…Familienwohnsitzes in der Wohnung des Berufungswerbers in S nicht einmal in der eingeschränkten Definition des Berufungswerbers vorliegt, zumal sich das Erfordernis eines gemeinsamen Hausstandes am Familienwohnsitz und die Nichthaushaltszugehörigkeit der Kinder bei Beanspruchung des Unterhaltsabsetzbetrages einander ausschließen. Es ist der Begründung des Finanzamtes zu folgen…
…Medizinstudium möglich sei. In Bezug auf die doppelte Haushaltsführung stehe fest, dass der Familienwohnsitz, also jener Ort, an dem ein gemeinsamer Hausstand unterhalten werde, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen beider Partner bilde, in W gelegen sei. Kosten der doppelten Haushaltsführung könne der Partner, der am…
Nach den Feststellungen des Unabhängigen Finanzsenates, soweit er diese anhand der ihm vorgelegten, vom Bw beigebrachten Unterlagen und Nachweise- diesbezüglich wird auf den Grundsatz verwiesen, dass der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Umstände, auf die sich die Abgabenbegünstigung gründet, grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist (vgl…
…auf Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ein und führte aus, seine Lebensgefährtin und er unterhielten zwei gemeinsame Hausstände in Deutschland. Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung sei nach österreichischer Gesetzgebung lediglich das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft. Dies sei gegenständlich unstrittig…
…Der Bw. habe jedoch 2008 weiterhin seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen und auch seinen Familienwohnsitz gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in der Steiermark gehabt. Die doppelte Haushaltsführung sei dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweise, was…
…Ergänzungsvorhaltes ersuchte das Finanzamt zu folgend angeführten Punkten Stellung zu nehmen und die Unterlagen in diesem Zusammenhang vorzulegen: Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort (It. ZMA Ihr derzeitiger Hauptwohnsitz) zum Familienwohnsitz (gemeinsamer Hausstand bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen) sind im Rahmen der durch …
…93/15/0145). Ein gemeinsamer Hausstand ist nur dann anzunehmen bzw. anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige sich mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich auch finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann (UFS GZ…
…2002). Nach der Rechtsprechung des VwGH ist unter Familienwohnsitz jener Ort zu verstehen, an dem der Steuerpflichtige mit seinem Ehegatten bzw. Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt (VwGH 24.04.1996, 96/15/0006). Nach herrschender Literaturmeinung ist zur Definition…
…den Steuerpflichtigen ein Familienwohnsitz und ein Berufswohnsitz, wobei der erstgenannte jenen darstellt, an dem eine verheiratete Person mit seinem/er Gatten/in - oder eine ledige Person in eheähnlicher Gemeinschaft - einen gemeinsamen Hausstand unterhält, welcher den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen bildet. Gerade im Hinblick auf eine doppelte…
…Mietaufwand (einschließlich Tiefgaragenmiete) von 5.568,80 € gegenüber. Allenfalls absetzbar wäre - bei Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung - diesfalls nur die über den Arbeitgeberersatz hinausgehende Differenz. Gemeinsamer Hausstand: Es wird seitens des Unabhängigen Finanzsenates nicht angezweifelt, dass der Berufungswerber in den Streitjahren eine intakte Beziehung…
…des Verwaltungsgerichtshofes nicht. Eine Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Hausstand ist nämlich nur dann anzunehmen bzw. anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige sich mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich auch finanziell an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann. Einen Nachweis…
…des BFH. Danach ist bei einer Lebensgemeinschaft ein gemeinsamer Hausstand nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige sich mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann (Doralt, EStG7 , …
…angegebene namentlich genannte Freundin wohnte zu dieser Zeit noch bei ihren Eltern in einer anderen Gemeinde. Ein gemeinsamer Hausstand lag somit nicht vor und wurde auch vom Bw nie behauptet. Inwieweit es sich hiebei um die vom Bw ins Treffen geführte ernstgemeinte Beziehung gehalten hat…
…Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner (auch ohne Kind im Sinne des § 106 Abs 1 EStG 1988) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet. Es ist angesichts einer absehbaren befristeten Entsendung an einen anderen…
…X-Str. mit ihr bis zum 8. Jänner 2007 in aufrechter Ehe bewohnt habe, ein gemeinsamer Hausstand und eine Wirtschaftsgemeinschaft bestanden habe. Somit stehe jedenfalls eine Familienheimfahrt im Jahr 2007 zu. Weiters seien anteilige Kosten der doppelten Haushaltsführung pro rata temporis 2007 zu berücksichtigen. 2…
…abermals, dass die in den Jahren 2001 bis 2004 unternommenen Familienheimfahrten im Wesentlichen wegen des Gesundheitszustandes seiner Mutter absolviert worden seien. Ein gemeinsamer Hausstand mit seiner damaligen Lebensgefährtin sei eben aufgrund des Umstandes, dass seine Wohnung aufgrund des Wasserschadens zum Teil unbrauchbar gewesen sei, nicht…
…seinem Vorbringen seit Jänner 2007 bestehende Verlöbnis mit einer in L wohnhaften Mutter eines Schulkindes begründet für den Berufungswerber als solches keinen Familienwohnsitz in seiner Heimatstadt, zumal laut durchgeführten Ermittlungen kein gemeinsamer Hausstand unterhalten wird, vielmehr die Verlobte mit dem Kind an der Adresse Adr3…
…des BFH. Danach ist bei einer Lebensgemeinschaft ein gemeinsamer Hausstand nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige sich mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann. Im vorliegenden…
…einer Lebensgemeinschaft ein gemeinsamer Hausstand nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige sich mit Duldung des Partners dauerhaft dort aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann. Die Feststellung, ob der Hausstand gegenüber der…
…eine gemeinsame Wirtschaftsführung mit anderen Personen, mit denen die betreffende Wohnung geteilt wird. Es erscheint nicht einsichtig, weshalb Letzteres ohne Diskriminierung nur für verheiratete oder in (Geschlechts)Partnerschaft lebende Personen gelten sollte, wie aus jenen Rechtsmeinungen abzuleiten ist, die bei Alleinstehenden für einen "eigenen Hausstand…