…als der Betriebsinhaber behandelt würde, wenn kein Erbgang erfolgt wäre. Diese Aussage des Verfassungsgerichtshofes spricht dafür, dass der Verlustabzug, der grundsätzlich ein höchstpersönliches Recht jener Person darstellt, die den Verlust erlitten hat, im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf den (die) Erben übergeht. Der Sonderausgabenabzug steht somit…
…am 29. März 2005 abgeführten Erörterungstermins gab der steuerliche Vertreter über Befragen an, dass es sich beim gegenständlichen Einstellrecht um kein höchstpersönliches Recht handle, zumal dieses Recht den beiden Familien Pe und R gemeinsam zustehe. Die Familie Pe bestehe laut Angaben der Bw. aus insgesamt…
… das Recht wird also mit den Beschränkungen übertragen, die dem Fruchtnießer selbst auferlegt sind (vgl. dazu auch Hofmann in Rummel3, § 509 Rz 1). Im gegenständlichen Fall wurde mit Kaufvertrag vom 11. November 2005 ausdrücklich die ausschließliche und höchstpersönliche Dienstbarkeit der Wohnung im Umfang eines Gebrauchsrechtes…
…Ausübung eines Wiederkaufrechtes begünstigt wäre, da es sich bei einem Wiederkaufsrecht um ein höchstpersönliches Recht handelt, dessen Übergang auf einen Gesamtrechtsnachfolger zumindest strittig sein könnte, wozu jedoch bemerkt wird, dass der Übergang eines höchstpersönlichen Rechtes zwar im Erbweg ausgeschlossen ist, aber bei Gesamtrechtsnachfolge zwischen juristischen…
…ansehe. Der Wortlaut der genannten Bestimmung untersage dabei die Übertragung der Gruppenträgereigenschaft nicht. Gegen die Qualifikation als höchstpersönliches Recht spreche auch der Umstand, dass der Bestand der Gruppe nach Ansicht der Finanzverwaltung in den UmgrStR bei Verschmelzung einer gruppenfremden Gesellschaft auf den Gruppenträger unberührt bleibe…
…unbegründet ab und führte im Wesentlichen aus, dass es sich beim 300 l Brennrecht zwar nicht um ein höchstpersönliches Recht handle, das mit dem Ableben des Berechtigten erlösche; eine Übertragung dieses Rechtes auf mehrere Personen (eine Personengemeinschaft) sei jedoch nicht möglich. Aus der Wortfolge des …
…D.G. . Er kann die Legung eines Anbotes verlangen, sei es an ihn oder einen Dritten. Ähnlich wie bei einem Veräußerungs-und Belastungsverbot handelt es sich auch hier daher um ein höchstpersönliches Recht (vgl. VwGH vom 25.5.2000, Zl. 95/14/0029). Zwar könnte…
…UFS Linz der Ansicht wäre, dass § 19 Abs.1 BAO eine Gesamtrechtsnachfolge der Verschmelzung für das Abgabenrecht im Allgemeinen oder bezogen auf die Gruppenträgereigenschaft im Besonderen verneint. Da somit weder ein höchstpersönliches Recht erkannt werden kann noch in § 9 Abs. 9 KStG eine speziellere Vorschrift…
…nur im Einvernehmen und mit Einverständnis der Dienstbarkeitsberechtigten HH ausüben darf und kann. 2. Ausdrücklich bekräftigt wird, dass es sich dabei um ein höchstpersönliches Recht des Dienstbarkeitsnehmers handelt, welches er selbst auf Lebensdauer - auch nach Ableben seiner künftigen Gattin, der Mutter der Dienstbarkeitsgeberin - ausüben darf…
…Einkünfte aus Leistungen iSd § 29 Z 3 EStG handelt, war der Bescheid insoweit abzuändern. Da es sich bei einem höchstpersönlichen Wohnungsgebrauchsrecht nicht um einen Vermögensgegenstand handelt, da es als höchstpersönliches Recht nicht übertragbar ist, handelt es sich um eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG…
