…abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer war der Ehemann der kinderlos verstorbenen Erblasserin. Auf Grund der gesetzlichen Erbfolge war er Erbe zu 2/3 des erblasserischen Vermögens. Weiters nahm er das gesetzlichen Vorausvermächtnis, in der Ehewohnung weiter zu wohnen und die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen…
…geht u.a. hervor, dass der Erblasser keine letztwillige Verfügung mit Erbeinsetzung hinterlassen habe und daher die gesetzliche Erbfolge eintrete, nach welcher die Ehegattin zu 1/3 Anteil sowie die fünf Nachkommen zu je 2/15 Anteilen zu Erben des Nachlasses berufen seien. Laut Protokoll…
…gleich nach dem Tod des Erblassers für sich und seine Nachfolger ein Recht auf das Vermächtnis. Die Bw. hat laut Abhandlungsprotokoll aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zu einem Vierzehntel eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben. Damit ist in diesem Umfang grundsätzlich der Tatbestand eines Erwerbes durch Erbanfall erfüllt…
…gleich nach dem Tod des Erblassers für sich und seine Nachfolger ein Recht auf das Vermächtnis. Die Bw. hat laut Abhandlungsprotokoll aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zu einem Siebtel eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben. Damit ist in diesem Umfang grundsätzlich der Tatbestand eines Erwerbes durch Erbanfall erfüllt…
…Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Erbschaftssteuer wird mit € 42,74 festgesetzt. Entscheidungsgründe Frau X.X. verstarb im Februar 2008. Mangels Testament oder sonstiger letztwilliger Anordnung trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach welcher der erbliche Witwer zu 2/3 und die erblichen Eltern…
…Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Erbschaftssteuer wird mit € 42,74 festgesetzt. Entscheidungsgründe Frau X.X. verstarb im Februar 2008. Mangels Testament oder sonstiger letztwilliger Anordnung trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach welcher der erbliche Witwer zu 2/3 und die erblichen Eltern…
…sodass die gesetzliche Erbfolge einzutreten hatte, derzufolge zwei erbl. Söhne sowie die erbl. Tochter RO (in der Folge kurz Bw. genannt) zu je 1/3 berufen gewesen wären. Die beiden erbl. Söhne haben jedoch in den Jahren 1973 und 1983 jeweils auf ihre gesetzlichen Erb…
…August 2001 verstarb der Sohn der Berufungswerberin. Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Berufungswerberin als erbliche Mutter zur Hälfte und die beiden Geschwister zu je einem Viertel erbberechtigt waren. Im Inventar der Verlassenschaft waren unter…
…Am 12. Oktober 2003 ist Frau W verstorben. Im Protokoll des Notars, aufgenommen am 9. Februar 2004, heißt es: "Die Erblasserin hat eine letztwillige Anordnung nicht hinterlassen, sodass die gesetzliche Erbfolge eintritt, nach welcher die erbl. Tochter I und der erbl. Sohn W. je zur…
…08.2004 verstarb der Sohn der Berufungswerberin (kurz: Bw). Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Eltern je zur Hälfte des Nachlasses erbberechtigt waren. Die von den Erben je zur Hälfte des Nachlasses abgegebenen unbedingten Erbserklärungen…
…August 2004 verstarb der Sohn des Berufungswerbers (kurz: Bw). Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Eltern je zur Hälfte des Nachlasses erbberechtigt waren. Die von den Erben je zur Hälfte des Nachlasses abgegebenen unbedingten Erbserklärungen…
…sodass die gesetzliche Erbfolge eintritt, nach welcher der erbl. Witwer H und die erbl. Kinder D und H jun. zu je einem Drittel zu Erben in dieser Verlassenschaftssache berufen sind. Der erbl. Witwer H sowie die erbl. Tochter D entschlagen sich hiermit ihres gesetzlichen Erbrechtes…
…der am 19. Mai 2003 verstorbenen F.O. enthält unter Anderem Folgendes: Die Erblasserin sei verwitwet ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung jedoch mit Hinterlassung eines Noterben verstorben. Es trete sohin die gesetzliche Erbfolge ein, derzufolge der erbliche Sohn Bw. zum Alleinerben berufen erscheine. Es hätte…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Erblasser, HD, verstarb am 28. Februar 1997 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung, sodass die gesetzliche Erbfolge eintrat und die erbliche Witwe, GD, sowie die drei erblichen Kinder, DI HeD, UD und HaD…
…im Zweifel als Hineinvermächtnis und sohin als Erbteilungsanordnung zu werten ist, kamen Herr BW und Herr ERBE2 überein, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt und das Legat als Hineinvermächtnis anzusehen ist. Beide Neffen gaben am 14. März 2008 zur Hälfte des Nachlasses eine unbedingte Erbantrittserklärung ab…
…€ 79.948,20 vorgeschrieben, da die Vereinbarung mit der Erbin eine Schenkung darstelle. Dagegen wurde Berufung erhoben und ua. vorgebracht, nachdem kein Testament gefunden worden und gesetzliche Erbfolge eingetreten sei, wäre mit der Alleinerbin die Abfindungsvereinbarung vom 27. Juni/8. Juli 2005 abgeschlossen worden…
…UFS Verfahren Über Aufforderung hat die Bw dem UFS gegenüber mit Schreiben vom 19. Oktober 2012 ergänzend vorgebracht: Im Jahr 1971 (bis zum letztgültigen Testament vom 6. November 2005) wäre die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Der Erblasser habe am 30. Oktober 1970 einen schweren Verkehrsunfall erlitten…
…im Zweifel als Hineinvermächtnis und sohin als Erbteilungsanordnung zu werten ist, kamen Herr A und Herr B überein, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt und das Legat als Hineinvermächtnis anzusehen ist. Beide Neffen gaben am 14. März 2008 zur Hälfte des Nachlasses eine unbedingte Erbantrittserklärung ab…
…erhalten soll. Bei der in Österreich durchgeführten Verlassenschaftsabhandlung wurde festgestellt, dass diese letztwillige Anordnung nur Vermächtnisse bzw ein Substitutionsvermächtnis enthält, sodass formalrechtlich nach österreichischem Recht die gesetzliche Erbfolge einzutreten hat. Weiters wurde festgestellt, dass der Erblasser australischer Staatsbürger war und daher nach den Bestimmungen des…
…Y geht ihre Stellung als Stiftungsbegünstigte über an: Herrn xx Frau xy und nach diesen entsprechend dem Parentelensystem unter Beachtung des Repräentations- und des Anwachsungsprinzips nach den im Österreichischen Recht für die gesetzliche Erbfolge unter Ausschluß des Ehegattenerbrechts normierten Regeln auf die nächsten Verwandten über…