…fallen gem. § 16 Abs. 1 Z. 4 lit. a EStG 1988 Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Freiwillige Versicherungsbeiträge geringfügig Beschäftigter in die gesetzliche Sozialversicherung nach § 19a ASVG finden ebenfalls grundsätzlich als Werbungskosten Berücksichtigung (Jakom/Lenneis EStG, 2014, § 16 Rz 17). Allerdings…
…nach Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprächen. Unter Hinweis auf Literatur und Judikatur führte die Abgabenbehörde weiter aus, dass, wenn ein Wahlrecht zur Leistung höherer Prämien gegen (wahlweise) Beanspruchung von Zusatzleistungen (z.B. Übernahme von Kosten der Sonderklasse) bestehe, die entsprechenden Beiträge als freiwillig geleistet…
…1988 idgF besagt Folgendes: Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung: Besondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung bzw. Höherversicherungspensionen sind nur mit 25% zu erfassen; soweit besondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig…
…der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen." Freiwillige Beiträge in die gesetzlich Krankenversicherung (vgl. etwa § 16 ASV) seien genauso Werbungskosten, wie Beiträge aufgrund der Satzung einer Versorgungseinrichtung. Ob noch eine Beitragspflicht aufgrund einer Beitragsordnung bestanden habe, sei sachverhaltsmäßig abzuklären (s. zB Beitragsordnung der Wiener Ärztekammer). Allerdings seien die…
…die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. (§ 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988). Auch hier ist für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen (Werbungskosten) und freiwilligen Beiträgen (Sonderausgaben) nur maßgebend, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere…
…die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. (§ 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988). Auch hier ist für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen (Werbungskosten) und freiwilligen Beiträgen (Sonderausgaben) nur maßgebend, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere…
…und in Österreich dem Progressionsvorbehalt zu unterziehen, was im bekämpften Bescheid rechtsrichtig umgesetzt wurde. 3.3. Krankenversicherung, Gewerkschaftsbeitrag, Veranlagungsfreibetrag Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung sind Werbungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988). Auch Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft…
…sie der Höhe nach Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprächen. Darüber hinausgehende Beiträge seien als Sonderausgaben abzugsfähig. Auch das Berufungsvorbringen ändere an dieser Bestimmung nichts (vgl. EStR 2000 Rz 1245 ff). 3) Kfz-Aufwendungen: Aufgrund des Vorbringens des Abgabepflichtigen wurden die Fahrzeuge der Marken Volvo…
…1988 betreffend die nur quotenmäßige Erfassung von Höherversicherungspensionen und dem durch § 18 Abs. 3 Z. 2 lit. a EStG 1988 ohne Begrenzung eingeräumten Abzug von Beiträgen für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung liegt die Wertungsentscheidung des Gesetzgebers zu Grunde, dass Sozialversicherungspensionen, die auf…
…Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung ergibt sich bei dieser Betrachtung ein sinnvolles Zusammenwirken von Pflicht- und Selbstversicherung in der Sozialversicherung." Die Norm des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 lautet: Werbungskosten sind (Abs. 1) ... "Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung.…
…1988 betreffend die nur quotenmäßige Erfassung von Höherversicherungspensionen und dem durch § 18 Abs. 3 Z 2 lit. a EStG 1988 ohne Begrenzung eingeräumten Abzug von Beiträgen für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung liege die Wertungsentscheidung des Gesetzgebers zu Grunde, dass Sozialversicherungspensionen, die auf…
…und dem durch § 18 Abs 3 Z 2 lit a EStG 1988 ohne Begrenzung eingeräumten Abzug von Beiträgen für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung liege die Wertungsentscheidung des Gesetzgebers zu Grunde, dass Sozialversicherungspensionen, die auf nur beschränkt abzugsfähige Beiträge zurückgehen, nicht zur Gänze…
…sind: (…) a) Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Besondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung bzw. Höherversicherungspensionen sind nur mit 25% zu erfassen; soweit besondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren…
…Beiträge zur Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Sozialversicherung, zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht und (ab 1997) zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind. Gemeinsam ist allen drei angeführten Beitragsarten eine gesetzliche Beitragspflicht. Freiwillige Sozialversicherungs…
…Beiträge zur Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Sozialversicherung, zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht und (ab 1997) zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind. Gemeinsam ist allen drei angeführten Beitragsarten eine gesetzliche Beitragspflicht. Freiwillige Sozialversicherungs…
…1988 betreffend die nur quotenmäßige Erfassung von Höherversicherungspensionen und dem durch § 18 Abs. 3 Z. 2 lit. a EStG 1988 ohne Begrenzung eingeräumten Abzug von Beiträgen für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung liegt die Wertungsentscheidung des Gesetzgebers zu Grunde, dass Sozialversicherungspensionen, die auf…
…1 Z 4 EStG 1988 vor. Freiwillige Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 abzugsfähig, sofern sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. Beiträge auf Grund einer inländischen oder ausländischen Versicherungspflicht…
…2007 in Pension befindet, hat er keine Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (aus einer nichtselbstständigen Einkunftsquelle) zu tätigen. Auch die Spezialbestimmung des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a leg. cit. anerkennt nur Beiträge der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Sozialversicherung…
…festgesetzte Höhe" überschreiten. Die strittigen Beträge der Bw. für deren freiwillige Mitgliedschaft bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Höhe von € 250,00 waren somit als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 anzuerkennen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 16 Abs…
…jedoch auch die nicht ausdrücklich im Gesetzestext genannten impliziten Voraussetzungen, wozu es notwendig ist, einerseits die Systematik der Besteuerung ausländischer Pensionsbezüge und andererseits den vom Gesetzgeber mit der gegenständlichen Bestimmung verfolgten Zweck zu betrachten. Dass Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der (inländischen) gesetzlichen Pensionsversicherung…