…berichtigen Kaufpreis von S 2,000.000,00 verkauft hätten. Da der gemeine Wert von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gemäß § 13 Abs. 2 BewG in erster Linie aus Verkäufen abzuleiten sei, sei dieser dem Ermittlungszeitpunkt nahe liegende Verkauf als gemeiner Wert dem Schenkungssteuerverfahren…
…Da der gemeine Wert von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gem § 13/2 BewG in erster Linie aus Verkäufen abzuleiten ist, war dieser dem Ermittlungszeitpunkt zeitlich naheliegende Verkauf als gemeiner Wert dem Schenkungssteuerverfahren zugrundezulegen und das Verfahren wiederaufzunehmen." Die Bemessungsgrundlage wurde entsprechend erhöht. Die…
…der Wert von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gem. § 13 Abs. 2 BewG in erster Linie aus Verkäufen abzuleiten ist. Wenn sich der gemeine Wert an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen ableiten lässt, sei er unter Berücksichtigung des gesamten Vermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine ist, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keine Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…des Wertpapiers maßgeblich. Der Wert von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach § 13 BewG zu ermitteln. Nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle ist für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keine Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keine Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keine Kurswerte haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen…
…maßgeblich sei und demnach von einer Schenkung von GmbH-Anteilen ausgegangen sei. Die Gleichsetzung des gewidmeten Geldbetrages mit dem gemeinen Wert der Anteile stelle jedoch eine rechtswidrige Auslegung des § 13 BewG dar. Nach Abs. 2 leg. cit. sei für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung…
…hier Anteile an einer GmbH zu bewerten sind, kommt § 13 Abs. 2 BewG zur Anwendung. Die ersten zwei Sätze dieser Bestimmung lauten: "Für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine ist, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert…
…der Wert von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gem. § 13 Abs. 2 BewG in erster Linie aus Verkäufen abzuleiten ist. Wenn sich der gemeine Wert an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen ableiten lässt, sei er unter Berücksichtigung des gesamten Vermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft…
…vorliegenden Fall - Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert gemäß § 10 BewG maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsausichten der Gesellschaft zu schätzen.…
…Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist. Der Wert von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach § 13 BewG zu ermitteln. Nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle ist für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Der…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keine Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…habe die Witwe erbl. Liegenschaften im Gesamtwert von € 1,948.175,00 erhalten. Gemäß § 13 Abs. 2 BewG seien Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung mangels Kurswert mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Lasse sich der gemeine Wert aus Verkäufen ableiten, so seien diese…
…habe die Witwe erbl. Liegenschaften im Gesamtwert von € 1,948.175,00 erhalten. Gemäß § 13 Abs. 2 BewG seien Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung mangels Kurswert mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Lasse sich der gemeine Wert aus Verkäufen ableiten, so seien diese…
…habe die Witwe erbl. Liegenschaften im Gesamtwert von € 1,948.175,00 erhalten. Gemäß § 13 Abs. 2 BewG seien Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung mangels Kurswert mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Lasse sich der gemeine Wert aus Verkäufen ableiten, so seien diese…