… 24 Abs. 1 Z 2 UStG 1994, nämlich die Frage, ob für die an sie ausgeführte Lieferung Umsatzsteuer geschuldet wurde oder nicht. Hiezu ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 3 Abs. 1 UStG 1994 sind Lieferungen Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer oder in dessen Auftrag…
…9.2003, 99/14/0324). Im gegenständlichen Fall erfolgte die Lieferung bzw. Verschaffung der Verfügungsmacht aber - wie oben dargestellt - eindeutig durch eine Unternehmerin (die Leasinggeberin), weshalb Umsatzsteuer geschuldet wurde, die auch zum Teil in Rechnung gestellt wurde. Aus dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des § 21…
…sich auch aus der (alternativen) Überlegung, dass man bei der Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast die fiktiven Umsätze einerseits und die Vorsteuer aus dem fiktiven Verkauf andererseits eliminiere und dafür die Umsatzsteuer, die aufgrund der Vorschrift des § 11 Abs. 14 UStG 1994 geschuldet werde, einsetze. Der Einwand…
…die lt BE (Gz RV/0741-W/05) vom 16.6.2006 nach § 11 Abs 14 UStG 1994 geschuldete Umsatzsteuer iHv € 197.660,00,-- werde vorgeschrieben. Auf die ausführliche Begründung in der BE werde verwiesen. Die Berufung wurde dem UFS am 12.2.2008…
…der Behörde. Tätige ein Unternehmer einen Umsatz, so schulde er die Umsatzsteuer und der Leistungsempfänger habe Anspruch auf die Vorsteuer. Sollte der leistende Unternehmer - was die Bw. keinesfalls unterstellen wolle - die geschuldete Umsatzsteuer nicht bezahlt haben, dann sei der Abgabenanspruch beim Steuerschuldner einzuheben, nicht jedoch…
…betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2002 vom 1.10.2003 setzte die Amtspartei ausschließlich gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 geschuldete Umsatzsteuer iHv € 2.684,78 fest, weil laut Feststellung der Betriebsprüfung eine Unternehmereigenschaft nicht gegeben sei. (Zum Jahr 2002 waren die Umsatzsteuervoranmeldungen Jänner…
…UStG 1994 geschuldet, selbst wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage ist. Abgesehen davon kann eine Änderung der Bemessungsgrundlage definitiv immer erst im Jahr der Rechnungsberichtigung vorgenommen werden. Die von der Bw. begehrte Aufhebung gemäß § 299 BAO der Umsatzsteuerbescheide 2002…
…davon aus, dass eine nach § 11 Abs. 12 UStG 1972 geschuldete Umsatzsteuer den Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt. Für den im Beschwerdefall gegebenen zeitlichen Geltungsbereich des UStG 1972 sind sie mit dieser Auffassung - wie oben dargestellt - im Recht (vgl. aber EuGH 13. Dezember 1989, Rs C…
…bis zum Ende der Erklärungsfrist, sowie] durch das Verschweigen der geschuldeten Umsatzsteuern in obgenannter Höhe eine abgabenrechtliche [Anzeige-,] Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt [und] eine Verkürzung der Umsatzsteuer in der vorhin erwähnten Höhe bewirkt. In seiner Beweiswürdigung verweist der Erstsenat auf den Umstand, dass [das Finanzamt…
…Verfahrens gehen davon aus, dass eine nach § 11 Abs. 12 UStG 1972 geschuldete Umsatzsteuer den Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt. Für den im Beschwerdefall gegebenen zeitlichen Geltungsbereich des UStG 1972 sind sie mit dieser Auffassung - wie oben dargestellt - im Recht (vgl. aber EuGH 13. Dezember 1989…
…als unbegründet ab. Ausgeführt wurde zusammengefasst, dass die R-GmbH mit Bescheid vom 29.10.2007 zur Haftung gemäß § 14 BAO für die von der Gemeinschuldnerin geschuldete Umsatzsteuer aus der Geschäftsveräußerung herangezogen worden sei, wodurch ein Gesamtschuldverhältnis begründet worden sei. Da die Bestimmung des § 215…
…in diesen Fällen die geschuldete Umsatzsteuer und die in Anspruch genommene Vorsteuer nach § 16 Abs 1 UStG 1994 erst im Veranlagungszeitraum der Entgeltsminderung zu berichtigen. Beiden Geschäftspartnern ist die Entgeltsminderung bekannt, der Käufer als Träger der Umsatzsteuer hat die zuviel bezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen und eine…
…wurden sowie die entsprechende Umsatzsteuer laut Rechnungslegung geschuldet wurde. Es erging ein entsprechender Steuerbescheid, welcher mangels Einbringung einer Berufung in formeller Rechtskraft erwuchs. Mit Schreiben vom 23. März 2005 stellte der Bw. einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr 2003…
…Eigenverbrauchs geschuldete Umsatzsteuer dem Beschenkten in Rechnung stellt; die nachträgliche Überrechnung des entsprechenden Betrages veranlasste der Beschenkte von seinem Steuerkonto auf das Steuerkonto des Schenkers - beanstandete der VwGH die Bemessung der Grunderwerbsteuer von dieser überrechneten Umsatzsteuer ebenso wenig wie die Einordnung dieser überrechneten Umsatzsteuer durch…
…Grund der Rechnung geschuldet wird. Die Verkaufsspanne wurde aus Vereinfachungsgründen bei den Verkäufen zum Weiterverkauf - genauso wie bei den Rabatten auf den Persönlichen Umsatz - ebenfalls nicht in der Rechnung abgesetzt, sondern in die Provisionsabrechnung (siehe Beilage ./9) mit einbezogen. Bei Saldierung von Umsatzsteuer und Vorsteuer…
…dass diese Leistungserbringung nicht in Österreich umsatzsteuerpflichtig sein soll. Durch sein Vorgehen keine Auskünfte bei dazu befähigten Personen einzuholen und die geschuldete Umsatzsteuer nicht bei Fälligkeit abzuführen hat er eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen. Nach Lehre und Rechtssprechung ist die Heranziehung zur Haftung in das Ermessen…
…Umsatzsteuerzahllast 1997 in Höhe von S 70.000,00 bedenkenlos der Bestrafung zugrunde gelegt werden. Auch für das Jahr 1997 wurden seitens des Bw. als unbestritten zuständigen Machthaber der Fa. T-AG keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und auch keine Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet. Auch wurde die geschuldete Umsatzsteuer…
…und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden, scheiden dabei aus. Der Steuerpflichtige darf selbst entscheiden, ob er die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren Vorsteuerbeträge als durchlaufende Posten behandelt. Im Kommentar Hofstätter-Reichel, EStG § 4 Abs. 3 Tz 4…
…die geschuldete Umsatzsteuer zu berichtigen. Im Berufungsfall wurde eine derartige Entgeltsminderung nicht behauptet. Bis zu einer allfälligen Rechnungsberichtigung spielt es für die Höhe der festzusetzenden Umsatzsteuer keine Rolle, ob diese aufgrund der erfolgten Lieferungen oder aufgrund der Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 geschuldet…
…wurde zunächst eine Umsatzsteuerfestsetzung in der Höhe von S 371.975,00 vorgenommen, in der Jahreserklärung 1994 laut Abgabepflichtigem ein Betrag in der Höhe von S 345.536,92, der tatsächlich zu entrichten gewesen wäre, einbekannt. Für Oktober 1994 wurde der geschuldete Umsatzsteuerbetrag lediglich offen…