…auf seine Organe überbunden, was bei einem Allein-Geschäftsführer besonders ins Gewicht fällt. Besonders deutlich wurde das vorhandene Unternehmerrisiko im vorliegenden Fall im Zusammenhang mit der schweren Erkrankung der Geschäftsführerin Anfang 1998. Wäre sie eine Dienstnehmerin im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gewesen, so hätte sie…
…nach der dem Steuerrecht eigenen, typischen Betrachtungsweise im allgemeinen und losgelöst vom besonderen Fall der Privatsphäre zugerechnet werden. Die wesentliche Aussage dieser Bestimmung ist die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung, nicht abzugsfähig sind. Nach der Rechtsprechung des VwGH…
…Abzugsfähigkeit gemischt veranlasster Reisen beschäftigt und dabei die Judikaturlinie des Großen Senates bestätigt bzw. präzisiert. Der BFH kam dabei in dem die Gruppenreise betreffenden Urteil zum Schluss, dass die (Rechtsmittel-)Behörde (hier das Finanzgericht) zunächst die Gründe festzustellen habe, aus denen ein Steuerpflichtiger eine Reise…
…dass der Absetzbarkeit von Tages- und Nächtigungssätzen, als von pauschalen Mehraufwendungen für Verpflegung und pauschalen Nächtigungsaufwendungen, für die Tage der Hin- und Rückfahrt im Rahmen einer gemischt veranlassten Reise im Allgemeinen das Ausschließlichkeitsgebot des § 4 Abs 5 und § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988…
…Die wesentlichste Aussage des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ist die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Das Wesen dieses Aufteilungs- und Abzugsverbotes liegt darin, zu verhindern, dass Steuerpflichtige durch eine mehr…
…sei für den Bw. nicht nachvollziehbar. Insgesamt seien an Bewirtungsspesen 387,30 € geltend gemacht worden. Richtig sei, dass kein 50%-iger Anteil ausgeschieden worden sei. Reisekosten: Bei den beruflich veranlassten Reisen seien einige ausgeschieden worden. Hiezu wolle der Bw. wie folgt anführen: Frau K…
…Teil fest: Bei gemischt veranlassten Reisen ist die Reise dann zur Gänze nicht abzugsfähig, wenn eine eindeutige Trennung in einen beruflichen und einen privaten Teil aufgrund eines Mischprogramms und der damit untrennbaren Gemengelage nicht möglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof lockert somit das Aufteilungsverbot für jene Reisen…
…angefordert. Das Reiseprogramm wurde dem Finanzamt vorgelegt, eine Teilnehmerliste wurde nicht vorgelegt. Das Finanzamt wies das Begehren mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Jänner 2004 ab und führte zusammenfassend aus, dass es sich hinsichtlich der Studienreise nach dem Reiseprogramm um eine gemischt veranlasste Reise handelt und daher…
…angefordert. Das Reiseprogramm wurde dem Finanzamt vorgelegt, eine Teilnehmerliste wurde nicht vorgelegt. Das Finanzamt wies das Begehren mit Berufungsvorentscheidung vom 13. März 2002 ab und führte zusammenfassend aus, dass es sich hinsichtlich der Studienreise nach dem Reiseprogramm um eine gemischt veranlasste Reise handelt und daher…
…dass die bwP im Jahr 2006 Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht hat. Die diesbezüglichen Ausführungen der Parteien gehen somit ins Leere. Tagesgelder: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen…
…die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im Einkommensteuergesetz erst mit Wirksamkeit ab 31.12.2009 (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG) und ist für die Berufungsjahre nicht anwendbar. Eine "beruflich veranlasste Reise" im Sinn der…
…Teil fest: Bei gemischt veranlassten Reisen ist die Reise dann zur Gänze nicht abzugsfähig, wenn eine eindeutige Trennung in einen beruflichen und einen privaten Teil aufgrund eines Mischprogramms und der damit untrennbaren Gemengelage nicht möglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof lockert somit das Aufteilungsverbot für jene Reisen…
…1 Z 2 lit. a EStG 1988 ist die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Soweit eine Rechtsschutzversicherung nachweislich ausschließlich auf Berufs- und Arbeitsrechtsschutz bezogen ist, ist die Prämie dafür jedoch als Werbungskosten abzugsfähig. Mit…
…Gemischt veranlasste Aufwendungen seien gemäß § 20 EStG 1988 jedoch grundsätzlich den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zuzurechnen. Ebenso seien Konzert- und Theaterfahrten außerhalb des politischen Wahlkreises steuerlich nicht absetzbar. Als Reisekosten seien anerkannt worden: - für 2008: 843,52 € und - für 2009: 1.545…
…dass gemischt veranlasste Reisen gem § 20 EStG nicht abzugsfähig sind (Silvester 2005/2006). Legen Sie bitte einen Zahlungsbeleg zu diesem Stuhl vor! Schlüsseln Sie bitte sämtliche Kosten auf die Sie unter "Fahrt nach Slowenien" € 263,20 geltend gemacht haben auf und legen Sie entsprechende…
…nach dem Reiseprogramm um eine gemischt veranlasste Reise handelt und daher die beantragten Aufwendungen nicht als Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 berücksichtigt werden konnten. Laut Teilnehmerliste sei die Reise auch von der Gattin des Berufungswerbers unternommen worden, dadurch werde unterstrichen, dass eine solche Reise regelmäßig…
…konnten nicht berücksichtigt werden, da sie den Selbstbehalt in Höhe von S 22.718,00 nicht übersteigen. Die von Ihnen als Werbungskosten beantragten Ausgaben für beruflich veranlasste Reisen mussten um jene steuerfreien Bezüge (32.308,00) gekürzt werden, die Sie von Ihrem Dienstgeber erhalten haben…
…920,80 (abzüglich dem Ersatz des Arbeitgebers) berücksichtigt. In der Bescheidbegründung hat das Finanzamt wörtlich ausgeführt: " Die von Ihnen als Werbungskosten beantragten Ausgaben für beruflich veranlasste Reisen mussten um jene steuerfreien Bezüge (32.538,00) gekürzt werden, die Sie von Ihrem Dienstgeber erhalten haben. Werbungskosten…
…darstellen. Zum Mietwagen für die Besichtigung von S wird ausgeführt, dass, wenn eine betrieblich veranlasste Reise auch einen privaten Charakter erkennen lasse (die vorgelegte Rechnung der Fa. AVIS weise Kosten für Kindersitze in Höhe von € 12,- auf), diese Kosten zu keinerlei Steuerbegünstigung führen könne…
…Reichenhall): 105,90 € Tagesdiäten (Salzburg): 26,40 € In der Berufungsvorentscheidung vom 26. Februar 2007 wurden schließlich lediglich Werbungskosten in Höhe von 4.394,92 € anerkannt. Hinsichtlich der nicht anerkannten Werbungskosten führte das Finanzamt begründend aus: Eine beruflich veranlasste Reise gemäß § 16 Abs…