…des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos…
…jenen des innerstaatlichen Rechtes den Vorrang haben, im Recht. Dies ist herrschende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Zl. 2002/11/0175, 28.10.2002). Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat das Gemeinschaftsrecht gegenüber dem innerstaatlichen Recht den Vorrang [vgl. EuGH Rs. 106/77 (Simmenthal II)…
…der zum Zeitpunkt der Leistung der gegenständlichen indirekten Zuschüsse herrschenden Finanzverwaltungspraxis und VwGH-Judikatur Zuschüsse von mittelbaren Gesellschaftern - wie insgesamt Leistungen von Nichtgesellschaftern - jedenfalls unstrittig nicht der Gesellschaftsteuer unterlegen seien, sei die Bw. im Vertrauen auf die Richtigkeit der damaligen Rechtsprechung und Finanzverwaltungspraxis davon ausgegangen…
…EStG). Da die Gesellschaft über kein Büro verfüge, sei Herr Ing. R. organisatorisch nicht eingebunden. Auch wenn die herrschende Rechtsprechung die Weisungsgebundenheit bzw. deren Nichtvorliegen nicht mehr als Kriterium für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses gem. § 22 Zif. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 in Erwägung ziehe…
…Die wohl herrschende Rechtsprechung des VwGH stütze daher die sozusagen missbräuchliche oder in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wieder umzudeutende Zuordnung von reinem Privatvermögen zum Unternehmensbereich auf Z 1. Zu ,,(innerstaatliche) Rechtslage ab dem Beitrittszeitpunkt" Unter der Überschrift ,,(Innerstaatliche) Rechtslage ab dem Beitrittszeitpunkt" werde vom UFS Linz ausgeführt…
…wurde seitens der Bw. betreffend Arbeitskleidung auf die bisherigen Ausführungen im Berufungsverfahren verwiesen und ergänzend vorgebracht, dass der Bw. im Hinblick auf die herrschende Rechtsprechung bewusst sei, dass die geltend gemachte Bekleidung steuerlich nicht abzugsfähig sei, mit Ausnahme der typischen "Medizinerbekleidung", die in den Geschäften…
…04, BStBl. II 2009, 106; dazu Renner, SWK 2008, 879). Einer solchen Beurteilung steht aber die herrschende Rechtsprechung des VwGH zum steuerlichen Abzugs- und Aufteilungsverbot (VwGH 27.1.2011, 2010/15/0197; VwGH 26.4.2012, 2009/15/0088; vgl. Kerschner, ecolex 12/342, 820…
…Absolventen des Institutes als Mitarbeiter beschäftige sowie eine Liste seiner Publikationen aus den letzten Jahren vor. Mit Schreiben des UFS vom 31.8.2011 wurde der Verlassenschaft nach dem Bw. unter Hinweis auf die herrschende Rechtsprechung (VwGH vom 17.12.1998, Zl 97/15/0011…
…wohl auf Grund dieses Kriteriums sehr wohl eine vertretbare Rechtsansicht vorliege. Es sei hier auf die obigen Ausführungen der Bw. im Abschnitt "Basispauschalierung" zu verweisen. Als zweites Kriterium verweise das FA auf die herrschende Rechtsprechung. Dazu sei auszuführen, dass es diese nicht gebe. Soweit ersichtlich…
…Einigung zwar weitgehend verhandelt, jedoch noch nicht abgeschlossen ist, auch die behördlichen Bewilligungen stehen noch aus. Eingangs sei an dieser Stelle nochmals die herrschende Rechtsprechung zitiert: Über wiegt ein Vertragselement derart wesentlich, dass die von anderen Vertragstypen hin zutretenden Elemente völlig zurücktreten, so ist das…
…die seiner Meinung "für eine Zuordnung als Sachbezug aus dem Dienstverhältnis" sprächen. Darüber hinaus verlieh er auch seiner Enttäuschung über die herrschende Rechtsprechung und Rechtsunsicherheit Ausdruck, da einem anderen Kollegen bei gleicher Sachlage der Werbungskostenabzug gewährt worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt…
…Rz. 202 bis 206) passivseitig zwangsläufig zur Einstellung einer Verbindlichkeit führen muss). Die herrschende österreichische Rechtsprechung und Literaturmeinung geht davon aus, dass bei einem Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung beim Verkäufer nicht bereits mit Leistungserbringung sondern erst mit Eintritt der Bedingung eine Gewinnrealisierung zulässig ist…
…Rz. 202 bis 206) passivseitig zwangsläufig zur Einstellung einer Verbindlichkeit führen muss). Die herrschende österreichische Rechtsprechung und Literaturmeinung geht davon aus, dass bei einem Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung beim Verkäufer nicht bereits mit Leistungserbringung sondern erst mit Eintritt der Bedingung eine Gewinnrealisierung zulässig ist…
…Rz. 202 bis 206) passivseitig zwangsläufig zur Einstellung einer Verbindlichkeit führen muss). Die herrschende österreichische Rechtsprechung und Literaturmeinung geht davon aus, dass bei einem Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung beim Verkäufer nicht bereits mit Leistungserbringung sondern erst mit Eintritt der Bedingung eine Gewinnrealisierung zulässig ist…
…des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.9.1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos…
…wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa…
…Zeitraum betreffend die Jahre 2002 und 2003 nicht nur eine vertretbare Rechtsansicht dar, sondern war herrschende Ansicht und Rechtsprechung. Der in der Stellungnahme des für GPLA-Prüfungen zuständigen BV-Teams vom 22.5.2007 geäußerten Ansicht, die in die Begründung des angefochtenen Bescheides übernommen wurde…
…und Durchschnittseinschätzung ausgegangen (Margreiter, Das Aufteilungs- und Abzugsverbot im Einkommensteuerrecht, in: ÖStZ 1984, S. 1ff). Vor diesem Hintergrund sind herrschende Lehre und Rechtsprechung zu betrachten, wenn sie davon ausgehen, dass Krankheitskosten grundsätzlich zu den gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen Aufwendungen gehören, sie aber als Werbungskosten…
…des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.9.1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos…
…des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.9.1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos…