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UFSG RV/0671-G/08NLP-Practitioner-Kurs für eine Projektmanagerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2011

…vom pädagogischen Institut (mit homogenem Teilnahmekreis) veranstaltet, ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke MSA EStG, § 16 Anm 140). Im vorliegenden Fall wurden weder vom Arbeitgeber Kosten übernommen, noch lag ein homogener Teilnahmekreis vor. Festzuhalten ist…

UFSK RV/0356-K/11Mediationsausbildung/BFI für Bilanzbuchhalterin abzugsfähige Fortbildungskosten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.04.2012

…2000/15/0009). Für die berufliche Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme spricht etwa, wenn sich der Teilnehmerkreis aus Angehörigen der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen zusammensetzt oder aber der Arbeitgeber einen Teil der Kurskosten trägt. Die Auffassung, dass bei Bildungsmaßnahmen, die die Vermittlung von sozialen Fähigkeiten oder aber die…

UFSL RV/0032-L/08Aufwendungen einer Lehrerin an einem Realgymnasium für die "Ausbildung zum NLP-Practitioner" sind keine Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…psychosozialen Netzwerks nützlich ist. Trotzdem stellen diese Aufwendungen wegen der allgemeinen, eine breite Öffentlichkeit interessierenden, nicht berufsspezifischen Inhalte sowie mangels Vorliegens eines homogenen Teilnehmerkreises keine steuerlich abzugsfähigen Fortbildungskosten dar. Die Seminarinhalte können daher auch in einem wesentlichen Ausmaß der privaten Lebensführung zu Gute kommen. Sowohl…

UFSW RV/3407-W/07Abzugsfähigkeit eines Coachingkurses einer Psychologin als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2008

…sind jedenfalls alle Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinen Interesse sind. Übernimmt der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einem Seminar oder werden bspw Seminare für Lehrer vom pädagogischen Institut (mit homogenen Teilnehmerkreis) veranstaltet, ist dies ein Hinweis…

UFSW RV/0013-W/04Kein Werbungskostenabzug bei einer Angestellten einer Versicherungsgesellschaft für den Besuch eines allgemeinen Seminars zur Stressbewältigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen besteht. Der unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass im vom Bw. belegten Seminar kein homogener Teilnehmerkreis gegeben war. Von der Bw. wurde kein Schreiben ihres Arbeitgebers vorgelegt, das eine Berufsbezogenheit des absolvierten Seminars Management by Natural Law bestätigt. Eine Bestätigung des…

UFSW RV/0014-W/04Kein Werbungskostenabzug bei einem Angestellten einer Versicherungsmaklergesellschaft für den Besuch eines allgemeinen Seminars zur Stressbewältigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…Der unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass im vom Bw. belegten Seminar kein homogener Teilnehmerkreis gegeben war. Das vom Bw. vorgelegte Schreiben seines Arbeitgebers bestätigt u.a., dass im gegenständlichen Fortbildungsseminar mediatorische Kenntnisse für die Schadenbetreuung und damit zur konsensualen Zusammenführung der Vertragspartner im…

UFSL RV/0374-L/05Aufwendungen für Teilseminare im Rahmen der Ausbildung zur "Pädagogischen Kinesiologin" als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 1/2

…Lehrer vom pädagogischen Institut (mit homogenem Teilnehmerkreis) veranstaltet werden, ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit (siehe LStRI. RZ 359). Eine berufliche Notwendigkeit der Aufwendungen ist daher bei Ihrem Seminar nicht gegeben (keine Kostenübernahme und keine Dienstfreistellung durch den Dienstgeber, kein homogener Teilnehmerkreis). Gemäß …

UFSL RV/0374-L/05Aufwendungen für Teilseminare im Rahmen der Ausbildung zur "Pädagogischen Kinesiologin" als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 2/2

…besuchten Seminaren als Vortragende angegeben wurde), angeboten wurden, bleibt für die Annahme eines homogenen Teilnehmerkreises mit gleichgerichteten fachlichen Interessen kein Raum. Nach dem Inhalt der genannten Seminare wurden also Methoden vermittelt, wie Energieblockaden abgebaut und Stress bewältigt werden können. Die eigene Stressbewältigung des Steuerpflichtigen gehört…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 1/2

…Sport- oder Beratungsbereich). Eine Abzugsfähigkeit sei somit gemäß § 20 EStG (auch im Hinblick auf das Aufteilungsverbot) nicht gegeben. Bemerkt werde weiters, dass das Seminar nicht auf einen homogenen Teilnehmerkreis ausgerichtet sei (Masseure, Physiotherapeuten, Pflegepersonal, Lehrer, Erzieher etc.). Gegen diesen Bescheid erhob die Pflichtige durch ihre…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 2/2

Mit der Einfügung der Z 10 in die Bestimmung des § 16 Abs. 1 EStG 1988 durch das Steuerreformgesetz 2000 sollte die früher bestandene strenge Differenzierung von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Ausbildung einerseits und steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Fortbildung andererseits gelockert werden…

