…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründe, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolge (zB Lokführer oder Zugbegleiter ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben werde…
…und der zugrundliegenden Rechtsvorschriften erscheint ausgeschlossen, dass die XX-AG der Bw. das Recht einräumen wollte, ihr gesamtes Schienennetz (das nach Punkt 3.3.1 der Schienennetznutzungsbedingungen ca. 5.146 Streckenkilometer (10.143 Gleiskilometer, davon 7.969 km mit elektrischer Oberleitung überspannt) umfasst, (mit)zubenützen…
…dass durch das regelmäßige Tätigwerden in bestimmten Einsatzgebieten (z.B. bei ÖBB-Bediensteten das gesamte Schienennetz) ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde und folglich keine Differenzwerbungskosten zustehen würden. Mit Eingabe vom 25. August 2006 wurde ein Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Es handelt sich um keine Fahrtätigkeit wie Lokführer etc. wo das gesamte Schienennetz Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Es wurde mir seitens des Finanzamtes ab 2003 bis 2007 im Zuge einer WA gem. § 303 BAO sowie für das Jahr 2008 die Tagesdiäten anerkannt. Außerdem bekam ein…
…gesamte Schienennetzes einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstelle, doch dies könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Berufungswerber im gesamten Bundesgebiet die örtlichen Gegebenheiten kennen müsse. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8. Mai 2008 wurde die gegenständliche Berufung als unbegründet abgewiesen. Für die beantragten Reisekosten entlang des Schienennetzes…
…der Tätigkeit, und zwar innerhalb des gesamten ÖBB-Linien-/Schienennetzes. Dagegen brachte der Bw. in der Berufung vom 8. Juli 2007 im Wesentlichen vor, dass sich der erweiterte Mittelpunkt seiner Tätigkeit auf die Ausübung seiner Tätigkeit am Zug bzw. Schienennetz der ÖBB beziehe. Da aber…
…kann auch eine Fahrtätigkeit hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen ständig befahrenen Linien- oder Schienennetzes erfolgt (zB als Lokführer oder Zugbegleiter, und zwar hinsichtlich des gesamten Linien- oder Schienennetzes des jeweiligen Verkehrsunternehmens) [vgl. Doralt…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…bildet gemäß Rz 309 LStR das Fahrzeug, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamtens Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…bzw. wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das von jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben wird). Der steuerliche Vertreter des Bw…
…oder Schienennetzes erfolgt (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben wird). Im vorliegenden Fall erfolgt die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber (ÖBB) ständig befahrenen Schienennetzes als…
…der Tätigkeit bei Zustelldiensten, mit wiederkehrend denselben Zielorten oder bei Befahren eines Streckennetzes - und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes (selbst im Falle des bundesweiten Schienennetzes der ÖBB) begründet. Durch die laufenden Reisen innerhalb eines lokal begrenzten Gebietes oder auf einem bestimmten Streckennetz, entsteht ein vergleichbares…
…Zugtrasse für Regeltrassen bzw. Bereitstellung von Fahrwegkapazität für Sonder- und Ad-hoc-Züge sowie die Durchführung der Zugfahrt auf dem Schienennetz der XX-AG. Trassenkonstruktion für Regeltrassen (SNNB Punkt 4.3): - Bearbeitung der Anfragen von zugangsberechtigten EVU auf Zuweisung von Zugtrassen, Prüfung auf deren Umsetzbarkeit…
…Gebührenbefreiung, die sich auf die Unternehmenstätigkeit der ÖBB insgesamt bezieht, ist daher in diesem Umfang gleichheitswidrig." Dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist insofern richtungweisend, als es das Gebührengesetz betraf und damit Auswirkungen auf den gesamten Gebühren- und Verkehrsteuerkomplex, zu dem auch die Versicherungssteuer gehört, hat. Hintergrund…
…erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden) oder - die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen…
…erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden) oder die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen…