…ersten Staates vorgesehenen Familienleistungen gewährt werden, wobei aus der Sicht der Verordnung nur sicherzustellen ist, dass die Beihilfe entweder der den Unterhalt leistenden Person (hier: Mitbeteiligter) oder der haushaltsführenden Person (hier: Kindesmutter) geleistet wird (vgl. Urteil des EuGH vom 26. November 2009, C-363/08…
…anwendbaren Rechtsvorschriften des ersten Staates vorgesehenen Familienleistungen gewährt werden, wobei aus der Sicht der Verordnung nur sicherzustellen ist, dass die Beihilfe entweder der den Unterhalt leistenden Person (hier: Mitbeteiligter) oder der haushaltsführenden Person (hier: Kindesmutter) geleistet wird (vgl. Urteil des EuGH vom 26. November 2009…
…dass er der haushaltsführende Elternteil sei. Diesem Vorbringen sei die Behörde in keine Weise nachgegangen und habe - was für eine abschließende Beurteilung der anstehenden Frage erforderlich gewesen wäre - keinerlei Ermittlungsverfahren durchgeführt. Tatsächlich habe sich seit dem Verzichtswiderruf der Kindesmutter in der Haushaltsführung nichts geändert und…
…haushaltszugehörig sind oder für die sie überwiegend die Unterhaltskosten tragen. Die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge stünden grundsätzlich der haushaltsführenden Mutter zu (siehe § 2 a Abs. 1 FLAG). Dies bedeute, dass die Kindesmutter schon vor dem Auszug des Bw. die Ansprüche auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge hatte…
…gemeinsamen Haushalt. Die Ehegatten haben einen gemeinsamen Sohn (M., geb. 2004). Bis einschließlich Februar 2010 wurde die Familienbeihilfe für M. von der Kindesmutter (Frau B.) bezogen. Auf Grund des vom Bw. am 2. März 2010 eingebrachten Antrages, ihm in Zukunft die Familienbeihilfe zu gewähren, überprüfte…
…auch die Kinderbetreuung oblag der Berufungswerberin, sodass gemäß § 2 a Abs. 1 FLAG der Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe der Berufungswerberin als Kindesmutter zugestanden sei. Aufgrund des gemeinsamen Kontos, das jedoch auf den Namen des Kindesvaters gelautet habe, sei die Berufungswerberin von Seiten des Finanzamtes aufgefordert…
…für ihn vorgesehenen Schulplatz bekam. Daraufhin schlug der Kindesvater, Herr Ing.Z., eine Schule in der Nähe seines Wohnortes vor und war die Kindesmutter damit einverstanden. Der Kindesvater erklärte, dass der mj. E. diesen Schulplatz nur unter der Voraussetzung bekommen könne, wenn er in der…
…auch die Kinderbetreuung oblag der Berufungswerberin, sodass gemäß § 2 a Abs. 1 FLAG der Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe der Berufungswerberin als Kindesmutter zugestanden sei. Aufgrund des gemeinsamen Kontos, das jedoch auf den Namen des Kindesvaters gelautet habe, sei die Berufungswerberin von Seiten des Finanzamtes aufgefordert…
…der andere Pflege und Erziehung. Daher ist es nur allzu logisch, wenn der Geldunterhaltspflichtige den Pauschbetrag absetzen kann. Schließlich ist die Familienbeihilfe in erster Linie für den haushaltsführenden Elternteil gedacht, der Pauschbetrag hingegen stellt ausschließlich auf die Tatsache der Kostentragung ab! Gemäß der Vergleichsausfertigung des…
…32) steht dem nicht entgegen, betraf dieses Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. ..." Verwiesen…
…Geldbeträge ausbezahlt hat, welche der Mutter des Kindes als Unterhaltsbeträge zu Gunsten unseres Sohnes weiter übergeben wurden. Diese Lösung war deshalb notwendig, weil die Kindesmutter jede schriftliche Übernahme der Unterhaltsbeträge für unseren Sohn P. verweigerte... Anschließend möchte ich hiermit erklären, dass trotz meiner finanziellen und…
…wird. Betreffend den Zeitraum Feber 2000 bis 30. September 2000 wurde der Kindesmutter als haushaltsführenden Elternteil Familienbeihilfe gewährt. Diese kann auch dann, wenn der im gemeinsamen Haushalt mit der Kindesmutter und dem Kind lebende Vater die Familienbeihilfe beantragt, weil er den Haushalt nachweislich überwiegend führt…
…der (erhöhten) Familienbeihilfe beigetragen, was zumindest bis Ende 2000, möglicherweise aber noch bis Mitte 2002, der Fall gewesen ist, geht der Familienbeihilfenanspruch der (haushaltsführenden) Kindesmutter nach § 2a Abs. 1 FLAG dem des Vaters vor. Ist dies nicht der Fall gewesen, hat keiner der beiden Elternteile…
…der Geburt erhielt, und dass die Kindesmutter als haushaltsführender Elternteil zugunsten des Kindesvaters auf die Familienbeihilfe verzichtet hatte. Über die Berufung wurde erwogen: Sachverhalt: Die mj. S wurde 2006 in Österreich geboren. Die Kindesmutter lebte bis zu diesem Zeitpunkt als Studentin in Österreich. Der Kindesvater…
…2005 habe die Kindesmutter ihren Verzicht widerrufen. Der Berufung war eine Kopie des vom Bw. im Dezember 2002 beim Finanzamt eingebrachten Antrages auf (rückwirkende) Gewährung der Familienbeihilfe (Formular Beih 1) angeschlossen, auf welchem folgende mit 17. Dezember 2002 datierte Verzichtserklärung der Kindesmutter - als haushaltsführender Elternteil …
…unverändert. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 16. Mai 2008 beantragte der BW die Gewährung der Familienbeihilfe für seinen im Jänner 2006 geborenen Sohn. Eine Verzichtserklärung des haushaltsführenden Elternteiles ist ohne Anführung eines Namens datiert mit 15. Mai 2008 unleserlich unterschrieben. Im Antrag führte der BW aus…
…für den Zeitraum vom 10. Juni bis 31. Dezember 2010 ein. Die Lebensgefährtin des Bw. gab eine Verzichtserklärung des haushaltsführenden Elternteiles gemäß § 2a Abs. 2 FLAG zugunsten des antragstellenden Bw. ab. Der (im Zeitpunkt der Antragstellung bestehende) Wohnort des Bw. in Österreich war in [Adresse1…
…in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung wurde u.a. ausgeführt, dass der AIIeinverdienerabsetzbetrag für 2011 wegen des an die Kindesmutter bzw. Ehe-Partnerin ausbezahlten Wochengeldes von mehr als 6.000.- € (konkret € 6.713,00) rechtlich nicht zusteht (§ 33 Abs 4 Z.1 EStG 1988…
…Familienbeihilfe vom 3. November 2009 wird insofern abgeändert, als dem Berufungswerber die Familienbeihilfe ab dem Monat September 2009 zuerkannt wird. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Bezirksgerichts Mattighofen vom 11. September 2009 wurde der Kindesmutter des minderjährigen B C, geboren am 00. Juli 0000, die alleinige Obsorge…
…dass das Kind zur Berufsausübung/Schulbesuch einen (Zweit) Wohnsitz in einem Internat/Wohnung hat, wobei dann die Familienbeihilfe an den Haushaltsführenden ausbezahlt wird, der das Kind außerhalb der/des Berufsausübung/Schulbesuchs unterstützt. Im konkreten Fall hat aber M für 2 Monate vom Haushalt der Mutter…