSd § 236 BAO ist ausschließlich die Unbilligkeit der Einhebung der fälligen Abgaben. Zu einer möglichen Existenzgefährdung ist im beschwerdegegenständlichen Fall zu beachten, dass die Forderungen…