…das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Der unterbrochene Strafvollzug ist fortzusetzen. Die Fortsetzung eines durch Ratskammerbeschluss rechtskräftig beendeten gerichtlichen Strafverfahrens hat demnach im Sinne des § 54 Abs. 5 FinStrG formlos zu…
…lit. a FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 8. August 2005, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Mit Schreiben vom 12. Juli 2005 sei dem Beschwerdeführer mitgeteilt worden, dass gegen ihn ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden sei…
…beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafen und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Feldkirch zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung…
…der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. März 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu…
…die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt die Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht…
…Fortsetzung" desselben nach Ergehen einer Unzuständigkeitsentscheidung des Gerichtes im Sinne des § 54 Abs. 5 FinStrG hat formlos zu erfolgen (siehe dazu auch VwGH 92/15/0097 vom 23. Juni 1993). Das durch Unzuständigkeitsentscheidung des Gerichtes beendete gerichtliche Finanzstrafverfahren war somit formlos verwaltungsbehördlich fortzusetzen. Die Erlassung…
…das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Der unterbrochene Strafvollzug ist fortzusetzen. Die Fortsetzung eines durch Ratskammerbeschluss rechtskräftig beendeten gerichtlichen Strafverfahrens hat demnach im Sinne des § 54 Abs. 5 FinStrG formlos zu…
…als Bescheid qualifiziert. Bei Vorliegen eines Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit (nur solchen Einleitungen kann nach der Argumentation des Verfassungsgerichtshofes normative Wirkung zukommen), hat daher die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mit Bescheid zu erfolgen. Der Gesetzgeber hat dies in der Finanzstrafgesetznovelle 2007, BGBl I…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe als Einzelunternehmer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Jahre 2000, 2002 - 2008 in folgender…
…wenn der Abgabepflichtige die Tat deshalb begeht, weil ihm die liquiden Mittel zur Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben fehlen (VwGH 29.1.2000, 99/12/0046). In diesem Stadium des Verfahrens ist zu untersuchen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vorliegen. Der Verdacht, die Bf…
…Strafnummer XXX, gegen den Beschwerdeführer (Bf.) ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass dieser im Bereich dieses Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen für 12/2001, 1 und 3/2002 eine Verkürzung von Vorauszahlungen…
…unrichtiger bzw. die verspätete Abgabe oder Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zu einer Verkürzung der Umsatzsteuer führen musste. Es bestehen damit nach Ansicht der Beschwerdebehörde auch ausreichende Verdachtsmomente hinsichtlich der subjektiven Tatseite. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts auf ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit…
…eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangen. Nach Abs.3 leg cit. haben die Finanzstrafbehörden erster Instanz bei Vorliegen genügender Verdachtsgründe das Strafverfahren einzuleiten, insoweit die Durchführung des Strafverfahrens…
…§ 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von 3.000,-- € verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…des § 33 Abs. 5 FinStrG zu einer Geldstrafe im Ausmaß von € 12.000,00 verurteilt. Gemäß § 20 FinStrG trete anstelle dieser Geldstrafe im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG sei RP auch schuldig, die Kosten des Finanzstrafverfahrens…
…Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf.ein Finanzstrafverfahren nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ein, weil der Verdacht bestehe, er habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate 1-12…
…Heizungs- und Sanitärinstallationsunternehmen in Mieders. Bei ihm wurde zu AB-Nr. Y eine Prüfung der Aufzeichnungen für die Zeiträume 1998 bis 2001 durchgeführt. Der Schwerpunkt des gegenständlichen Finanzstrafverfahren gründet sich auf die Feststellung des Betriebsprüfers, dass mit Datum 31. Dezember 2000 mittels Buchungsanweisung eine Erlösverkürzung…
…FinStrG) des Finanzamtes Baden Mödling vom 20. Februar 2007, Strafnummer-1, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 20. Februar 2007 hat das Finanzamt Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur Strafnummer-1 ein Finanzstrafverfahren…
mündliche Anbringen, in welchen hinsichtlich des Beschuldigten eine ausreichend förmlich Erklärung abgegeben worden wäre, dass betreffend seine Person nunmehr Selbstanzeige erstattet wird, liegen demnach nicht vor. Wohl eher wäre der Vorgang zu werten als Anbringen der T GmbH, allenfalls als deren Selbstanzeige (siehe die obigen…
…Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben oder gar Umsatzsteuer-Zahlungen zu leisten. Die Abwicklung eines Finanzstrafverfahrens sei daher hinfällig, es habe keine Abgaben gegeben und schon gar nicht seien Abgaben hinterzogen worden. Es werde daher die ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs…