…Wahl des konkreten Standplatzes ist den freien Dienstnehmern daher selbst überlassen. Auch den Zeitraum der Leistungserbringung können die freien Dienstnehmer selbst wählen. Die Verträge beinhalten ein "Generelles Vertretungsrecht", wonach die freien Dienstnehmer berechtigt sind, sich jederzeit und ohne Grund auf eigene Kosten und eigenes Risiko…
…Er muss nur die Berechtigung haben, ein Taxi zu lenken. Auch ein solches generelles Vertretungsrecht schließt einen echten Dienstvertrag aus. Aufgrund der oben dargestellten Umstände gibt es auch keine fixe Arbeitszeit. Die Arbeitszeit kann von jedem Interessenten frei selbst bestimmt werden. Der Taxifahrer hat die…
…konkrete Anordnungen das Tätigwerden des Dienstnehmers beeinflussen kann (VwGH 22.10.2002, 2001/14/0219). Derartige Anordnungen können sich etwa auf den Arbeitsort, die Arbeitszeit, eine persönliche Arbeitsleistung (kein generelles Vertretungsrecht), den Einsatz von Arbeitsmitteln, die Arbeitseinteilung, die Unterwerfung unter die betriebliche Kontrolle usw. beziehen…
…zu erbringen (vgl. VwGH 27.6.1989, 88/14/0112 ). Einen freien Dienstvertrag ist dem Steuerrecht nicht bekannt, "die Freiheit" des freien Dienstnehmers manifestiert sich in der Regel durch das Vorliegen folgender Kriterien. < generelles Vertretungsrecht < Recht, Hilfspersonen beizuziehen < Recht, im Einzelfall erteilte…
…von der Bw. bezahlte Unterweisung im Umgang mit dem Erstattungskodex erhalte und in den ,Pool" der Dienstleister aufgenommen werde, könne von einem generellen Vertretungsrecht gesprochen werden. Eine Bindung an eine vorgegebene Arbeitszeit liege nicht vor, da die freien Dienstnehmer ihr Stundenausmaß bzw. die zeitliche Lagerung…
…März 2004, Zl. 2000/15/0079). Im gegenständlichen Fall war ein (generelles) Vertretungsrecht vertraglich vereinbart worden (siehe Auftrag). Dazu in Widerspruch steht jedoch der (unstrittige) Umstand, dass die beiden polnischen Staatsangehörigen im Krankheitsfall nicht für eine Vertretung sorgen mussten. Aus dem gesamten Verwaltungsakt geht auch…
…konkrete Anordnungen das Tätigwerden des Dienstnehmers beeinflussen kann (VwGH 22.10.2002, 2001/14/0219). Derartige Anordnungen können sich etwa auf den Arbeitsort, die Arbeitszeit, eine persönliche Arbeitsleistung (kein generelles Vertretungsrecht), den Einsatz von Arbeitsmitteln, die Arbeitseinteilung, die Unterwerfung unter die betriebliche Kontrolle usw. beziehen…
…Vertretungsrecht 3. Ablehnung von Fahrten 4. Entgeltzahlung 5. Verständigungspflicht Zu 1.: Alle Lenker verfügten über ein privates Mobiltelefon und nahmen Dauerkunden ohne Rücksprache mit dem Dienstgeber an. Dagegen bestanden von Seiten des Dienstgebers auch keine Einwände. Zu 2.: Nach dem Dienstvertrag bestand ein generelles Vertretungsrecht…
…Personen handelte es sich also um Personen, die ebenfalls bei der Berufungswerberin beschäftigt waren, was ein generelles Vertretungsrecht ausschließt. Eine Vertretungsmöglichkeit unter den Belegschaftsmitgliedern auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist in Betrieben, in denen nichtselbstständig Tätige gleitende Dienstzeit in Anspruch nehmen, weit verbreitet. Nach Ansicht…
…Auftraggeber sei typisch für ein Dienstverhältnis, bei dem nicht ein bestimmtes Werk, sondern die Arbeitskraft geschuldet werde. Auch das selbständigen Unternehmern zukommende generelle Vertretungsrecht, das einen Hinweis für eine selbständige Tätigkeit darstellen könne, liege im gegenständlichen Fall nicht vor. Dabei verwies das Finanzamt auf die…