UFSL RV/0990-L/08Kosten für NLP-Kurs (als Ausbildungsmodul für NLP-Resonanz-Coach) als Fortbildungskosten einer Sekretärin einer Bezirksverwaltungsbehörde bzw. als Umschulungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2010

…vom 22.6.2006, RV/0135-L/04). Wenn der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung trägt und/oder wenn Seminare mit homogenem Teilnehmerkreis veranstaltet werden, dann ist dies jedenfalls ein Hinweis auf deren berufliche Notwendigkeit. Dienstfreistellungen für die…

UFSL RV/0288-L/05Erlebnispädagogik-Lehrgang als Fortbildung eines Sozialpädagogen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2005

…Tätigkeitsbereich in der Erwachsenenbildung bzw. Organisations- und Teamentwicklung - jedoch keine Personen ohne einen im weiteren Sinne "pädagogischen" Praxisbezug in der Führung von Gruppen ! - teil. Es muss insofern von einem "homongenen Teilnehmerkreis", wie er vom Verwaltungsgerichtshof (siehe z.B. VwGH 29.11.1994, 90/14/0231)…

UFSK RV/0423-K/11Studienreise nach Berlin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2012

…die berufliche Veranlassung spreche auch, dass die Veranstaltung von einem professionellen Veranstalter durchgeführt worden sei, ein homogener Teilnehmerkreis vorliege und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf die Verwendung im Beruf ausgelegt und durch die Lehrpläne vorgegeben seien. Dabei zitierte die Bw. Inhalte aus den Lehrplänen…

UFSL RV/1069-L/041. Heimfahrten einer ledigen Krankenschwester aus der Schweiz 2. Verpflegungsmehraufwand wegen Kaufkraftunterschied 3. Besuch von Fortbildungsseminaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005Teil 1/3

…Hat der Arbeitgeber zu diesem Zweck Dienstfreistellungen gewährt? 3. Um Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers betreffend die Berufsbezogenheit dieser Seminare wird ersucht. 4. Welcher Teilnehmerkreis hat die jeweiligen Seminare besucht? Gab es auch die Möglichkeit, nur einzelne Seminareinheiten zu absolvieren? Waren spezifischen Voraussetzungen und "Anforderungsprofile…

UFSS RV/0105-S/11Aufwendungen für einen Mediationskurs als Werbungkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…folgender Fragen und Beibringung angeführter Unterlagen auf: *Vorlage des Dienst- und Werkvertrages, *detaillierte Darstellung Ihrer Berufsausbildung, *Beschreibung Ihrer beruflichen Tätigkeit durch den Arbeitgeber und Bestätigung der beruflichen Notwendigkeit einer Mediationsausbildung. *Vorlage der Teilnehmerliste betreffend Basis- und Zusatzmodule zur Mediationsausbildung (lag hier ein homogener Teilnehmerkreis vor…

UFSF RV/0080-F/12Weiterbildungsmaßnahme einer Kindergartenpädagogin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2012

…Die Aufwendungen müssten sich für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit als notwendig erweisen. Ein Hinweis hierauf sei etwa ein homogener Teilnehmerkreis sowie eine wesentliche Kostentragung durch den Arbeitgeber. Dienstfreistellungen für die Kursteilnahme oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die dienstliche Zweckmäßigkeit reichten für sich allein…

UFSW RV/1067-W/11Fortbildungskosten, Persönlichkeitsentwicklung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.03.2012Teil 2/2

…weder der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme am Coaching-Lehrgang übernommen hat, noch ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt. Die Berufung ist daher in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. Damit war wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 29…

UFSG RV/0741-G/11Aufwendungen für die Ausbildung zum Mediator stellen im konkreten Fall bei einem Wirtschaftsingenieur keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2012

…zu beantworten: "1) Vorlage des Dienstvertrages 2) Vorlage der Teilnehmerliste betreffend Basis- und Zusatzmodule zur Mediationsausbildung (Handelt es sich ausschließlich um Teilnehmer aus der Wirtschaft? Lag ein homogener Teilnehmerkreis vor?) 3) Bekanntgabe der Inhalte Ihrer besuchten Lehrgänge 4) War diese Ausbildung seitens Ihres Dienstgebers verpflichtend…

UFSW RV/0646-W/09Fortbildungskosten einer Kindergartenleiterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010

…eine berufliche Veranlassung, sondern die berufliche Notwendigkeit erforderlich. Übernimmt der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einem Seminar oder werden beispielsweise Seminare für Lehrer vom pädagogischen Institut (mit homogenem Teilnehmerkreis) veranstaltet, ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit. Es ist…

UFSL RV/0988-L/12Aus- und Fortbildungskosten einer Berufs- und Sozialpädagogin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2013

…Lehrinhalt mit Themensetzung ABC-Analyse wird seither von mir im beruflichen Alltag als pädagogische Methode auch regelmäßig eingesetzt, woraus der Fortbildungscharakter eindeutig erkennbar ist. Der Teilnehmerkreis des Seminars war zudem sehr homogen, da als Anmeldekriterium besagter Weiterbildungsmaßnahme ein (sozial) pädagogischer Kontext (sowohl von der Ausbildung…