…verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs.1 EStG) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Aber auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger kann eine "Familienwohnsitz" haben…
…Familienwohnsitzes in der Wohnung des Berufungswerbers in S nicht einmal in der eingeschränkten Definition des Berufungswerbers vorliegt, zumal sich das Erfordernis eines gemeinsamen Hausstandes am Familienwohnsitz und die Nichthaushaltszugehörigkeit der Kinder bei Beanspruchung des Unterhaltsabsetzbetrages einander ausschließen. Es ist der Begründung des Finanzamtes zu folgen…
…Lebensinteressen. Dieser ist in der Regel bei einer verheirateten Person jener Ort, an dem sie mit ihrem Ehepartner in einer Ehegmeinschaft lebt, d.h. einen gemeinsamen Hausstand unterhält, wobei dieser eher in den persönlichen als in den wirtschaftlichen Bezeihungen zu suchen ist (vgl. Doralt, EStG…
…Medizinstudium möglich sei. In Bezug auf die doppelte Haushaltsführung stehe fest, dass der Familienwohnsitz, also jener Ort, an dem ein gemeinsamer Hausstand unterhalten werde, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen beider Partner bilde, in W gelegen sei. Kosten der doppelten Haushaltsführung könne der Partner, der am…
Nach den Feststellungen des Unabhängigen Finanzsenates, soweit er diese anhand der ihm vorgelegten, vom Bw beigebrachten Unterlagen und Nachweise- diesbezüglich wird auf den Grundsatz verwiesen, dass der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Umstände, auf die sich die Abgabenbegünstigung gründet, grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist (vgl…
…auf Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ein und führte aus, seine Lebensgefährtin und er unterhielten zwei gemeinsame Hausstände in Deutschland. Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung sei nach österreichischer Gesetzgebung lediglich das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft. Dies sei gegenständlich unstrittig…
…Beschwerdeführers noch seiner Lebensgefährtin. Die Lebensgefährtin ist an dieser Adresse erst ab 17.11.2017 wohnsitzgemeldet. Ob ein gemeinsamer Hausstand des Beschwerdeführers mit seiner Lebensgefährtin oder ein Haushalt zB in Form einer entgeltlichen Anmietung in den Streitjahren vorlag, kann nicht festgestellt werden. Ob sich die…
…Der Bw. habe jedoch 2008 weiterhin seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen und auch seinen Familienwohnsitz gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in der Steiermark gehabt. Die doppelte Haushaltsführung sei dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweise, was…
…Ergänzungsvorhaltes ersuchte das Finanzamt zu folgend angeführten Punkten Stellung zu nehmen und die Unterlagen in diesem Zusammenhang vorzulegen: Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort (It. ZMA Ihr derzeitiger Hauptwohnsitz) zum Familienwohnsitz (gemeinsamer Hausstand bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen) sind im Rahmen der durch …
…93/15/0145). Ein gemeinsamer Hausstand ist nur dann anzunehmen bzw. anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige sich mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich auch finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann (UFS GZ…
…des Bruders stehende Haus werde gemeinsam von ihr, ihren Eltern und ihrem Bruder bewohnt. Da der Antragstellerin aufgrund eines Wohnrechtes lediglich zwei Zimmer zur Verfügung stünden und daneben keine Nachweise über eine überwiegende Kostentragung erbracht worden seien, werde kein eigener Hausstand und somit kein Familienwohnsitz…
…an dieser Liegenschaft erworben hat, ist ein gemeinsames Wohnen frühestens ab November 2014 anzunehmen. Ein eindeutiger Zeitpunkt für den Beginn der Lebensgemeinschaft ist daher nicht feststellbar. In Anbetracht der vorliegenden Umstände war ein gemeinsamer Hausstand im Jahr 2013 jedenfalls nicht gegeben. Für die rechtliche Beurteilung…
…seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs. 1) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Auch ein allein stehender Steuerpflichtiger kann einen "Familienwohnsitz" haben. Dies ist jener Ort…
…Jahr 2012 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin lebe. Die gemeinsame Tochter sei im Juli 2014 in Klagenfurt geboren. Am Familienwohnsitz befänden sich seine engsten persönlichen Beziehungen sowie der gemeinsame Hausstand. Die seitens der Abgabenbehörde angestellte und telefonisch mitgeteilte Vermutung, dass die Lebensgefährtin im gemeinsamen Haushalt mit…
…2002). Nach der Rechtsprechung des VwGH ist unter Familienwohnsitz jener Ort zu verstehen, an dem der Steuerpflichtige mit seinem Ehegatten bzw. Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt (VwGH 24.04.1996, 96/15/0006). Nach herrschender Literaturmeinung ist zur Definition…
…den Steuerpflichtigen ein Familienwohnsitz und ein Berufswohnsitz, wobei der erstgenannte jenen darstellt, an dem eine verheiratete Person mit seinem/er Gatten/in - oder eine ledige Person in eheähnlicher Gemeinschaft - einen gemeinsamen Hausstand unterhält, welcher den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen bildet. Gerade im Hinblick auf eine doppelte…
…Mietaufwand (einschließlich Tiefgaragenmiete) von 5.568,80 € gegenüber. Allenfalls absetzbar wäre - bei Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung - diesfalls nur die über den Arbeitgeberersatz hinausgehende Differenz. Gemeinsamer Hausstand: Es wird seitens des Unabhängigen Finanzsenates nicht angezweifelt, dass der Berufungswerber in den Streitjahren eine intakte Beziehung…
…des Verwaltungsgerichtshofes nicht. Eine Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Hausstand ist nämlich nur dann anzunehmen bzw. anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige sich mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich auch finanziell an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann. Einen Nachweis…
…des BFH. Danach ist bei einer Lebensgemeinschaft ein gemeinsamer Hausstand nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige sich mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann (Doralt, EStG7 , …
…Infolge fehlender Meldenachweise und Vorlage eines Grundrisses der Wohnung die Frage, wer an dem genannten Wohnsitz wohnhaft gewesen sei? Hat der Bf mit jemandem einen anzuerkennenden gemeinsamen Hausstand unterhalten, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen gebildet hätte? Hat der Bf die Betriebskosten des Wohnsitzes in Ungarn…