RIS AI
131 Treffer1873 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0232-K/03Nur teilweise begünstigter einheitlicher Erwerbsvorgang - Frage des Überwiegens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2005

…dass damit im konkreten Fall nur eine flächenmäßige Veränderung des Besitzstandes der Bw. und ihres Gatten gemeint sein kann. Das Ausmaß der Beseitigung des vorhandenen Strukturmangels und damit der Entsprechung der Zielsetzung sowohl des FlVfGG als auch des K-FLG in Form einer Ausweitung der…

UFSK RV/0231-K/03Nur teilweise begünstigter einheitlicher Erwerbsvorgang - Frage des Überwiegens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2005

…dass damit im konkreten Fall nur eine flächenmäßige Veränderung des Besitzstandes des Bw. und dessen Gattin gemeint sein kann. Das Ausmaß der Beseitigung des vorhandenen Strukturmangels und damit der Entsprechung der Zielsetzung sowohl des FlVfGG als auch des K-FLG in Form einer Ausweitung der…

UFSL RV/0155-L/06Grunderwerbsteuerbefreiung nur bei flächenmäßigem Überwiegen der befreiten Grundstücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2006

…16/0011) ausgesprochen, dass es auf das Überwiegen des flächenmäßigen Ausmaßes der begünstigten Teile ankommt. Im vorliegenden Fall betrifft der befreite Erwerbsteil nur einen solchen von etwa 37%. In flächenmäßig überwiegendem Ausmaß wird der Erwerbsvorgang daher den Zielsetzungen des FlVfGG nicht gerecht, entspricht somit nicht…

UFSL RV/0154-L/06Grunderwerbsteuerbefreiung nur bei flächenmäßigem Überwiegen der befreiten Grundstücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2006

…16/0011) ausgesprochen, dass es auf das Überwiegen des flächenmäßigen Ausmaßes der begünstigten Teile ankommt. Im vorliegenden Fall betrifft der befreite Erwerbsteil nur einen solchen von etwa 37%. In flächenmäßig überwiegendem Ausmaß wird der Erwerbsvorgang daher den Zielsetzungen des FlVfGG nicht gerecht, entspricht somit nicht…

UFSF RV/0089-F/05Pauschalersätze für dienstliche Fahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2006

…99/13/0001, wonach ein Gebiet vom flächenmäßigen Ausmaß der burgenländischen politischen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf ein Einsatzbebiet ausmache, planquadratmäßig festgelegt. Es kann infolge der Häufigkeit der Wiederkehr des Berufungswerbers an die gleichen Orte von der Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeiten in diesen Einsatzgebieten ausgegangen werden…

UFSW RV/1370-W/07Vorsteuern aus der Errichtung von Gebäuden können nur dann bereits vor Vermietung berücksichtigt werden, wenn die Absicht in einer bindenden Vereinbarung dargetan wird oder mit ziemlicher Sicherheit feststeht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2008

…dem Gebäude sc zuzurechnen und die Vorsteuer entsprechend zu kürzen. Aufgrund der Bedeutung der Lieferung von Fernwärme für Heizungszwecke von Wohn- und Betriebsräumen tritt der Zweck der Temperierung der Garage in den Hintergrund. Auch unter Berücksichtigung des flächenmäßigen Ausmaßes (Tiefgarage rd. 291m2, Gebäude sc rd…

UFSG RV/0023-G/02Missbrauch im Zusammenhang mit der Vermietung eines Einfamilienhauses zwischen Ehegatten unter Zwischenschaltung einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2005Teil 1/2

…damit zusammenhängenden Aufwendungen seien nach § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. Entsprechend dem flächenmäßigen Ausmaß der davon betroffenen Räumlichkeiten seien 2/3 der geltend gemachten Ausgaben und Vorsteuern sowie einzelne Positionen, die zur Gänze den Privatbereich betroffen hatten, aus dem steuerlichen Ergebnis auszuscheiden…

UFSW RV/0685-W/02Strittig sind Betriebsausgaben (Bewirtungsspesen, Theaterkarten, Ausgaben im Zusammenhang mit Büroräumlichkeiten) und damit im Zusammenhang stehende Vorsteuerbeträge.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004

…§ 124 und 132 BAO die Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen) erforderlich. Falsch sei auch die Aussage über das flächenmäßige Ausmaß, denn es existiere weder in der österreichischen Rechtsordnung eine Vorschrift noch in der Rechtsprechung ein Urteil, welche(s) die Größe eines Arbeitsraumes für einen freiberuflich…

UFSS RV/0297-S/06Grunderwerbsteuerbefreiung nur bei flächenmäßigem Überwiegen der befreiten Grundstücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

…eine flächenmäßige Änderung der Besitzverhältnisse. Die Frage des Überwiegens mit dem wertmäßigen Ausmaß des befreiten Erwerbsteiles zu verknüpfen, erscheint gänzlich unlogisch. Der Nutzen im Sinne des FlVGG definiert sich auf Grund der betroffenen Fläche, nicht durch deren Werthaltigkeit. Es kommt daher auf das flächenmäßige Überwiegen…

UFSS RV/0296-S/06Grunderwerbsteuerbefreiung nur bei flächenmäßigem Überwiegen der befreiten Grundstücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

…eine flächenmäßige Änderung der Besitzverhältnisse. Die Frage des Überwiegens mit dem wertmäßigen Ausmaß des befreiten Erwerbsteiles zu verknüpfen, erscheint gänzlich unlogisch. Der Nutzen im Sinne des FlVGG definiert sich auf Grund der betroffenen Fläche, nicht durch deren Werthaltigkeit. Es kommt daher auf das flächenmäßige Überwiegen…

