…nicht gleichartig im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Z 7 EStG und 4 Abs. 1 FLAG, sein. Als offene Fragen bleiben daher zu prüfen, ob die in der Schweiz ausbezahlten und alterierend als "Betreuungszulagen" bzw. "Kinderzulagen" bezeichneten Beträge, a) gleichartige ausländische Leistungen im Sinne der…
…von gesamt 530,00 CHF monatlich (Jahresbetrag: 6.360,00 CHF) erhalten. Diese Leistungen wurden als den Leistungen des § 4 FLAG gleichartige ausländische Leistungen im angefochtenen Bescheid vom Finanzamt steuerfrei behandelt. Laut Auskunft des Finanzamts (E-Mail Anfrage vom 30.6.2009 und Antwort-Mail…
…weil § 4 Abs.1 FLAG 1967 ausdrücklich bestimmt, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dabei ist auch anzuführen, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Berufungswerberin auch in der Slowakei (bei ihrer Familie) befindet. Der angefochtene…
…1967 zurückgefordert. Hiezu wurde begründend ausgeführt, dass gemäß § 5 Abs. 1 FLAG 1967 für Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, die gleichzeitig Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hätten. Der Gatte der Bw. sei vom 12. März 2001 bis 27. November 2002 in L. beschäftigt…
… 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 rückgefordert. Begründend wurde ausgeführt, dass Ausgleichszahlungen in der Höhe des Differenzbetrages zwischen der Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Höhe der österreichischen Familienbeihilfe, die ansonsten zu gewähren gewesen wäre, gebühre. Tatsächlich hätte die Bw bzw ihr Gatte in L…
…4 Abs.1 FLAG 1967, unabhängig von der tatsächlichen Leistung, der Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe vom Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Laut den übereinstimmenden Bestätigungen der ungarischen Behörden (siehe die bereits zitieren Schreiben des Ungarischen Schatzamtes bzw. der Ungarischen Staatskasse vom 5…
…lautet: "Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. (2) Österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, erhalten eine Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf…
…Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen." Zu dem vom Bw. mehrfach zitieren § 4 FLAG 1967 ist zu bemerken, dass die dort geregelte Ausgleichzahlung grundsätzlich dann zum Zug kommt, wenn ein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe durch Drittstaaten…
…dass die Differenzzahlung einen Rechenfehler enthielte. Seine Ehegattin habe für diesen Zeitraum keine Leistungen in Polen beansprucht. In der Berechnung sei aber der Anspruch auf eine ausländische Beihilfe mit 212,52 € berücksichtigt worden. Entsprechende Bestätigungen (in polnischer Sprache) lege er bei. Mit Berufungsvorentscheidung vom…
…fest, dass im beantragten Zeitraum März 2011 bis Dezember 2011 die Großmutter des Kindes Anspruch auf eine der österreichischen Familienbeihilfe gleichartige ausländische Beihilfe habe. Dem Antrag wurden folgende Unterlagen beigelegt: a)Beglaubigte Übersetzung aus dem Bulgarischen der von der Gemeinde H am 12. September 2011…
…besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Nach dessen Abs. 4 besteht weiters kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird dadurch nicht ausgeschlossen…
…wurde, obwohl ein Antrag auf Differenzzahlung gestellt wurde. Eine Differenzzahlung sei zu beantragen, wenn die Kinder ständig in einem anderen EU/EWR-Staat leben und Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe bestehe. Die Kinder würden in der Slowakei leben, die Berufungswerberin wohne an derselben Adresse…
…Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 4 Abs 2 leg cit erhalten österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs 1 oder gemäß § 5 Abs 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe…
…März 2010 eine Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung mit der Begründung ab, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, nur Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses des Bw in Großbritannien sei dieses vorrangig für die Gewährung der Familienleistungen zuständig…
…1988) im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass es sich nach dem Nettoarbeitsverdienst bemisst (§ 162 Abs. 3 ASVG: "vermindert um die gesetzlichen Abzüge"). Ausländische Leistungen, die mit dem österreichischen Wochengeld vergleichbar sind und nach dem Nettoarbeitsverdienst bemessen werden, sind ebenfalls steuerfrei (vgl. VwGH 1.3.2007, Zl…
…wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Er lebe und arbeite getrennt von seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die mit der gemeinsamen Tochter in der EU-Land lebe und dort auch eine der österreichischen Familienbeihilfe gleichartige Leistung erhalte, was er auch auf seinen Anträgen auf Ausgleichzahlung angeführt habe. Er zahle der…
…besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Nach dessen Abs. 4 besteht weiters kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird dadurch nicht ausgeschlossen…
…besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Nach dessen Abs. 4 besteht weiters kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird dadurch nicht ausgeschlossen…
…wieder zu seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wien. Da ihre minderjährige Tochter ihren Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Wien hätte, stehe ihrem Gatten keine gleichartige ausländische Beihilfe zu. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und begründete dies wie ua folgt: Der Gatte der Bw., österr. Staatsbürger…
…die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe haben. In § 4 Abs 2 FLAG 1967 ist vorgesehen, dass österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beilhilfe…