…da es sich bei der Zuwendung eines lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechtes, nicht um ein abtretbares vermögenswertes Recht, sondern um ein höchstpersönliches Recht handeln würde. Über die Berufung wurde erwogen: Eingangs wird festgestellt, dass die am 15 .Juni 2007 zu G 23/07 ff erfolgte Aufhebung…
…dass das Veräußerungs- und Belastungsverbot ein höchstpersönliches Recht darstelle und kein Vermögensobjekt. Somit sei er Erhalt einer Vergütung für die Aufgabe dieses Rechtes keine Veräußerung von Vermögen und stelle daher auch keine Vermögensumschichtung dar. Gegen die aufgrund dieser Feststellungen erlassenen Einkommensteuerbescheide für 2001 und 2004…
…Verbindung in der Unternehmensgruppe (z.B. bei Verschmelzung auf ein Gruppenmitglied) jedenfalls von einer Übertragbarkeit auch der Gruppenträgerstellung ausgehe. Wäre die Gruppenträgerstellung als "höchstpersönliches Recht" anzusehen, wäre auch in dieser Fallkonstellation eine Übertragung der Gruppenträgerstellung mit dem Sinn und Zweck des § 9 KStG 1988 unvereinbar.…
…Gegenständen, das Recht, seine Angehörigen und Bekannten jederzeit bei sich zu Besuch zu empfangen und jederzeit bei sich zu beherbergen. Diese Dienstbarkeit des Wohnungs- und Gebrauchsrechtes ist ausdrücklich ein dem Wohnungsberechtigten eingeräumtes höchstpersönliches Recht. Dieser ist daher nicht berechtigt dieses Recht ganz oder teilweise, entgeltlich…
…Lt. Erlass des Bundesministeriums für Finanzen, der zwar nur interne Wirkung zur Milderung von Ungerechtigkeiten hätte, würde ein Entfertigungsbetrag an den Geschädigten ein Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines höchstpersönlichen Rechtes i.S.v. § 14 RStG darstellen, nicht aber den Gegenwert für ein…
…Gewinnfeststellung und nicht im Beisein aller an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter erfolgte. - Das Recht auf Gewinnentnahmen auf bereits aufgelaufene oder spätere Gewinne war als höchstpersönliches Recht der J.G. (Erblasserin) konzipiert. - In dieser Vorabsprache im Frühjahr 1994 wurde naturgemäß nicht die Nachfolgefrage nach J.G…
…Gesellschafter am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sein) liegt hier ähnlich wie bei einem Veräußerungs- und Belastungsverbot und eines, wie im gegenständlichen Fall auch bis Juni 2007 vereinbarten, Vorkaufsrechtes ein höchstpersönliches Recht vor. Im Erkenntnis vom 23.5.2000, 95/14/0029, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen…
…das der AfA unterliegt (§ 16 Abs. 1 Z 8). Das Fruchtgenussrecht selbst unterliegt als höchstpersönliches Recht, welches dem Fruchtgenussberechtigten im vorliegenden Fall auf Lebenszeit eingeräumt ist, keiner Abnützung und kann demnach auch nicht im Wege der AfA Berücksichtigung finden. Zu prüfen bleibt, ob dem Bw…
…Wanke, § 29 Anm 50 ff) Der Verzicht auf ein höchstpersönliches Recht ist eine Leistung im Sinne des § 29 Z 3, weil höchstpersönliche Rechte zivilrechtlich nicht übertragen werden können, und deshalb keine Wirtschaftsgüter darstellen. Beispiele für höchstpersönliche Rechte sind ua Veräußerungs- und Belastungsverbote (§ 364c ABGB), der…
…Ausübung eines Wiederkaufrechtes begünstigt wäre, da es sich bei einem Wiederkaufsrecht um ein höchstpersönliches Recht handelt, dessen Übergang auf einen Gesamtrechtsnachfolger zumindest strittig sein könnte, wozu jedoch bemerkt wird, dass der Übergang eines höchstpersönlichen Rechtes zwar im Erbweg ausgeschlossen ist, aber bei Gesamtrechtsnachfolge zwischen juristischen…