…1988 idgF besagt Folgendes: Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung: Besondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung bzw. Höherversicherungspensionen sind nur mit 25% zu erfassen; soweit besondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig…
…Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung ergibt sich bei dieser Betrachtung ein sinnvolles Zusammenwirken von Pflicht- und Selbstversicherung in der Sozialversicherung." Die Norm des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 lautet: Werbungskosten sind (Abs. 1) ... "Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung.…
…und dem durch § 18 Abs 3 Z 2 lit a EStG 1988 ohne Begrenzung eingeräumten Abzug von Beiträgen für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung liege die Wertungsentscheidung des Gesetzgebers zu Grunde, dass Sozialversicherungspensionen, die auf nur beschränkt abzugsfähige Beiträge zurückgehen, nicht zur Gänze…
…2007 in Pension befindet, hat er keine Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (aus einer nichtselbstständigen Einkunftsquelle) zu tätigen. Auch die Spezialbestimmung des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a leg. cit. anerkennt nur Beiträge der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Sozialversicherung…
…festgesetzte Höhe" überschreiten. Die strittigen Beträge der Bw. für deren freiwillige Mitgliedschaft bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Höhe von € 250,00 waren somit als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 anzuerkennen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 16 Abs…
…zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Gem. § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sind Sonderausgaben Beiträge und Versicherungsprämien zu einer - freiwilligen Kranken-, Unfall oder Pensionsversicherung. Gem. § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 sind die Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung den Einkünften…
…Versicherungsnehmer sei derjenige, mit dem die Versicherung hinsichtlich der geschuldeten Beiträge in Kontakt trete und wer Vertragspartner der Versicherung sei (Schauer, Einführung in das österreichische Versicherungsvertragsrecht, Wien 1989, S 50). Diese Grundsätze müssten auch für die gesetzliche Sozialversicherung gelten. Nach dem ASVG sei der Dienstgeber…
…werde. Versicherungsnehmer sei derjenige, mit dem die Versicherung hinsichtlich der geschuldeten Beiträge in Kontakt trete und wer Vertragspartner der Versicherung sei (Schauer, Einführung in das österreichische Versicherungsvertragsrecht, Wien 1989, S 50). Diese Grundsätze müssten auch für die gesetzliche Sozialversicherung gelten. Nach dem ASVG sei der…
…sind die auf Basis eines Reglements geleisteten Beiträge den obligatorischen Verpflichtungen gleichgestellt. Der Arbeitnehmer kann sich auch im Bereich des Überobligatoriums der gesetzlich verankerten Zahlungsverpflichtung nicht entziehen. Der Terminus "überobligatorisch" darf insofern nicht mit "freiwillig" gleichgesetzt werden. Die ausdrücklich als "freiwillig" bezeichnete Versicherung ist in…
…werde. Versicherungsnehmer sei derjenige, mit dem die Versicherung hinsichtlich der geschuldeten Beiträge in Kontakt trete und wer Vertragspartner der Versicherung sei (Schauer, Einführung in das österreichische Versicherungsvertragsrecht, Wien 1989, S 50). Diese Grundsätze müssten auch für die gesetzliche Sozialversicherung gelten. Nach dem ASVG sei der…
…sind die auf Basis eines Reglements geleisteten Beiträge den obligatorischen Verpflichtungen gleichgestellt. Der Arbeitnehmer kann sich auch im Bereich des Überobligatoriums der gesetzlich verankerten Zahlungsverpflichtung nicht entziehen. Der Terminus "überobligatorisch" darf insofern nicht mit "freiwillig" gleichgesetzt werden. Die ausdrücklich als "freiwillig" bezeichnete Versicherung ist in…
…Abs. 1 Z 2 kommen nur dann in Betracht, wenn nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten vorliegen. Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen und vergleichbaren Einrichtungen sind daher als Zwangsbeiträge Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 Z 1) bzw. Werbungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 4). Freiwillige Beiträge im Sinn des Abs…
…14. März 2001 die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Im Vorlageantrag führte der Berufungswerber ergänzend Folgendes aus: Nach der Rechtsansicht des Finanzamtes seien Beiträge eines Arbeitnehmers in eine ausländische gesetzliche Pensionsversicherung, welche auf freiwilliger Basis zum Zweck eines Nachkaufes von Versicherungszeiten dienten…
…abzuziehen. Pflichtversicherungsbeiträge sind Beiträge mit Zwangscharakter in der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung. Der Betriebsausgabencharakter (Werbungskostencharakter) derartiger Beiträge ergibt sich nicht aus dem Zusammenhang der Versicherung mit der betrieblichen (beruflichen) Tätigkeit, sondern aus dem Zwangscharakter der Versicherung. Ausschlaggebend ist somit allein, ob die Beitragsleistung den Steuerpflichtigen auf…
… 17 Abs. 4 und 5 EStG 1988 ergangenen Verordnung BGBl. II Nr. 258/2005 (u.a.) durch die Berücksichtigung von Beiträgen, die an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern entrichtet wurden, kein Verlust entstehen durfte (§ 13 Abs. 2 der zitierten Verordnung). Der angefochtene Bescheid war daher wegen…
…selbstständig Erwerbstätigen. Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH vom 20. Februar 1992, 90/13/0154) nur eine solche im Sinne der inländischen Sozialversicherungsgesetze. Beiträge an ausländische Sozialversicherungen sind insoweit gleichzustellen, als die entsprechenden Beiträge zu einer höheren…
…der gesetzlichen Sozial-versicherung entsprechen. Die in der Berufung angesprochene "Wahlmöglichkeit" zwischen Versicherungssystemen bedeutet jedoch nicht, dass zusätzlich auch Beiträge zu einer freiwilligen Gruppen-Krankenversicherung unter die Abzugsfähigkeit der Bestimmung des § 16 (1) Z. 4 lit. e EStG 1988 fallen. Daraufhin übermittelte der Bw. die…
…Werbungskosten sind auch Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Unter diese Bestimmung fallen nur Pflichtbeiträge an gesetzliche Sozialversicherungsträger bzw. Einrichtungen, denen die Funktion eines gesetzlichen Sozialversicherungsträgers zukommt, sowie Beiträge auf Grund einer inländischen oder ausländischen Versicherungspflicht. Beiträge auf Grund freiwillig übernommener Verpflichtungen…
…um freiwillige Beiträge handelt, die als Sonderausgaben geltend gemacht wurden, zumal auf einzelnen Beitragsvorschreibungen auch noch der handschriftlich angebrachte Vermerk angebracht war, dass den geltend gemachten Ausgaben eine freiwillige Versicherung zugrunde lag. Hätte das Finanzamt - dessen ungeachtet - vom Vorliegen von Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung…
…der freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung vergleichbare Beiträge anzusehen. Aus der Sicht des Einkommensteuerrechtes kommt im Falle von Liebhaberei den "Pflichtbeiträgen" das Element der Freiwilligkeit zu. Die Beiträge führen daher, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, zu Sonderausgaben." Im Veranlagungszeitraum 2006 stellen die…