…auch nicht zu erwarten. Wie bereits im Bericht vom 18.01.2008 (S. 3) dargestellt, kann von einem generellen Vertretungsrecht nicht ausgegangen werden, wenn die Vertretung nur aus einem Pool der bei einem Arbeitgeber Beschäftigten erfolgen darf, was bei Herrn K.P. der Fall ist…
…zur persönlichen Leistungserbringung nicht enthoben, da es sich dabei lediglich um eine gegenseitige, gleichsam nur im Kollegenkreis mögliche Vertretungsmöglichkeit handelt. Das selbständigen Unternehmern zukommende generelle Vertretungsrecht, das einen Hinweis für eine selbständige Tätigkeit darstellen kann, liegt im gegenständlichen Fall nicht vor, weswegen in diesem Zusammenhang…
…für die überwiegende Selbständigkeit der Tätigkeit zu sprechen (vgl. VwGH 2.7.2002, 2000/14/0148). Das in Punkt 6. des Arbeitsvertrages vereinbarte "generelle Vertretungsrecht", wonach der freie Dienstnehmer berechtigt ist, sich jederzeit und ohne Grund auf eigene Kosten und eigenes Risiko durch einen geeigneten…
…2000/14/0148). - Vertretungsrecht Eine generelle Vertretungsbefugnis, die das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit ausschließt, liegt dann vor, wenn der Beschäftigte berechtigt ist, jederzeit und nach Gutdünken irgendeinen geeigneten Vertreter zur Erfüllung der von ihm übernommenen Arbeitspflicht heranzuziehen. Keine generelle Vertretungsbefugnis stellt die bloße Befugnis dar…
…Abhängigkeit, was sich insbesondere durch die generelle Möglichkeit des Vertretungsrechts ausdrücken lasse. Das bedeute, dass der freie Dienstnehmer viel weniger weisungsgebunden sei, als der echte Dienstnehmer (vgl. Korn "Die Werkvertragsregelung", Weiß Verlag 2002, Seite 68). Dieses Vertretungsrecht drücke sich nun durch folgende Merkmale aus: 1…
…dass eine generelle, du. nicht auf bestimmte Arbeiten oder Ereignisse wie Krankheit oder Urlaub beschränkte, Befugnis zur Vertretung vorliegt (vgl. VwGH 20. 2. 2008, 2007/08/0053 mwN; 4. 6. 2008, 2007/08/0184). Eine generelle Vertretungsbefugnis hat aber mit einem wechselseitigen Vertretungsrecht von mehreren…
…wesentliches Abgrenzungskriterium zwischen einem echten und einem freien Dienstverhältnis sei das Vertretungsrecht. Von einer generellen Vertretungsmöglichkeit spreche man dann, wenn der Beschäftigte ermächtigt sei, jederzeit unter eigenem Ermessen irgendeinen geeigneten Vertreter zur Erfüllung der von ihm übernommenen Arbeitspflicht heranzuziehen. Habe der Beschäftigte eine generelle Vertretungsbefugnis…
…8ObA86/03k vom 13.11.2002) hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass generelle Vertretungsbefugnisse nur dann beachtlich sind, wenn das Vertretungsrecht tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung zu erwarten ist, dass eine solche Nutzung erfolgt. Zusammengefasst stellt sich das Bild folgendermaßen dar: Herr P…
…freie Wahl der Arbeitszeit, des Arbeitsorts und des Standplatzes, Ablehnung von Fahrten sowie das jederzeitige Vertretungsrecht seien vertraglich von beiden Vertragsparteien schriftlich festgehalten und auch tatsächlich ausgeübt worden. Dies gehe auch aus den Befragungen der Dienstnehmer hervor. Diese Darstellungen würden auch den persönlichen Erfahrungen des…
…zur Stammfassung der Gewerbeordnung 1973. Er übersieht aber, dass das Vertretungsrecht der Unternehmensberater vor Behörden erst nachträglich mit 11.1.1997 ausdrücklich normiert wurde. Seit diesem Zeitpunkt sind Unternehmensberater ausdrücklich zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechtes berechtigt (§ 172 Abs 4 GewO…