…des oben genannten Vertrages werden die in Absatz 2. bezeichneten Verfügungen durch die Finanzämter oder Gerichte gemäß der Gesetzgebung des ersuchten Staates vollstreckt. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (z.B. VwGH 31.10.2000, 2000/15/0092) besteht bei Vorliegen der durchwegs formellen…
…dann Gültigkeit, wenn gegen die dem Exekutionstitel zugrundeliegenden Forderungen Widerspruch bzw. Einspruch erhoben wurde. Die ersuchten Behören sind vielmehr an die in der Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in…
…solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die in § 184 BAO genannten Schätzungsgründe berechtigen die Behörde jedenfalls zur Schätzung, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Unfähigkeit zu einer Beweisführung auf ein Verschulden des…
…nicht aber von Masseforderungen betrifft. Die Tatsache, dass die gegenständliche Masseforderung vom Masseverwalter anerkannt wurde, verschafft ihr daher nicht den Status eines Exekutionstitels im Sinne des § 61 KO. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung verwiesen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen…
…Gemäß § 12 AbgEO können gegen den Anspruch im Zuge des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Die Rechtswirkungen des Zwangsausgleiches kommen auch gemäß …
…beispielsweise die Überprüfung der materiellen Richtigkeit des ausländischen Exekutionstitels, auch nur zulässig wären (z.B. VwGH 31.10.2000, 2000/15/0092). Die im o.a. Amtshilfevertrag angeführten formellen Voraussetzungen sind durch das Vorliegen einer Bestätigungen der Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit des ausländischen Finanzamtes sowie das…
…durchwegs formellen Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 1 des Vertrages für die zuständige inländische Behörde nicht nur die Berechtigung, sondern die Verpflichtung bestehe, Rückstandsausweise anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären, ohne dass vorherige weitere Erhebungen, wie beispielsweise die Überprüfung der materiellen Richtigkeit des ausländischen Exekutionstitels…
…Erfahrungen des Lebens und den Denkgesetzen entsprechen. Für das Exekutionsverfahren würde das bedeuten, dass die Vollstreckungsbehörde zwar nicht die inhaltliche Richtigkeit der Begründung des Sicherstellungsauftrages zu prüfen hätte, sehr wohl aber in formaler Hinsicht, ob das Vorliegen der in § 232 Abs. 1 BAO normierten formellen…
…Die in Absatz 2 bezeichneten Verfügungen werden durch die Finanzämter oder Gerichte gem. der Gesetzgebung des ersuchten Staates vollstreckt." Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass bei Vorliegen der - durchwegs formellen - Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 1 des Vertrages für den nach Art. 11 Abs…
…Anschrift noch keine Abgabestelle im Sinne des ZustG begründe. Sämtliche Zustellungen an die Adresse in der P-Straße wären in diesem Fall rechtsunwirksam gewesen und die Zustellmängel könnten nur durch tatsächliches Beheben der Zustellstücken saniert werden. Der Leiter der Einbringungsstelle hätte mitgeteilt, dass die Exekutionstitel…
…beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Betrages. Für das Entstehen einer Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale - Nichtentrichtung einer Abgabe am Fälligkeitstag - erfüllt sind. Es genügt somit der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer…
…auszufertigen. Dieser hat Name und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis vom 3…
…habe. Formell habe dies die Berufungsbehörde gemäß §§ 115, 280 und analog § 303 BAO nach allen Richtungen hin zu prüfen und zu würdigen und der Rechtsrichtigkeit den Vorrang zu geben. Diese fiktive Umsatzsteuervorschreibung sei aus folgenden vier Hauptgründen unrichtig: 1) Aufgrund der Handlungs- und Geschäftsunfähigkeit des…
…an die Höhe der im Bescheidspruch des entsprechenden Stammabgabenbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Die gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide hängen damit von der Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2005 ausgewiesenen Nachforderung ab. Zinsenbescheide setzen somit nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus…
…sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus. Da gemäß § 254 BAO die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt ist und in § 205 BAO eine Ausnahme hievon auch nicht für den Bereich der Festsetzung von Anspruchszinsen normiert ist, ist die eingetretene Rechtskraft des die Anspruchsverzinsung…
…die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus. Die gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2006 ausgewiesenen Nachforderungen gebunden und nicht mit der Begründung anfechtbar, dass die Stammabgabenbescheide rechtswidrig wären. Aus der Konzeption des § 205…
…vom 11. März 2008 ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus. Anspruchszinsenbescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig ist. Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift…
…die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides 2004 vom 10. Juli 2007 ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus. Anspruchszinsenbescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig ist. Aus der Konzeption des …
…an die Höhe der im Bescheidspruch des entsprechenden Stammabgabenbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Der gegenständliche Anspruchszinsenbescheid hängt damit von der Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001 ausgewiesenen Nachforderung ab. Zinsenbescheide setzen somit nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus…
…des entsprechenden Stammabgabenbescheides - im gegenständlichen Verfahren des Einkommensteuerbescheides 2005 - ausgewiesenen Nachforderungen gebunden ist. Zinsenbescheide setzen somit nicht die materielle, sondern bloß die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus. Es sind daher Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig wäre. Aus der Konzeption des…