…eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden sei, oder lit. b) Tatsachen oder Beweismittel (die vor Abschluss des Verfahrens bereits existent gewesen seien) neu hervorgekommen seien, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht worden seien, oder lit…
…Bw. bei der Fa. P als Angestellte gemeldet und beschäftigt. Der diesbezügliche Lohnzettel kam dem Finanzamt erstmalig am 28.8.2010 zur Kenntnis. Dies stellt eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit c dar und weshalb das Verfahren gemäß § 303 Abs…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u.a. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…und -der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder -Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgenommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder -der Bescheid von Vorfragen…
…Jahr 2003 gemäß § 304 Abs. 4 BAO wieder auf. Dies mit folgender Begründung: "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungseingaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich…
…K.F. wurde die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid im Wesentlichen damit begründet, dass aus dem Beiblatt zum Bescheid zu entnehmen sei, dass das Finanzamt die Wiederaufnahme auf angeblich neu hervorgekommene Tatsachen stütze, die im abgeschlossenen Verfahren nicht bekannt gewesen wären. Dem stehe entgegen, dass K…
…dass keiner der Wiederaufnahmsgründe des § 303 Abs. 1 lit a bis c vorliege, somit keine neuen Tatsachen hervorgekommen seien, die nicht schon im Berufungsverfahren hätten geltend gemacht werden können. Das Vorliegen der Seite sechs des Vertrages hätte zu keiner anderen Steuervorschreibung geführt. Gegen den Bescheid…
…der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid…
…4 BAO (Wiederaufnahmegrund: neu hervorgekommene Tatsachen) das Grunderwerbsteuerverfahren wieder auf und bezog im berichtigten Grunderwerbsteuerbescheid neben dem Grundstückskaufpreis auch bestimmte mit der Errichtung des Y - Hauses zusammenhängende Kosten in die GrESt- Bemessungsgrundlage ein. Ausgehend von der eingangs dargestellten Rechtslage erfolgte die Einbeziehung der streitgegenständlichen Kosten…
…98, seien die Feststellungen der Betriebsprüfung bestätigt worden. Die anlässlich der Betriebsschließung verpackten und gelagerten Unterlagen seien bereits verfahrensgegenständlich gewesen und daher nicht als später neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel zu werten. Es läge daher kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund vor. Gegen den Bescheid vom 22. August…
…1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs 1 lit a und c BAO und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung…
…2004 bis 2008 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf. In der Begründung wurde Folgendes ausgeführt: "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…
… 303 Abs. 4 BAO wird im Prüfungsbericht Folgendes ausgeführt: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, wenn die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit den sonstigen…
…vorliegende Vertriebssystem und den damit verbundenen - im gegenständlichen Fall nicht kostendeckenden - Preisgestaltungen geschlossen werden können. Mit Schriftsatz vom29.9.2009 (Vorlageantrag) wiederholt die Bw. ihr Vorbringen, wonach keine neue Tatsachen hervorgekommen seien, sondern nur systemimmanente Umstände des Vertriebssystems, welches mit einer Tätigkeit als p rglm…
…geforderte Voraussetzung des Abs. 1 lit. a oder c oder jener Fall vorliege, dass Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen seien, sei dem Spruch nicht zu entnehmen. Es sei daher bereits der Spruch des Bescheides rechtswidrig und aufgrund dieses Verfahrensmangels der Bescheid aufzuheben. Auch wenn die…
…auszugsweise) folgt: "Keine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 2005 und 2006: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs 4 BAO unter anderem wegen neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel möglich (Neuerungstatbestand). Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) maßgeblich…
…a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt…
…Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein…