…jedes Monat regelmäßig ein bis zwei Wochenenden in Österreich bei ihren Eltern verbringt, wäre sie zur Auffassung gelangt, dass der gewöhnliche Aufenthalt der Tochter in Österreich liegt. Dadurch ist eine Rückforderung der bezogenen Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages ausgeschlossen. Somit liegt auch ein erheblicher Verfahrensmangel vor…
…Vertreter der Berufungswerberin das Rechtsmittel der Berufung eingebracht und zusammenfassend darauf verwiesen, dass der gewöhnliche Aufenthalt der Berufungswerberin ständig im Bundesgebiet war. Diesbezüglich wurde eine weitere Aufenthaltsbestätigung des LSF vorgelegt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Juli 2009 wurde die Berufung vom Finanzamt abgewiesen und dabei ausgeführt…
…Die zitierte Rechtssprechung des Verw.GH. in Kopie 1c stellt folgerichtig nicht ausschließlich auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen ab sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet (während des Studiums). Einen weiteren Beleg für meinen bestehenden Anspruch auf Familienbeihilfe finden Sie in § 3 (2) Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG…
…2005 erlassenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt werde. In den §§ 8 und 9, auf die sich das Gesetz beziehe, seien die Arten und Formen der Aufenthaltstitel im Sinne des Gesetzes aufgezählt. Bei ausländischen Staatsangehörigen genüge ein inländischer Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Inland nicht zur…
… 2 Abs. 1 FLAG nur dann für Personen ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn diese im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hätten. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit Eingabe vom 27.12.2007 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung. Darin bringt dieser vor…
…an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Ein Aufenthalt im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen erfordert grundsätzlich eine körperliche Anwesenheit, wodurch eine Person nur einen gewöhnliche Aufenthalt haben kann. Um diesen (gewöhnlichen) Aufenthalt aufrecht zu erhalten, sei aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich…
…des Bw. in Österreich gelegen ist." Über die Berufung wurde erwogen: Rechtsgrundlagen Gemäß § 2 Abs. 1 FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe; Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, haben…
…er im Juni 1996 in Österreich wohnhaft geworden ist und laufend in Österreich beschäftigt war. Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, für minderjährige Kinder sowie für volljährige Kinder, die das 26…
…O.F. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder in diesem Sinne sind nach § 2 Abs. 3 leg. cit…
…geb. am 23.3.2003 2 Meldebestätigungen betreffend das Kind B. Mutter-Kind-Pass betreffend das Kind B. Weiters beantragte der steuerliche Vertreter des Bw. zum Beweis für den durchgehenden gewöhnlichen Aufenthalt des Bw. in Österreich ab 1993 die Ladung und Einvernahme des Zeugen X.…
…erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 FLAG haben Anspruch auf Familienbeihilfe u.a. Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben für minderjährige Kinder (lit. a). Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG hat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes Kind die…
…über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge. In der Begründung wurde Folgendes ausgeführt: "Gemäß § 2 Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. Gemäß § 2 Abs. 8 FLAG 1967 haben Personen…
…ein Antrag auf § 4 (2) FLAG hiermit gestellt." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, für minderjährige Kinder. Im Sinne des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 hat…
…erstreckenden - Berufungszeitraum noch nicht Mitglied der EU; der Beitritt Rumäniens erfolgte erst mit 1. Jänner 2007. Bei ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen genügt ein inländischer Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt für den Anspruch auf die Familienbeihilfe nicht. Vielmehr besteht nur dann ein Anspruch, wenn die im …
…des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechtes einen Aufenthaltstitel hat oder Asyl gewährt wurde (siehe Beilagen RV 952, XXII. GB Regierungsvorlage - Materialien zu Art 12 - Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, Seite 15). Bei ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen genügt ein inländischer Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt für den Anspruch auf…
… 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in…
… 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gemäß § 2 Abs.8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland…
…Finanzsenat daher von einem ständigen Aufenthalt im Sinne des gewöhnlichen Aufenthaltes der Kinder in Land aus, welcher lediglich durch einen Besuch in Österreich, welcher zeitlich nicht genau eingegrenzt werden konnte, unterbrochen wurde. Die Flüge der Kinder nach und deren Aufenthalte in Land stehen im Einklang…
…gesundheitsraubenden Zusammenarbeit mit dem Finanzamt" darauf verzichten werde müssen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder sowie für volljährige Kinder, die das 26…
…die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, wie etwa das Verbringen der Ferien und der Aufenthalt an einzelnen Wochenenden, unterbrechen nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. u.a…