…eine gesetzliche Frist, die keinerlei subjektives Moment enthält, über ihr im Gesetz normiertes Ausmaß hinaus zu erstrecken. Die von der Bw. aus ihrer subjektiven Sicht angeführten Gründe konnten nicht berücksichtigt werden, weil der Beginn des Fristenlaufes mit dem objektiven Eintreten äußerer Gegebenheiten - im gegenständlichen Fall…
…Antragstellung stellen Ausschlussfristen (Fallfristen, Präklusivfristen) dar, bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, BAO3, § 108 Tz 3); sie sind gesetzliche Fristen und somit dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar (vgl. Ritz, § 108 Tz 2). Fest steht im gegenständlichen Fall, dass die Bw…
…Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes gestellt werden. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgesetzte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Diese Gesetzesbestimmung gilt für verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Fristen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3…
… 110 Abs. 1 BAO können gesetzliche Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Eine "andere Bestimmung" iS dieser Regelung existiert zwar im EnAbgVergG nicht, wohl aber können nach § 134 BAO die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen verlängert werden. Die im Abs…
…Selbst im Falle der Verweigerung einer Fristerstreckung sieht der Gesetzgeber eine Nachfrist zur Einreichung der Abgabenerklärung von einer Woche als ausreichend an. Das Finanzamt hat über die gesetzliche Frist zur Abgabe der Erklärungen hinaus mit der Erlassung des Umsatzsteuer- und des Körperschaftsteuerbescheides jeweils für das…
…auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Die Berufungsfrist ist eine gesetzliche Frist. Gesetzlich festgesetzte Fristen können, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden (§ 110 Abs. 1 BAO). Die Verlängerung der Berufungsfrist liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Ein Antrag auf Fristverlängerung kann…
…einem Monat. Die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 und 2003 wurden am 13. Jänner 2005 zugestellt. Daher wäre die gesetzliche Berufungsfrist grundsätzlich am 13. Februar 2005 abgelaufen. Aufgrund von mehreren Fristverlängerungsansuchen wurde dem Bw. gestattet, die Berufung erst am 30. Juni 2005, also…
…Mängel liegen nur dann vor, wenn in einer Eingabe gesetzlich geforderte inhaltliche Angaben fehlen. Sie hat dem Einschreiter die Behebung dieser Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, dass die Eingabe nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt; werden die Mängel rechtzeitig…
…binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anmeldungspflichtigen Ereignisses, zu erstatten. Diese gesetzliche Frist ist nicht verlängerbar. Der Bf wäre, nachdem er zumindest seit dem Jahr 1996 ausnahmslos Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erklärt hatte und steuerlich in der Arbeitnehmerveranlagung geführt worden war, zu dieser Meldung…
…des § 77 Abs. 6 FinStrG im vorliegenden Fall die gesetzliche Rechtsmittelfrist für die Erhebung einer Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid vom 17. Jänner 2005 bereits am 24. Februar 2005 geendet habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 21. April 2005, in…
…1 BAO eine gesetzliche Frist für die Einreichung des Verzeichnisses der Investitionszuwachsprämie nicht vorgesehen sei, sondern auf Grund der Bestimmung des § 108 e Abs 4 EStG lediglich dessen gleichzeitige Einreichung bzw Anschluss an die Steuererklärung verlangt werde, liege im gegenständlichen Fall keine sanierbare Firstversäumnis vor.…
…6. Dezember 2004 die Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt. Da das sich das aus § 108 Abs. 2 BAO erschließende Ende der Rechtsmittelfrist auf einen gesetzlichen Feiertag fiel, verschob sich das Fristende gemäß den vorangeführten Bestimmungen auf den nächstfolgenden Tag, den 7. Jänner 2005. Gemäß § 156 Abs…
…erster Instanz erlassen hat. Diese Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit, zu laufen (Ritz, a.a.O., Tz 28 zu § 303, VwGH vom 3. Oktober 1984, 83/13/0067) und ist als gesetzliche Frist nicht verlängerbar…
…erster Instanz erlassen hat. Diese Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit, zu laufen (Ritz, a.a.O., Tz 28 zu § 303, VwGH vom 3. Oktober 1984, 83/13/0067) und ist als gesetzliche Frist nicht verlängerbar…
…erster Instanz erlassen hat. Diese Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit, zu laufen (Ritz, a.a.O., Tz 28 zu § 303, VwGH vom 3. Oktober 1984, 83/13/0067) und ist als gesetzliche Frist nicht verlängerbar…
…erster Instanz erlassen hat. Diese Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit, zu laufen (Ritz, a.a.O., Tz 28 zu § 303, VwGH vom 3. Oktober 1984, 83/13/0067) und ist als gesetzliche Frist nicht verlängerbar…
…erster Instanz erlassen hat. Diese Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit, zu laufen (Ritz, a.a.O., Tz 28 zu § 303, VwGH vom 3. Oktober 1984, 83/13/0067) und ist als gesetzliche Frist nicht verlängerbar…
…erster Instanz erlassen hat. Diese Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit, zu laufen (Ritz, a.a.O., Tz 28 zu § 303, VwGH vom 3. Oktober 1984, 83/13/0067) und ist als gesetzliche Frist nicht verlängerbar…
…Telefonische Anbringen sind nur zulässig, wenn sie gesetzlich ausdrücklich vorgesehen sind. Telefonische Mitteilungen an die Abgabenbehörde sind gemäß § 89 BAO in Aktenvermerken festzuhalten. Durch ein Fristverlängerungsansuchen wird der Lauf der Berufungsfrist nur dann wirksam gehemmt (abgestoppt), wenn es sich dabei um ein Anbringen im Sinne…
…der Abgabenschuldner feststellt, dass die Selbstberechnung unrichtig ist. Die genannte Frist zur Antragstellung ist eine gesetzliche Frist, die dem § 110 Abs 1 BAO zufolge nicht verlängerbar ist. Wenn der Antrag - wie im verfahrensgegenständlichen Fall - nicht fristgerecht eingebracht ist, ist er (zwingend) zurückzuweisen. Es war daher…