…51 ZollBefrVO iVm § 6 Abs.4 Zi.4 lit.a) und g) UStG 1994 in einer gesonderten Entscheidung (§ 185 BAO) für die am 7.9.2000 beim Zollamt Flughafen Wien unter der WE-Nr.206/370/600505/41/0 über schriftliche Anmeldung der Spedition UPS…
…51 ZollBefrVO iVm § 6 Abs.4 Zi.4 lit.a) und g) UStG 1994 in einer gesonderten Entscheidung (§ 185 BAO) für die am 4.9.2000 beim Zollamt Flughafen Wien unter der WE-Nr.206/370/600497/01/0 über schriftliche Anmeldung der Spedition UPS…
…51 ZollBefrVO iVm § 6 Abs.4 Zi.4 lit.a) und g) UStG 1994 in einer gesonderten Entscheidung (§ 185 BAO) für die am 28.7.2000 beim Zollamt Flughafen Wien unter der WE-Nr.206/XXXX über schriftliche Anmeldung der Spedition U Ges.m.b…
…der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide aufzeigen konnten. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Über die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2005-2010 wird eine gesonderte Entscheidung ergehen. Wien, am 30…
…2009, wobei die Anerkennung einer Umgründung gemäß Art III UmgrStG strittig ist. Über die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid wird eine gesonderte Entscheidung ergehen. Diese Einwendungen waren nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die…
…Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide aufzeigen konnten. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Über die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2004 und 2005 wird eine gesonderte Entscheidung ergehen. Wien, am 4…
…Reisekosten, Fortbildungsaufwendungen) sowie der außergewöhnlichen Belastung für Kosten der Kinderbetreuung bekämpft wird. Über die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid wird eine gesonderte Entscheidung ergehen. Diese Einwendungen waren nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die…
…der übertragenen Gesellschaft befanden sich Wertpapiere (Anm.: hier verfahrensgegenständlich) und die Beteiligung an der EM- VertriebsgmbH. Mit Bescheid vom 14.10.2003 wurde Börsenumsatzsteuer in Höhe von X € erhoben (Anm.: über die Berufung gegen diese Abgabenfestsetzung ergeht eine gesonderte Entscheidung). Als Begründung wurde ausgeführt…
…wobei vom Bf. selbst eine Monatsrate in Höhe von ATS 500,00 angeboten werde. Betreffend des Eventualantrages einer Ratenbewilligung erging vom Hauptzollamt Wien eine gesonderte Entscheidung, welche nicht Gegenstand des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens ist. Der Antrag auf Entlassung aus der Gesamtschuld wurde mit Bescheid des Hauptzollamtes…
…212 a BAO auf Aussetzung der Einhebung der Abgabenschuldigkeiten gestellt, diesbezüglich wird auf die gesonderte Entscheidung zu RV/2042-W/2003 verwiesen. Mit Berufungsentscheidung vom 13.März 2003 wurde die Berufung gegen den Haftungsbescheid vollinhaltlich abgewiesen. Zur Frage der Haftung eines Strohmannes wurde durch das…
…auf die im erstinstanzlichen Bescheid vorgenommene Aufteilung der Abgabenbeträge teilbar ist (vgl. VwGH 26.6.2003, 2002/16/0301), war daher spruchgemäß abzuändern. Über die Beschwerde vom 3. Juni 2011 betreffend die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer wird eine gesonderte Entscheidung ergehen. Linz, am 30. November 2012
…auf die im erstinstanzlichen Bescheid vorgenommene Aufteilung der Abgabenbeträge teilbar ist (vgl. VwGH 26.6.2003, 2002/16/0301), war daher spruchgemäß abzuändern. Über die Beschwerde vom 21. April 2011 betreffend die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer wird eine gesonderte Entscheidung ergehen. Linz, am 30. November 2012
…auf die im erstinstanzlichen Bescheid vorgenommene Aufteilung der Abgabenbeträge teilbar ist (vgl. VwGH 26.6.2003, 2002/16/0301), war daher spruchgemäß abzuändern. Über die Beschwerde vom 1. März 2011 betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben wird eine gesonderte Entscheidung ergehen. Linz, am 23. November 2012
…in den geschäftlichen Organismus der Bw., die sie leitet, eingegliedert. Die Berufung war daher, soweit sie das Jahr 2004 betrifft, als unbegründet abzuweisen. Hinsichtlich der Jahre 2005 und 2006 ergeht eine gesonderte Entscheidung. Die Zustellung war an die Masseverwalterin vorzunehmen. Wien, am 1. Februar 2011
…10.2009 (Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens von € 6.370,53, Vorlageantrag zur diesbezüglichen Berufungsvorentscheidung vom 15.1.2010) Hinsichtlich des Antrags auf Rückzahlung eines (vermeintlichen) Guthabens von € 6.370,53 auf Grund der Körperschaftsteuervorauszahlungen ergeht eine gesonderte Entscheidung. Bemerkt wird, dass nach …
…daher, wie im Spruch ausgeführt, zu entscheiden. Hinweis: Bezüglich des von der Bw. zurückgenommenen Vorlageantrages gegen die Berufungsvorentscheidung betreffend Einkommensteuer 2002 ergeht vom Unabhängigen Finanzsenat gem. § 256 Abs. 3 iVm § 276 Abs. 3 BAO eine gesonderte Entscheidung (Gegenstandsloserklärung). Beilage: 2 Berechnungsblätter Linz, am 16. Juli…
…Schriftsatz keine gesonderte Entscheidungspflicht aus (s. ha. Bescheide vom 11.5.2005, RD/0006-W/05; vom 24.2.2006, RD/0077-W/05; vom 21.4.2006, RV/0609-W/06; vom 29.5.2008, RD/0025-W/08). Vielmehr ist die Entscheidung auch…
…die Finanzstrafbehörde 2. Instanz ein. In der vorliegenden Entscheidung wird nur über die Abweisung des Antrages auf Ausfolgung der beschlagnahmten Gegenstände abgesprochen, über die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags ergeht unter GZ. FSRV/40-W/06 zeitgleich am 21.6.2006 eine gesonderte Entscheidung, auf deren nähere…
…die Finanzstrafbehörde 2. Instanz ein. In der vorliegenden Entscheidung wird nur über die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages abgesprochen, über die Abweisung der Ausfolgung ergeht unter GZ. FSRV/59-W/06 zeitgleich am 21.6.2006 eine gesonderte Entscheidung. In finanzstrafrechtlicher Hinsicht ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 82…
…25 05 2000 zwei Anträge gem. Art. 239 und 236 ZK verfahrensrechtlich zu trennen, um zwei gesonderte Entscheidungen zu treffen. Eine derartige Regelung verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht, das in einem Antrag sowohl einen Hauptantrag und einen oder mehrere Hilfsanträge zuläßt. Bereits aus dem Vordruck Za…