…dem schlüssigen Vorbringen der als Zeugin einvernommenen Leiterin des die C-GmbH betreuenden Buchhaltungsbüro's hegt der Berufungssenat, auf Grund der gegenüber dem Abgabenverfahren im Finanzstrafverfahren geänderten Beweislast, ernsthafte Zweifel hinsichtlich der Nachweisbarkeit der im Schätzungswege erfolgten Erlöszurechnungen für die Geschäftsführung der C-GmbH im…
…In der Ladung erfolgte auch ein klarstellender Hinweis, dass aufgrund eines neuerlichen Aktenstudiums und der vorliegenden Aussagen der Bw und sonstigen Nachweise der UFS nach derzeitiger Beweislage in freier Beweiswürdigung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Hauptwohnsitz der Bw während des gesamten Berufungszeitraumes in Österreich…
…sind, die der KESt unterliegen. Die KESt soll nach Angabe der steuerlichen Vertretung als vom geprüften Unternehmen übernommen behandelt werden." Anders als im Abgabenverfahren trägt im Finanzstrafverfahren die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung die Finanzstrafbehörde, sodass eine Abgabenhinterziehung nur dann angenommen werden kann, wenn…
…oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lasse. Andernfalls sei das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn dieser Tätigkeit so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert werde. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs…
…wurde. Der in Teilzahl 2 des Prüfungsberichtes geänderte Entnahmewert des Gebäudes sowie die in Teilzahl 3 angeführten Änderungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind lediglich eine Folge bei einem Wegfall der beantragten Steuerbefreiung". Aus der Sicht des Finanzamtes ist im Prüfungsverfahren neu hervorgekommen…
…| 2005 € | 2006 € | Bisheriger Progressionsvorbehalt | 308,14 | 128,08 | Erhöhung/Progressionsvorbehalt lt. Parteienanbringen | 4.158,38 | 2.888,15 | Geänderter Progressionsvorbehalt lt. BE | 4.466,52 | 3.016,23 Beilage: 2 Berechnungsblätter Wien…
… 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen und neue geänderte Sachbescheide aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung erlassen. Die Anschaffungskosten der verpachteten Liegenschaft wurden nicht wie von der Bw. in der Erklärung mit S 7.753.153,- beantragt von der Betriebsprüfung mit S 5.427.205,- angesetzt…
…gemeint wohl mit Berufungsentscheidung abgewiesen). Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem UFS sei der Argumentation der Berufungswerberin grundsätzlich zugestimmt worden, jedoch sei unter Hinweis auf die im Jahr 2004 geänderte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 10.11.2004; 2003/13/0018; verstärkter Senat) keine…
… 99 Abs. 2 FinStrG umgestellt worden sei, was eine Beweislastumkehr und eine zusätzliche Verpflichtung zur Berücksichtigung der Warenbewegungen zwischen den Standorten B-Straße und A-Straße bedeutet hätte. Unter Subpunkt 2) "Datenträger für den Zeitraum 1. Februar 2002 bis 31. August 2004" bestätigte der steuerliche…
…Nur ein auch im Außenverhältnis wirksamer dinglicher oder obligatorischer Titel, wie Eigentum, Fruchtnießung, Pachtvertrag oder Gesellschaftsvertrag bewirke eine geänderte Einkommenszurechnung. Mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2003 erhob der Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 das Rechtsmittel der Berufung. Er führte darin im Wesentlichen aus: Im angefochtenen…
… 303 Abs. 4 BAO die Verfahren betreffend die Veranlagung der Bw. zur Körperschaftsteuer für die Jahre 2006 bis 2008 wieder auf und erließ für diese Jahre entsprechend geänderte Körperschaftsteuerbescheide (datiert ebenfalls mit 8. September 2010). Gleichzeitig hat es Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Kalenderjahr 2010…
…§ 303 Rz 9 mit Judikaturnachweisen). Die Beweislast für das Vorliegen von Wiederaufnahmegründe trägt das FA Feldkirch. Ich weise nochmals darauf hin, dass die berichtigten Lohnzettel der PVA ( 17.8.2010 laut Berufungsverhandlung) im Anschluss an die eingereichte Einkommensteuererklärung 2009 und die nachgereichte Beilage laut Schreiben…
…Abs. 7 FinStrG bzw. des Art. 6 Abs. 2 EMRK bzw. Beweislast der Behörde nach § 98 Abs. 3 FinStrG) vorzunehmen. Der maßgebende Sachverhalt ist auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen festzustellen (§§ 115 iVm 157 FinStrG). Aufgabe der Rechtsmittelbehörde in diesem Verfahrensstadium ist nicht nur, zu…
…nach dem Gesamtbild zur Tätigkeit als angemessen erweist. Fremdüblichkeit muss zu Beginn der (geänderten) Leistungsbeziehung gegeben sein, nachträgliche Umstände sind ohne Bedeutung für den Fremdvergleich. Hierzu trägt der bzw die Steuerpflichtige die Beweislast in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Unklare vertragliche Verhältnisse werden durch widersprüchliche Behauptungen…
…objektiv gesehen, nachgewiesenermaßen von Abgabenverkürzungen auszugehen ist, noch zusätzlich - mit bestehender Beweislast auf Seite der Finanzstrafbehörde - zu prüfen, ob diese der betreffende Abgabepflichtige - hier Dr. X - auch aufgrund eines schuldhaften Verhaltens tatsächlich zu verantworten hat. Den vorgelegten Akten ist nun folgender Sachverhalt zu entnehmen: Laut…
…verstehen. Es wären dabei auch andere wirtschaftliche Dispositionen des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen, die er bei Kenntnis der geänderten Judikatur gesetzt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trage im Nachsichtsverfahren die alleinige Behauptungs- und Beweislast der Antragsteller. Die Behörde wäre von jeder weiteren Ermittlungspflicht entbunden…
…Nachweis nicht, bleibt es so lange bei der in der Verordnung normierten Vermutung der steuerlichen Unbeachtlichkeit der erzielten Ergebnisse, bis geänderte Verhältnisse eine andere Beurteilung rechtfertigen. Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Zeitspanne im Sinne des § 2 Abs.4 LVO dann noch absehbar, wenn sie…
…vor, die eine mündliche Berufungsverhandlung vor dem Senat erforderlich machen würden. B. EINHEITLICHE UND GESONDERTE FESTSTELLUNG VON EINKÜNFTEN für 2001 bis 2004: 1. Anlagevermögen - AUFTEILUNG auf GRUND UND BODEN und GEBÄUDE: Im Verfahren betreffend die Herabsetzung der Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2004 des J. M…
…5%) eine geänderte Aufstellung der Einnahmen und Werbungskosten 2006 sowie eine berichtigte Feststellungserklärung 2006 mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von 2.326,36 €. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab und führte aus, dass die Beweislast hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer…
…Ermessensentscheidung ist, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr, wenn die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneint (VwGH 9.11.1994, 92/13/0256). Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Dieser ist daher verpflichtet, im Nachsichtsansuchen die gemäß §…