UFSW RV/1743-W/07Höhe der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung beim Teilungstausch. Kann der nach der befreiten Realteilung verbleibende "Mehrbetrag" an hingegebenem Miteigentumsanteil eine GrESt-pflichtige Gegenleistung für den Erwerb einer anderen wirtschaftlichen Einheit sein?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2010

…196,25 Euro minus 112.800,00 Euro), als sie hingegeben hat. 6. Beim Teilungstausch wird an einer wirtschaftlichen Einheit Alleineigentum begründet, eine andere Einheit wird flächenmäßig geteilt. Liegt, wie im gegenständlichen Fall, ein Teilungstausch vor, ist dieser nicht als eigener Vorgang im GrEStG geregelt…

UFSW RV/2548-W/07Befreiung von der Grunderwerbsteuer wegen Flurbereinigung bei wertmäßigem Überwiegen der begünstigten Grundstücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2008

…nicht erfüllt. Die Berufung war daher abzuweisen." Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde dazu erwidert, dass die flächenmäßige Orientierung im gegenständlichen Fall nicht sachgerecht sei. Vielmehr solle der Kaufpreisanteil den Ausschlag geben. Der überwiegende Teil des Kaufpreises, nämlich 58…

UFSK RV/0161-K/03Nachschätzung nach § 3 BoschG 1970 in Verbindung mit einem Antrag auf Wertfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2004Teil 3/3

6º aufweisen, ist bei beiden Betrieben insoweit kein Abschlag vorzunehmen (gewesen). Größe (Anzahl) der TrennstückeFür eine landwirtschaftliche Nutzfläche im Ausmaß von 2 ha ist als Mindestgröße eines Trennstückes 0,5 ha vorgesehen. Beim Betrieb der Bw. wirkt sich diese Position nicht aus. Beim Vergleichsbetrieb mit…

UFSW RV/0482-W/11Austausch von ideellen Grundstücksanteilen bei zwei wirtschaftlichen Einheiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2012

…nach § 7 Abs.1 GrEStG 1987. Gegen diese Vorschreibungen wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass die Steuerfestsetzung nicht erklärbar sei. Das Grundstück weise ein gesamtes Ausmaß von 3.202 m², habe immer aus zwei Parzellen bestanden und habe bis zur Teilung immer H., X. und…

UFSW RV/0480-W/11Austausch von ideellen Grundstücksanteilen bei zwei wirtschaftlichen Einheiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2012

…nach § 7 Abs.1 GrEStG 1987. Gegen diese Vorschreibungen wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass die Steuerfestsetzung nicht erklärbar sei. Das Grundstück weise ein gesamtes Ausmaß von 3.202 m² auf, habe immer aus zwei Parzellen bestanden und habe bis zur Teilung immer X,, A…

UFSS RV/0073-S/08Eine Wertfortschreibung ist unzulässig, wenn die Wertgrenzen nicht überschritten werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2010

…die Berufung vom 14.6.2007, mit der Begründung, dass es sich bei einer Teilfläche im Ausmaß von 1,0591 ha um forstwirtschaftlich genutzte Flächen handle. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10.12.2007, EWAZ wurde die Berufung abgewiesen mit der Begründung, dass das Grundstück 4/4…

UFSW RV/1929-W/08Liegt eine wirtschaftliche Einheit iSd GrEStG vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2010

…das in der EZ ZZ Grundbuch zZz eingetragene Grundstück xxx Baufl. (Gebäude) im Ausmaß von 53 m² zu einem Kaufpreis von € 1.000,00, sowie die Liegenschaft EZ ZZZ Grundbuch zZz mit den Grundstücken XXX im Gesamtflächenausmaß von 7.495 m² ebenfalls zu einem…

UFSW RV/0481-W/11Austausch von ideellen Grundstücksanteilen bei zwei wirtschaftlichen Einheiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2012

…Bemessungsgrundlage betrage 21.250,00 €. Gegen diese Vorschreibungen wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass die Steuerfestsetzung nicht erklärbar sei. Das Grundstück weise ein gesamtes Ausmaß von 3.202 m² auf, habe immer aus zwei Parzellen bestanden und habe bis zur Teilung immer H., A…

UFSW RV/2822-W/091. Kein Vorsteuerabzug für den privat genutzten Teil des dem Unternehmen eines Arztes zugeordneten Gebäudes 2. Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt am Ort der ärztlichen Untersuchung und Betreuung (Ordination)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.08.2012

…deren flächenmäßige Größe einschließlich des Vorraumes mit Empfangsbereich und EKG-Ecke, zwei Behandlungsräumen und zwei kleinen Nebenräumen rund 129 m² beträgt. Außerdem gab er an, gemeinsam mit seiner Ehegattin das in den Jahren 2003 bis 2006 errichtete private Wohnhaus in xxx, in einem Ausmaß von…

UFSW RV/2820-W/091. Kein Vorsteuerabzug für den privat genutzten Teil des dem Unternehmen eines Arztes zugeordneten Gebäudes. 2. Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt am Ort der ärztlichen Untersuchung und Betreuung (Ordination).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.08.2012

…aus, deren flächenmäßige Größe einschließlich des Vorraumes mit Empfangsraum, drei Behandlungsräume und eines Behandlungsraumes für Kontaktlinsen rund 175 m² beträgt. Außerdem gab sie an, gemeinsam mit ihrem Ehegatten das in den Jahren 2003 bis 2006 errichtete private Wohnhaus xxxx, in einem Ausmaß von 22%, das…