…Zeitpunkt der Berufungsentscheidung von bei der Primärschuldnerin uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 280.180,11 (Haftungsbetrag laut Haftungsbescheid in Höhe von € 323.035,54 abzüglich bereits getilgter Beträge in Höhe von € 42.855,43 = € 280.180,11) auszugehen. Unbestritten ist…
…Gutschriften vom 23. Jänner 2009 sowie vom 10. Februar 2009 gemäß § 214 Abs. 1 BAO verrechnet worden wären. Die Einbeziehung getilgter Beträge gemäß § 212a Abs. 6 BAO wäre nicht anzuwenden, da ein diesbezüglicher Antrag nicht gestellt worden wäre. Der Ansicht der Bw., wonach die Bestimmung…
…oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Sie beträgt drei Jahre bei Bestrafungen wegen Finanzordnungswidrigkeiten und fünf Jahre bei Bestrafungen wegen aller übrigen Finanzvergehen. (4) Wird jemand rechtskräftig wegen eines Finanzvergehens bestraft, bevor eine oder mehrere frühere Bestrafungen wegen Finanzvergehen getilgt sind, so tritt die Tilgung aller…
…6, Abs. 8 BAO geregelten Umstände rechtlich möglich. Wie oben dargestellt, können bereits getilgte Beträge nur über Antrag des Abgabepflichtigen in die Aussetzung einbezogen werden. Nach Abs. 8 dürfen Zahlungen, sonstige Gutschriften oder Guthaben zur Tilgung ausgesetzter Abgabenbeträge nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden…
…Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt, so sind, falls dies beantragt wurde, die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs…
…00 € zu bewilligen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. November 2004 wurde der Berufung gegen den Bescheid über die Aussetzung der Einhebung 2002 stattgegeben und der irrtümlich zusätzlich ausgesetzte Betrag in Höhe von 760,52 € storniert. Die Berufung gegen den Bescheid über die Aussetzung der…
…April 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in € | Umsatzsteuer | 07/1996 | 38.933,03 | Säumniszuschläge | 1996 | 3.442,33 | Stundungszinsen | 1996…
…03/1993 nur mehr ein Betrag in Höhe von € 50,31 fällig gewesen ist, der ohnehin aufgrund der Gnadenentscheidung von der Löschung umfasst war. Da die Löschung von Abgabenschuldigkeiten niemals zu einem Guthaben führen kann, weil die Löschung bereits getilgter oder entrichteter Abgaben ausgeschlossen…
…die Jahre 1995 - 1998 sind Gegenstand des anhängigen Rechtsmittelverfahrens. Der Prüfer hatte festgestellt, dass in den Bilanzen für die Jahre 1996 - 1998 jeweils beträchtliche Beträge als Privateinlagen (PE) gebucht worden waren. In den drei Jahren hatten diese Buchungen insgesamt einen Wert von 4.304.000,-…
…März 2009 getilgt wurde, übersieht ebenso wie die im angefochtenen Bescheid dargestellte Tilgung durch Zahlungen am 22. Jänner 2009 und 23. Februar 2009 bzw. Gutschriften vom 2. Februar 2009, dass die Körperschaftsteuer 2005 und 2006 laut Rückstandsaufgliederung vom 12. Mai 2010 mit den Beträgen von…
…habe, dass er durch sein Verhalten den abgabenrechtlich verpönten Erfolg objektiv und subjektiv herbeiführen werde. Bei der Strafbemessung wurde (nach bereits getilgter Vorstrafe) die wiederum gegebene finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten und seine teilgeständige Verantwortung als mildernd berücksichtigt, während kein Umstand als erschwerend gewertet wurde…
…Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt, so sind, falls dies beantragt wurde, die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs…
…2005 in Höhe von € 310.033,79 sind gemäß Kontoabfrage bereits getilgt. In rechtlicher Hinsicht ist daher die Bestimmung des § 212 a Abs. 6 BAO anzuwenden, wonach durch Gutschriften oder Guthaben getilgte Beträge nur auf Antrag des Abgabepflichtigen in die Bewilligung der Aussetzung der…
…Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt, so sind, falls dies beantragt wurde, die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs…
… 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt, so sind gemäß § 212a Abs. 6 BAO, falls dies beantragt wurde, die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre…
…Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt, so sind, falls dies beantragt wurde, die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs…
…Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt, so sind, falls dies beantragt wurde, die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs…
…Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt, so sind, falls dies beantragt wurde, die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs…
…Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt, so sind, falls dies beantragt wurde, die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs…
…Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt, so sind, falls dies beantragt wurde, die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs…