…für in Forschung und experimenteller Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (zB freiwillige Sozialleistungen). Bei Beschäftigten, die nicht ausschließlich in Forschung und experimenteller Entwicklung tätig sind, werden die der Arbeitsleistung für Forschung und experimentelle Entwicklung…
…für in Forschung und experimenteller Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (zB freiwillige Sozialleistungen). Bei Beschäftigten, die nicht ausschließlich in Forschung und experimenteller Entwicklung tätig sind, werden die der Arbeitsleistung für Forschung und experimentelle Entwicklung…
…für in Forschung und experimenteller Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (zB freiwillige Sozialleistungen). Bei Beschäftigten, die nicht ausschließlich in Forschung und experimenteller Entwicklung tätig sind, werden die der Arbeitsleistung für Forschung und experimentelle Entwicklung…
…Löhne, Provisionen, Belohnungen, Tantiemen, Sachbezüge, freiwillige Sozialleistungen, usw. Wie und in welcher Form die entsprechenden Bezüge zu versteuern sei, sei unmaßgeblich. Der Begriff "Bezüge und Vorteile" umfasse alle Einnahmen und geldwerten Vorteile, die dem Arbeitnehmer auf Grund des Dienstverhältnisses wiederkehrend oder einmalig (mehrmalig) zufließen". Im…
…Provisionen, Belohnungen, Tantiemen, Sachbezüge, freiwillige Sozialleistungen usw. Zeitausgleich aber stellt mangels Zufluss von Geld oder eines entgeltlichen Vorteiles keine Entlohnung (kein Arbeitsentgelt) im Sinne des Steuerrechts dar. Zum Vorbringen der steuerlichen Vertretung im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung, wonach die seiner Ansicht nach mögliche Variante, dass…
…Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe In den Steuererklärungen für die Jahre 2009 und 2010 beantragte der Berufungswerber unter anderem die Berücksichtigung von Zahlungen für freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Kennzahl 450) als Sonderausgaben: 2009: 6.000,00 € 2010: 7.192…
…Kosten damit, dass gemäß dem In-Vitro-Fertilisations-Fondsgesetz mit 1.1.2000 die Krankenkassen und der Familienlastenausgleichsfonds 70% der Behandlungskosten übernehmen würden. Die Argumentation, dass Kinderlosigkeit eine freiwillige Entscheidung sei, sei nicht nachvollziehbar, nachdem diese in beträchtlichem Ausmaß auch von nicht beeinflussbaren, äußeren Faktoren…
…dieser Kosten damit, dass gemäß dem In-Vitro-Fertilisationsgesetz mit 1.1.2000 die Krankenkassen und der Familienlastenausgleichsfonds 70% der Behandlungskosten übernehmen würden. Die Argumentation, dass Kinderlosigkeit eine freiwillige Entscheidung sei, sei nicht nachvollziehbar, nachdem diese in beträchtlichem Ausmaß auch von nicht beeinflussbaren, äußeren Faktoren…
…Insbesondere oberste Organe der Vollziehung, Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, Bürgermeister und Mitglieder der Stadtsenate von Städten mit eigenem Statut übten eine Beschäftigung aus, deren Bezüge mit diesen Sozialleistungen nicht vereinbar seien. Die taxative Aufzählung des § 23 Abs. 2 Bezügegesetz beziehe sich nicht auf Bürgermeister und Gemeinderäte…
…kaum fremdüblich sei, Fixmieten in nicht geringer Höhe über Jahre zu bezahlen, ohne dass das Interesse der Dienstnehmer an diesen Sozialleistungen den Mitteleinsatz rechtfertigen würde, vertrete das Finanzamt Baden weiterhin die Auffassung, dass dieser Vereinbarung die steuerliche Anerkennung und der Vermietung daher die Einkunftsquelleneigenschaft zu…
…des Angestelltenverhältnisses der Ehegattin und der damit verbundenen Kfz-Kosten, Nichtanerkennung der Digitalkamera, der Kaffeemaschine, der Radios sowie der Nichtanerkennung der Werbeaufwendungen und der freiwilligen Sozialleistungen. In der Bescheidbegründung vom 22. Juli 2002 zu den Bescheiden vom 19. Juli 2002 (BVE) seien trotz mehrmaliger Telefonate…
…der Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die Voraussetzungen für die Sozialleistungen werden daher näher durch die Verordnung (EG) 883/2004 festgesetzt. Die Verordnung (EG) 883/2004 definiert im Artikel 1 lit. a den Begriff der "Beschäftigung" und in lit…
…Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem Sie wohnen. -siehe Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 14 a Z 2 Für die Sozialleistungen ist daher ausschließlich der Heimatstaat zuständig, es gebührt auch keine Differenzzahlung aus Österreich. Zur Information Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 14 a Z…
…die Familienbeihilfe in vollem Umfang zu gewähren. Die auch in Österreich wirksamen Regelungen der EU-Sozialgesetzgebung verbieten die Diskriminierung und Benachteiligung von einzelnen Personen und Personengruppen (EU-Familien) bezüglich der Gewährung von Sozialleistungen wie der Familienbeihilfe. Da sowohl mein Mann als auch mein Kind Daniel…
…oder freiwillig versichert ist, ist auszuführen, dass dieses Urteil nicht klar vor dem Hintergrund einer unrechtmäßigen Beschäftigung ergangen ist. Vielmehr ging es dabei um die Frage, ob während einer Karenz, also während eines Zeitraumes, in dem ein Arbeitsverhältnis geruht hat, Anspruch auf inländische Sozialleistungen bestanden…
…2001 nahe legt, dass es in diesem Zusammenhang ausschließlich auf das tatsächliche (überwiegende) Leisten oder Nichtleisten von Unterhalt durch die Eltern ankommen soll und zwar nunmehr unabhängig davon, ob diese eine Unterhaltspflicht trifft oder ob die Leistung eines Unterhalts freiwillig, dh ohne rechtliche Verpflichtung, erfolgt …
…Tätigkeit im Außenministerium in Österreich steuerpflichtig und daher nicht wie "gewöhnliche" EU Bürger einzustufen, die in eine anderes EU Land ziehen und logischer Weise von diesem Land alle Sozialleistungen erhalten. Wir haben alle vier österreichische Dienstpässe und werden in drei Jahren wieder an einen anderen…
…welche bis zum 10. Oktober 2006 in innerstaatliches Recht umzusetzen gewesen sei, die Gewährung von Sozialleistungen sowohl an Flüchtlinge, als auch an subsidiär Schutzberechtigte vorsehe. Hierbei sei der Begriff Sozialhilfeleistung europarechtlich autonom auszulegen, ohne dass ein bloßes innerstaatliches Begriffsverständnis maßgeblich sei. Nach Absatz 2 vorgenannten…
…zu ersehen, dass der von Doralt/Mayr unkritisch übernommene BFH Ansatz keinem objektiven sondern einem subjektiven Wert entspreche. Es sei auch nicht einsichtig, warum eine allenfalls übernehmende Bank freiwillig eine Überzahlung durch Bezahlung des Nennbetrages für die unverzinste Forderung vornehmen sollte. Im Gegenteil, eine übernehmende…
…1.725,50 Stunden geleistet worden. Jeder Arbeiter bzw. Monteur kann von seinem Dienstgeber bei Bedarf zur Ableistung von Mehrstunden angehalten werden oder diese auch freiwillig ableisten. Es ist daher nicht ungewöhnlich und entspricht auch den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass Mehrstunden erbracht werden bzw…