…RV/1308-W/05, entschied der unabhängige Finanzsenat, dass die Ausgleichszulage steuerpflichtiger Arbeitslohn iSd § 25 EStG 1988 sei, weil die Voraussetzungen der steuerlichen Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 nicht erfüllt seien. Die den angefochtenen Einkommensteuerbescheid verbösernde Rechtsansicht wurde dem…
…1999 übermittelten Lohnzettel verwiesen, wo die Auszahlung aus dem Titel der Pension ersichtlich ist und die Rechtsanwaltskammer als bezugsauszahlende Stelle diesem Umstand entsprechend die Pension als steuerpflichtig behandelt und Lohnsteuer einbehalten hat). Waisenpensionen werden auch nicht wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt (VwGH 23.1.1970, 147/69)…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind von der Einkommensteuer Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung oder einer unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Privatstiftung wegen Hilfsbedürftigkeit befreit. § 149 GSVG - und gleichlautend § 292 ASVG - normiert: Abs…
Auch für das Jahr 2003 wurden Betriebseinnahmen erklärt, zu denen der Abgabenanspruch vor rund 15 Jahren entstanden ist (s. Autor M). Ein betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen liegt gegenständlich nicht vor, vielmehr schleppt der Pflichtige in der Lagerkartei so genannte Karteileichen mit. Der Pflichtige scheint die Fähigkeit…
…Sitz in Wien, besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf ganz Österreich § 2 Zweck der Stiftung 1) Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger, inländischer - einschließlich im Ausland vorübergehend beschäftigter - Arbeiter und Angestellten der B&C - Gruppe, wobei der begünstigte…
…er vollkommen auf seine Einkünfte aus dem Lebensmittelgeschäft angewiesen. Es sei ihm daher auch nicht möglich, zur Abdeckung von Liquiditätsengpässen seines Geschäftes auf private Mittel zurückzugreifen. Der Berufungsführer sei daher hilfsbedürftig im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a) EStG 1988. Das Finanzamt…
…B. Witwen, Pensionisten aufgrund von Berufsunfähigkeit etc. jedenfalls eine persönliche Hilfsbedürftigkeit vorliege und insoweit nicht die Einkommensverhältnisse sowie die Zumutbarkeit der Verwertung eigenen Vermögens zu berücksichtigen wären. Ursprünglich hat die Bw. sogar allen Pensionisten unabhängig von den Einkommen- und Vermögensverhältnissen Unterstützungen gewährt. Der Bw. ist…
…20 Abs. 2 EStG 1988 einen Abzug von Aufwendungen bzw. Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen zusammenhingen, verbiete. Auch seien die Betriebskostenzuschüsse nicht wegen Hilfsbedürftigkeit, sondern zur Erhaltung der Lebensmittel-Nahversorgung gewährt worden, sodass die Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a…
Der steuerliche Vertreter ist in der mündlichen Verhandlung zudem auch auf die bei Ross/Brachmann/Holzner, Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken und des Wertes von baulichen Anlagen, 28. Auflage, aufgelisteten Wertermittlungsgrundsätze eingegangen und hat explizit den Grundsatz der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit des das Gutachten…
…sind mildtätig (humanitär, wohltätig) solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Streitpunkt im vorliegenden Fall ist die Frage, ob die Förderung des Behindertensports als Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 37 BAO gilt. Der Unabhängige Finanzsenat geht davon aus, dass der vom…
…erwerbstätig war. Wie oben ausgeführt, lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen, dass "im gemeinsamen Haushalt keine Grundversorgung wegen Hilfsbedürftigkeit bezogen" werden darf, wie dies in Punkt 03.04.1 der "Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967" des Bundesministeriums für Wirtschaft, Jugend und Familie angegeben wird. Diese Durchführungsrichtlinien…
…a EStG "Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit". Unter Berücksichtigung der Zu- und Abschläge in der Mehr/Weniger-Rechnung ergaben sich steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von € 148.484,29 die entsprechend der vertraglichen Gewinnvereinbarung auf die beiden Gesellschafter…
…von Begünstigten laut Zusatzurkunde § 4 lit. a bis c) genannt. Die Unterstützung von nicht hilfsbedürftigen Personen stelle keinen gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zweck dar. Weiters fehle im Stiftungsbrief der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht sowie eine den Gemeinnützigkeitsbestimmungen entsprechende Auflösungsbestimmung. Mit Anbringen vom 18. März 2003 stellte die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des LP, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
…der Grundversorgung übersteigen, könne eine Grundversorgung ausgeschlossen werden. Der Verzicht oder Nichtinanspruchnahme der Grundversorgung ändere nichts an der Hilfsbedürftigkeit und führe nicht zum Anspruch auf Familienbeihilfe. Laut Schreiben des Berufungswerbers vom 1.12.2009 habe er im Jahr 2009 keinen Gewinn erzielt. Er habe somit…
…könne eine Grundversorgung ausgeschlossen werden. Der Verzicht oder Nichtinanspruchnahme der Grundversorgung ändere nichts an der Hilfsbedürftigkeit und führe nicht zum Anspruch auf Familienbeihilfe. Laut Einkommensteuerbescheid habe der Berufungswerber im Kalenderjahr 2008 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von € 4.124,02 (= € 343,67…
…zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des bisher geleisteten und künftig zu leistenden Sozialhilfeaufwandes wird ohne Anrechnung von Zinsen bei Erlöschen seiner/ihrer Hilfsbedürftigkeit oder bei Übertragung der ihm/ihr gehörigen Liegenschaft....oder sonst am Tage seines/ihres Ablebens fällig. Vom Tag der schon eingetretenen Fälligkeit an sind…
…mich als Geschenknehmer/ Eigentümer der Liegenschaft ...,die Sozialhilfe für ...,zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des bisher geleisteten und künftig zu leistenden Sozialhilfeaufwandes wird ohne Anrechnung von Zinsen bei Erlöschen der Hilfsbedürftigkeit oder bei Übertragung der oben angeführten ....Liegenschaft....oder sonst am Tag des Ablebens von Herrn/Frau ..…
…zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des künftig zu leistenden Sozialhilfeaufwandes wird ohne Anrechnung von Zinsen bei Erlöschen meiner Hilfsbedürftigkeit oder bei Übertragung der mir gehörigen ....Liegenschaft....oder sonst am Tag meines Ablebens fällig. Vom Tag der schon eingetretenen Fälligkeit an sind die rückzuzahlenden Beträge zu dem der…
…zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des künftig zu leistenden Sozialhilfeaufwandes wird ohne Anrechnung von Zinsen bei Erlöschen meiner Hilfsbedürftigkeit oder bei Übertragung der mir gehörigen ....Liegenschaft....oder sonst am Tag meines Ablebens fällig. Vom Tag der schon eingetretenen Fälligkeit an sind die rückzuzahlenden Beträge zu dem der…