…unbeachtlich. Insbesondere setzt die Verwirkung eines Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus. Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Der Säumniszuschlag setzt eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus. Ein Säumniszuschlagsbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (vgl…
…trete unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides ein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setze die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO nur eine formelle Zahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig sei, wenn die zugrunde liegenden Bescheide sachlich unrichtig seien…
…Insbesondere setze die Verwirkung eines Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus. Die Verhängung eines Säumniszuschlages liege nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Der Säumniszuschlag setze nur eine formelle Zahlungsschuld voraus. Ein Säumniszuschlag sei auch dann rechtmäßig, wenn die zugrunde liegende Abgabenforderung sachlich unrichtig sei. Aus dieser…
…deshalb erfolgt sei, weil die Lohnsteuer nicht "über die Steuernummer" der Bw. abgeführt worden sei. Da der Säumniszuschlag keine sachlich richtige Abgabenschuld, sondern nur eine formelle Zahlungsschuld voraussetzt, kann es für die Beurteilung des Streitfalles nicht entscheidend sein, ob der dem angefochtenen Säumniszuschlag zugrunde liegende…
…die Inanspruchnahme der Bw. zur Haftung für Kapitalertragsteuer in Höhe von 295.412, S (entspricht 21.468,43 €) für rechtmäßig erachtet. Demnach ist die dem gegenständlichen Säumniszuschlag zu Grunde liegende Vorschreibung in formelle Rechtskraft erwachsen. Einwendungen betreffend das Verschulden der Bw. an der Nichtentrichtung…
…Selbstbemessungsabgaben zählende Kapitalertragsteuer ist vom Abfuhrpflichtigen (Haftungspflichtigen) selbst zu berechnen und zu entrichten, ohne dass eine vorherige abgabenbehördliche Tätigkeit, wie etwa die bescheidmäßige Festsetzung, abgewartet werden darf. Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Zahlungsschuld kraft Gesetzes, deren Entstehungszeitpunkt § 95 EStG iVm § 4 Abs…
…Kapitalertragsteuer ist vom Abfuhrpflichtigen (Haftungspflichtigen) selbst zu berechnen und zu entrichten, ohne dass eine vorherige abgabenbehördliche Tätigkeit, wie etwa die bescheidmäßige Festsetzung, abgewartet werden darf. Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Zahlungsschuld kraft Gesetzes, deren Entstehungszeitpunkt § 95 EStG iVm § 4 Abs. 2 lit…
…Kapitalertragsteuer ist vom Abfuhrpflichtigen (Haftungspflichtigen) selbst zu berechnen und zu entrichten, ohne dass eine vorherige abgabenbehördliche Tätigkeit, wie etwa die bescheidmäßige Festsetzung, abgewartet werden darf. Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Zahlungsschuld kraft Gesetzes, deren Entstehungszeitpunkt § 95 EStG iVm § 4 Abs. 2 lit…
…Säumniszuschlages unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides ein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO nur eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig ist, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist…
…Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Bei der den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Zahlungsschuld kraft Gesetzes. Nach § 96 Abs. 1…
…221 Abs. 3 ZK festgelegte Frist abgelaufen ist, grundsätzlich diesen Betrag erstattet erhalten müsse. Im gegenständlichen Fall sei die bereits (teilweise) entrichtete Zahlungsschuld betreffend Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zwar auf dem Abgabenkonto zusammen mit den Abgabenerhöhungen verbucht, allerdings nicht verordnungskonform nachträglich buchmäßig erfasst worden. Betreffend die…
…berührt werde. Der Säumniszuschlag sanktioniere die Nichtentrichtung von Abgabenschuldigkeiten zum Fälligkeitstag. Dabei komme es nur auf den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld und nicht auf die sachliche Richtigkeit der Abgabenschuld an. Ob die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabenschuld in der richtigen Höhe festgesetzt worden sei, spiele…
…zu den Selbstbemessungsabgaben zählende Kapitalertragsteuer ist vom Abfuhrpflichtigen (Haftungspflichtigen) selbst zu berechnen und zu entrichten, ohne dass eine vorherige abgabenbehördliche Tätigkeit wie etwa die bescheidmäßige Festsetzung abgewartet werden darf. Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Zahlungsschuld kraft Gesetzes, deren Entstehungszeitpunkt § 95 EStG i…
…gemäß § 99 EStG 1988 ist vom Abfuhrpflichtigen (Haftungspflichtigen) selbst zu berechnen und zu entrichten, ohne dass eine vorherige abgabenbehördliche Tätigkeit wie etwa die bescheidmäßige Festsetzung abgewartet werden darf. Bei dieser Abgabe handelt es sich um eine Zahlungsschuld kraft Gesetzes, deren Entstehungszeitpunkt durch § 100 Abs. 4…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Alois Winklbauer und ADir. Siegfried Köhldorfer über die Beschwerde der O AG, CH-8004 Zürich, Schweiz, W-Straße, vertreten durch die Weh Rechtsanwalt GmbH in 6900 Bregenz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JG gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 30. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der im angefochtenen…
…auch selbst für die Schuld haftet, wie etwa im Fall von Solidarverpflichtungen: hier liegt eine interne Schuldnervereinbarung über die Lastentragung vor. Gebräuchlich ist die Formel einer "Schad- und Klagloshaltung" des Schuldners. Das Schuldverhältnis muss zumindest dem Grunde nach feststehen, es kann sich aber auch um…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch Senat4 über die Berufung der M, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. Juli 2009 betreffend Erbschaftssteuer am 14. April 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer wird gemäß…
…Geschäftszahl richtet und dass die Beschwerde gemäß § 19 Abs. 3 Z 2 lit. c VfGG wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse zurückzuweisen war. Mit Schreiben vom 11. März 2008 wurde der Bw. von der Geschäftstelle des Verfassungsgerichtshofes aufgefordert, die Gebühr von € 180,00 auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28. März 2012 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung ergingen am 10…