…Hinweis aufzutragen, dass die Berufung nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt. Die Frist zur Mängelbehebung ist zwar verlängerbar, einem dementsprechenden Antrag kommt aber keine hemmende Wirkung zu. Wird das Fristverlängerungsansuchen abgewiesen, endet die Frist mit jenem Tag, der von…
…es sich bei der Zahlungsfrist, vor deren Ablauf das neuerliche Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht wurde, um ein solches gemäß § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO. Keine hemmende Wirkung haben Zahlungserleichterungsansuchen, wenn es bei der Zahlungsfrist, vor deren Ablauf sie eingebracht wurden, um eine solche des § 212 Abs…
…werde um Stornierung ersucht. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung als unbegründet ab: Die Einbringung des Zahlungserleichterungsansuchens vom 27. März 2008 sei verspätet gewesen und habe daher keine aufschiebende Wirkung gehabt. Die Einhebung und zwangsweise Einbringung sei dadurch nicht aufgehalten worden…
…mit dem Ergebnis, dass die steuerlichen Bemessungsgrundlagen seit Jahren nicht bekannt gegeben worden seien und auch heute noch nicht vorlägen. Dem per Fax gestellten Antrag auf Fristverlängerung komme laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Frist hemmende Wirkung zu. Der Verwaltungsgerichtshof habe mehrfach betont, dass Parteien…
…18. Mai 2012 gewährt wurde. Einem nach Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens innerhalb der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO gestellten wiederholten Ansuchen um Zahlungserleichterung kommt gemäß § 230 Abs. 3 BAO keine die Einbringung hemmende Wirkung (mehr) zu (vgl. Ritz, BAO-Kommentar4, § 230 Tz. 8…
…der Vollstreckung. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Bw nach Entstehung dieses Exekutionstitels am 12. März 2003 ordnungsgemäß und fristgerecht Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben habe, wodurch für den geltend gemachten Anspruch hemmende Wirkung eingetreten sei. Gem. § 15 Abs. 2 AbgEO (gemeint wohl …
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt einem Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist keine fristhemmende Wirkung zu (vgl. auch dazu das bereits zitierte Erkenntnis vom 22.12.2005, 2002/15/0166 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). Anträge auf Fristverlängerung haben nur dann den Fristlauf hemmende Wirkung…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt einem Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist keine fristhemmende Wirkung zu (vgl. auch dazu das bereits zitierte Erkenntnis vom 22.12.2005, 2002/15/0166 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). Anträge auf Fristverlängerung haben nur dann den Fristlauf hemmende Wirkung…
…des § 245 Abs. 3 BAO kann jedoch die Hemmung nicht dazu führen, dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. Einem während einer bereits verlängerten Berufungsfrist eingebrachten Fristverlängerungsansuchen kommt ebenfalls hemmende Wirkung zu (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², …
…setzt voraus, dass die Frist im Zeitpunkt der Einbringung des Antrages noch nicht abgelaufen ist. Ist dies der Fall, so ist eine Verlängerung nicht mehr möglich und auch eine hemmende Wirkung des Antrages kann nicht eintreten (VwGH 30.5. 1989, 89/14/47). Gemäß § 245…
…Rz 9), handelt es sich daher bei einem telefonischen Ansuchen um kein wirksames Anbringen zur Geltendmachung von Rechten. Dies mit der Folge, dass einem telefonischen Ansuchen um Verlängerung der Berufungsfrist auch keine die Berufungsfrist hemmende Wirkung zukommt (VwGH v. 17. November 2005, 2001/13/0279…
…Anträge auf Fristverlängerung haben nur dann eine den Fristlauf hemmende Wirkung, wenn dies gesetzlich angeordnet ist (wie zB für die Berufungsfrist im § 245 Abs. 3 BAO). Daher haben Anträge auf Verlängerung von Fristen zur Vorhaltsbeantwortung keine fristhemmende Wirkung. Die Verlängerung von Fristen liegt im Ermessen…
…den Rechtsstandpunkt des Bf. insofern nichts gewinnen, als einem derartigen Antrag auf Fristverlängerung mangels ausdrücklicher Rechtsgrundlage (vgl. z. B. § 245 Abs. 3 BAO) keine den Fristlauf hemmende Wirkung zukommt (vgl. VwGH vom 12. Jänner 1993, Zl. 92/14/0213) bzw. auch ein rechtzeitig, d. h…
…Sachverhalt zur Kenntnis gebracht. Weiters wurde den Parteien die Rechtsansicht des Unabhängigen Finanzsenates mitgeteilt, dass nach bescheidmäßiger Abweisung eines Fristverlängerungsantrages einem eingebrachten neuerlichen Fristerstreckungsansuchen keine hemmende Wirkung zukomme und daher die Frist zur Einbringung der Berufung am 31. Oktober 2001 geendet hätte. Eine neuerliche Sachentscheidung…
…dass er vollumfänglich aufgehoben werde und gemäß § 212a BAO unserer Berufung vom 15. März 2010 hemmende Wirkung zuerkannt werde. Im Bericht anlässlich der Vorlage des Rechtsmittels stellt die Abgabenbehörde erster Instanz die Probleme, mit dem Bw. und/oder dessen Organe in Kontakt treten zu können…
…verwies das Finanzamt darauf, dass das offene Berufungsverfahren gemäß § 299 BAO keine hemmende Wirkung und somit keinen Einfluss auf den vorliegenden Exekutionstitel hätte. Dagegen brachte der Masseverwalter am 24. Juli 2012 rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung ein und führte begründend aus, dass er im Hinblick…
…der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden (Vorlageantrag). Die Frist zu Stellung eines Vorlageantrages beginnt mit Zustellung der Berufungsvorentscheidung. Sie ist verlängerbar. Anträge auf Fristerstreckung haben hemmende Wirkung - § 245 Abs. 3 und 4 BAO gilt sinngemäß - (vgl. Ritz…
…beachten, dass dem Bw aufgrund der rechtzeitigen Berufung gegen die Abweisung seiner Anträge um Aussetzung der Einhebung (welche seitens des Finanzamt wiederum angemerkt wurde) gem. § 212a Abs. 4 BAO die Wirkungen seiner Aussetzungsanträge (Hemmende Wirkung der Vollstreckung gem. § 230 Abs. 6 BAO) nicht verloren gingen…
…Monats der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden (Vorlageantrag). Die Frist zu Stellung eines Vorlageantrages beginnt mit Zustellung der Berufungsvorentscheidung. Sie ist verlängerbar. Anträge auf Fristerstreckung haben hemmende Wirkung - § 245 Abs. 3 und 4 BAO gilt sinngemäß - (vgl…
…den an den Bw. ergangenen Erledigungen nicht zu entnehmen ist) dennoch eingebrachten weiteren (rechtzeitigen) Fristverlängerungsantrag nicht die hemmende Wirkung genommen wurde. Aus dem Akt ist nicht zu entnehmen, ob eine Prüfung der berücksichtigungswürdigen Gründe des weiteren Fristverlängerungsansuchens vorgenommen wurde und daher allenfalls Überlegungen zu den…