…0113). Es liegen damit hinreichende Verdachtsmomente vor, dass die Beschwerdeführerin auch die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur zu untersuchen war, ob für die Einleitung des Strafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente gegeben waren…
…als Täterin jedenfalls in Betracht: die Umsatzsteuererklärung der X-KEG für 2004 hat sie selbst unterfertigt, und auch für 2005 bis 2007 bestehen aufgrund der oben dargestellten Umstände hinreichende Verdachtsmomente, dass sie an der Erstellung und Einreichung der unrichtigen Abgabenerklärungen zumindest beteiligt war. Es ist…
…der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichend sind oder nicht. Keinesfalls geht es dabei darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam vorwegzunehmen. Bei der Beurteilung, also bei den entsprechenden Schlussfolgerungen, ob ausreichender Verdacht gegeben ist, ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit…
…objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht. Allerdings bestehen nach Ansicht der Beschwerdebehörde keine hinreichenden Verdachtmomente hinsichtlich der subjektiven Tatseite: Für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wird bezüglich der Pflichtverletzung Vorsatz (bedingter Vorsatz im Sinne des § 8 Abs…
…1 lit. a FinStrG feststellbar ist, bestehen auch keine hinreichenden Verdachtsmomente, dass die Bf. den objektiven Tatbestand des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei verwirklicht hat. Der Beschwerde war daher Folge zu geben und der angefochtene Einleitungsbescheid aufzuheben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…1995, 94/16/0226). Hinsichtlich des Begriffes Verdacht hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Verdacht nur aufgrund von Schlussfolgerungen aus Tatsachen entstehen kann. Ein Verdacht bestehe sohin, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (VwGH 25.5.1992…
…C) vorgelegen wäre zwecks Verschleierung von Umsätzen und Erlösen der A-GmbH bzw. um dem Gesellschafter G eine verdeckte Ausschüttung zukommen zu lassen. Es bestehen somit bei Gesamtwürdigung aller Umstände keine hinreichenden Verdachtsmomente, dass der Beschwerdeführer im hier vorliegenden Fall die Verwirklichung des Tatbildes (zumindest…
…527,17. Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume liegt der Beschwerdebehörde nicht vor. Im Hinblick auf die nicht unerhebliche Umsatzsteuergutschrift für den Veranlagungszeitraum 2010 liegen aber keine hinreichenden Verdachtsmomente vor, dass A für die Zeiträume 01-05/2010 Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt und so den…
…527,17. Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume liegt der Beschwerdebehörde nicht vor. Im Hinblick auf die nicht unerhebliche Umsatzsteuergutschrift für den Veranlagungszeitraum 2010 liegen aber keine hinreichenden Verdachtsmomente vor, dass die Beschwerdeführerin für die Zeiträume 01-05/2010 Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt und so…
…bei Gesamtwürdigung aller Umstände keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer im hier vorliegenden Fall die Verwirklichung des Tatbildes (zumindest) ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden und damit vorsätzlich (§ 8 Abs. 1 FinStrG) gehandelt hat. Daraus ergibt sich, dass kein hinreichender Verdacht besteht…
…Sinne dieser vom EuGH angesprochenen objektiv nahe liegenden Kenntnis vom Mehrwertsteuerbetrug führt die Beteiligung an Karussellgeschäften mit dem Ziel des Vorsteuerbetruges zum Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug, wenn aufgrund "objektiver Umstände auf der Basis hinreichender Verdachtsgründe" feststeht, dass die Lieferung an einen Unternehmer vorgenommen wurde…
…Unterlagen vorgelegt wurden und im Bericht auf eine derartige Rechnung kein Bezug genommen wurde, diese somit offenkundig der Schätzung auch nicht zugrunde gelegt wurde. Damit besteht aber auch kein hinreichender Verdacht, dass in Umfang der im Zuge der Außenprüfung erfolgten Zuschätzung der objektive Tatbestand des…
…2005, 2006 und 2007 sowie Einkommensteuerbescheiden für 2006 und 2007 jeweils vom 12. Mai 2009 vorgeschrieben. Diese Bescheide sind unbekämpft in Rechtskraft erwachsen. Aufgrund obiger Feststellungen bestehen jedenfalls hinreichende Verdachtsmomente, dass der Beschwerdeführer dadurch, dass er private Ausgaben zu Unrecht als Betriebsausgaben angesetzt bzw. Vorsteuer…
…StNr. 123, vorgeschrieben. Diese Bescheide sind unbekämpft in Rechtskraft erwachsen. Aufgrund obiger Feststellungen bestehen auch nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde hinreichende Verdachtsmomente, dass der Beschwerdeführer durch das Nichterklären von Getränkeerlösen Verkürzungen an Umsatz- und Einkommensteuer für 2000 bewirkt und damit den objektiven Tatbestand des § 33 Abs…
…die Kreditrückführung sicher zu stellen. Damit besteht aber ein hinreichender Verdacht für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit im Sinne der oben dargestellten Kriterien. In der Regel ist der bei Umsatzsteuervorauszahlungsverkürzungen erzielte wirtschaftliche Vorteil bloß vorübergehender Natur und damit das Tatbestandsmerkmal der fortlaufenden Einnahmen zweifelhaft. Dennoch bestehen…
…aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen - wieweit sie auch vom vermuteten eigentlichen Tatgeschehen entfernt sein mögen - gibt es keinen Verdacht. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Ein hinreichender Verdacht ist bereits dann anzunehmen, wenn tatsächliche…
…Rs C-384/04, "das Wissenmüssen" mit dem Begriff des Bestehens hinreichender Verdachtsgründe beschrieben. Es sei demnach in jedem konkreten Fall eine Gesamtbetrachtung anzustellen. Je stärker die vorliegenden Verdachtsgründe seien, desto höher wären dann in jedem konkreten Fall die Anforderungen an die vom Steuerpflichtigen vernünftigerweise…
…Firma M. der Bw. gegenüber betroffen hätte. Auf Grund all dieser Faktoren hätte die Finanzbehörde davon ausgehen müssen, dass der Geschäftsführer der Bw. vom Bestehen hinreichender Verdachtsgründe Kenntnis haben hätte müssen, dass die Umsatzsteuer, seine Einkäufe betreffend, nicht ordnungsgemäß entrichtet worden sein könnte. Es könne…
…Maßnahme gemäß §§ 82 Abs. 3, 83 Abs. 1 FinStrG hinreichender Verdacht einer objektiven Tatbildverwirklichung eines dem Bf. zuzurechnenden Finanzvergehens gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG jedenfalls gegeben. Ein bisher weder durch die Ermittlungslage, noch durch ein entsprechendes Vorbringen widerlegter Hinweis auf einen bedingten, die Verwirklichung eines…
…November 2005 Berufung erhoben, diese Berufung ist derzeit noch nicht erledigt. Nach Ansicht der Beschwerdebehörde bestehen hinreichende Verdachtsmomente, dass der Beschwerdeführer durch das Geltendmachen überhöhter Kfz-Kosten und das ungerechtfertigte Geltendmachen von Aufwendungen für Kfz-Versicherung eine Verkürzung an Einkommensteuer für 1996 und 1997 bewirkt…