…Grunderwerbsteuer und Erlassung des Bescheides bekannt gewesen, sodass darin nicht die vom Finanzamt ins Treffen geführte neu hervorgekommene Tatsache vorliege. Die Beschwerde gegen den Grunderwerbsteuerbescheid wendet sich gegen die darin angesetzte Bemessungsgrundlage von € 230.000 mit der Vorbringen, alle Grundstücke dieses Tausches seien Teile…
…ein abgeschlossenes Verfahren gemäß § 303 (1) BAO ausschließlich wiederaufgenommen werden, wenn „ a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war…
…der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid…
…3,5 % = 12.817,60 €) vorgenommen. Begründet wurde die Wiederaufnahme damit, bei Überprüfung des Falles sei als Tatsache neu hervorgekommen, dass Baumeister C als Organisator eine Reihenhausanlage auf der Liegenschaft des B plante und errichtete. Dieser Organisator habe auch die baubehördliche Genehmigung erwirkt…
…werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 3.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe zB VwGH 26.2.2013, 2009…
…eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden sei, oder lit. b) Tatsachen oder Beweismittel (die vor Abschluss des Verfahrens bereits existent gewesen seien) neu hervorgekommen seien, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht worden seien, oder lit…
…Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen. Durch die oben angeführte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist nämlich zum einen geklärt, aufgrund welchen konkreten Wissensstandes des Finanzamtes die Voraussetzungen des Wiederaufnahmegrundes der neu hervorgekommenen Tatsachen vorliegen, zum anderen wird darin klargestellt, bei welcher Sachverhaltskonstellation dem Grundstückserwerber im…
…Bw. bei der Fa. P als Angestellte gemeldet und beschäftigt. Der diesbezügliche Lohnzettel kam dem Finanzamt erstmalig am 28.8.2010 zur Kenntnis. Dies stellt eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit c dar und weshalb das Verfahren gemäß § 303 Abs…
…ist darin folgendes ausgeführt: "Zum Wiederaufnahmebescheid: Es ist weder aus der Niederschrift noch aus dem Betriebsprüfungsbericht erkennbar, wann welcher Sachverhalt für die belangte Behörde erstmalig hervorgekommen sein soll. Der Wiederaufnahmebescheid ist daher ebenfalls mit dem Mangel der Rechtswidrigkeit behaftet." Es wurde in der Beschwerde die…
…insbesondere, weil gegenüber dem Erstbescheid keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen seien. Zur Begründung führte die beschwerdeführende Partei im Wesentlichen aus: Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv 2.980,37 Euro wurden irrtümlich erklärt. Dass die Anteile an der *Name1 GmbH & Mitges.* In die *Name2 GmbH…
…dem von der Beschwerde betroffenen Sachbezug folgender Text enthalten: "[…] Feststellungen Wohnraumbewertung Sachverhaltsdarstellung Die Abgabenbehörde erlangte vom geschilderten Sachverhalt erstmalig im Zuge der gegenständlichen Außenprüfung Kenntnis. Es handelt sich daher um ein Hervorkommen neuer Tatsachen und somit um einen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs…
…auf Antrag einer Partei wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das Neuhervorkommen von Tatsachen nach dieser…
…Protokollierung selbst nicht wisse, wann sie welche Unterlagen erhalten habe. Daher könne sie auch nicht beweisen, dass Tatsachen neu hervorgekommen seien. Dafür treffe sie aber die Beweislast im Rahmen der amtswegigen Wiederaufnahme. Denn der Bf könne schwerlich der Beweis dafür auferlegt werden, wann die Behörde…
…der Verfahren wird ausgeführt, dass die gegenständliche Einbringung unter Vorlage sämtlicher Unterlagen am 30. Dezember 2004 dem Finanzamt angezeigt worden sei, sodass keine neuen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen seien. In materieller Hinsicht wird unter Bezugnahme auf ein aktenkundiges Gutachten von Univ.-Prof. MMag. Dr…
…erkennen, die auch von den Gesetzesmaterialien als betrieblich veranlasst ins Treffen geführt werden (EBRV 1187 BlgNR 22. GP 19). Mangels für die Wiederaufnahme des Verfahrens im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel erfolgte die Verfahrenswiederaufnahme mit Bescheid vom 9. September 2010 zu Unrecht, weswegen…
… 303 Abs 1 lit. A und c BAO und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnisse dieser Umstände allein einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. […]" Nähere Ausführungen…
…oder von Amts wegen wieder aufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
… 303 (1) BAO, weil die in der Begründung des Sachbescheides näher ausgeführten Tatsachen neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…begründet, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren könne auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wieder aufgenommen werden, wenn im abgeschlossenen Verfahren Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind. Diese Voraussetzung sei erfüllt. Es sei das mit der als "Bescheid-Sicherstellungsauftrag" bezeichneten Erledigung vom 5. Dezember…
…wird auf die Wiederaufnahme mit keinem Wort eingegangen. Es findet sich ebenfalls kein konkreter Wiederaufnahmetatbestand angeführt und es werden nicht explizit neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel benannt. Angeführt findet sich bloß, dass im Zuge der Außenprüfung eine detaillierte Mehr-Weniger-Rechnung abverlangt worden sei und…