…der die Entstehung feststellt. Erhebungsergebnisse dahingehend, dass betreffend den Bf eine Zollschuld nach dem 19. Dezember 2000 entstanden sei, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung in Bagatellfällen ausgeht - dies mit…
…der die Entstehung feststellt. Erhebungsergebnisse dahingehend, dass betreffend den Bf. eine Zollschuld nach dem 19. Dezember 2000 entstanden sei, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung in Bagatellfällen ausgeht - dies mit…
…der die Entstehung feststellt. Erhebungsergebnisse dahingehend, dass betreffend den Bf eine Zollschuld nach dem 19. Dezember 2000 entstanden sei, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung in Bagatellfällen ausgeht - dies mit…
…je Einfuhr und damit je Zollschuldentstehung den Betrag von € 5.000 überstiegen hätten, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung und damit von einer…
…je Einfuhr und damit je Zollschuldentstehung den Betrag von € 5.000 überstiegen hätten, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung und damit von einer…
…je Einfuhr und damit je Zollschuldentstehung den Betrag von € 5.000 überstiegen hätten, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung und damit von einer…
…zu verantwortenden Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid in Beachtung der Sachidentität nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung (Beschwerde) als unbegründet abzuweisen. Wegen dieser den Berufungsbehörden in Zollangelegenheiten zugewiesenen Berechtigung darf eine Abgabenvorschreibung in der Berufungsvorentscheidung und/oder Berufungsentscheidung erhöht werden…
…zu verantwortenden Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid in Beachtung der Sachidentität nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung (Beschwerde) als unbegründet abzuweisen. Wegen dieser den Berufungsbehörden in Zollangelegenheiten zugewiesenen Berechtigung darf eine Abgabenvorschreibung in der Berufungsvorentscheidung und/oder Berufungsentscheidung erhöht werden…
…zu verantwortenden Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid in Beachtung der Sachidentität nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung (Beschwerde) als unbegründet abzuweisen. Wegen dieser den Berufungsbehörden in Zollangelegenheiten zugewiesenen Berechtigung darf eine Abgabenvorschreibung in der Berufungsvorentscheidung und/oder Berufungsentscheidung erhöht werden…
…der die Entstehung feststellt; im Gegenstand damit Österreich. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung und damit von einer Zuständigkeit des entdeckenden Mitgliedstaates in Bagatellfällen ausgeht, auf Zollschuldentstehungen im Jahr 2001 anzuwenden ist…
…215 Abs. 1 dritter Anstrich erste Alternative ZK zur Bestimmung des Entstehungsortes auf den Ort abgestellt, an dem die Ware in das Zollverfahren übergeführt worden ist (Witte5, Rz. 7 zu Art. 215 ZK). Daran, dass im Streitfall diese Fiktion des Ortes der Zollschuldentstehung greift, kann…
…Auskunft der Firma A. mit € 58.900,00 im Händlereinkauf in der Gemeinschaft ermittelten Wert zum Zeitpunkt der Zollschuldentstehung. Das Zollamt Graz hat ausgehend von diesem Bruttoeinkaufspreis retrograd die deutsche Umsatzsteuer von 19 % und zusätzlich 16 % an fiktivem Zoll in Abzug gebracht. Von der…
…in Betracht kommenden weiteren Gesamtschuldner E. nach Auskunft der portugiesischen Behörden um eine "conduit company" handelte, welche seit April 2007 nicht mehr aktiv war und am 16. Dezember 2009 die Auflösung erklärte, geboten. Die Berufungsbehörde erster Instanz nahm eine Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK an. …
…der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG hat sich die Änderung des Zeitraumes der Zollschuldentstehung deswegen nicht ausgewirkt, weil in Ermangelung der Kenntnis der taggenauen Verbringung der Zigaretten fiktiv und damit den Bf. am wenigsten belastend von einer Verbringung der Zigaretten unmittelbar vor der…
…übermittelt. Da sich die Waren nicht an diesem Ort befanden, ist die von der Bf. abgegebene Ankunftsanzeige ins Leere gegangen. Die am festgelegten Warenort angekommenen Waren unterlagen im Beschwerdefall der zollamtlichen Überwachung. Die Bf. hatte die Verpflichtung zur Mitteilung des Eingangs der Waren durch Ankunftsanzeige…
…Nur wenn trotz Entfernens vom ursprünglichen Ort weiterhin die zuständige Zollstelle zeitnah Prüfungen durchführen kann, ist im Einzelfall nicht von einem Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung auszugehen. Im gegenständlichen Fall konnte das Zollamt Linz Wels als zuständige Zollstelle diese Prüfungen am tatsächlichen Warenort in X…
…02). Der Bf. steht es aber jederzeit frei, einen Antrag auf Erlass oder Erstattung gemäß Art. 239 ZK einzubringen, ein derartiger Antrag hat auf die Zollschuldentstehung aber keinen Einfluss. Zum Ort der Zollschuldentstehung ist entgegen den Behauptungen der Bf. in der Beschwerdeschrift darauf zu verweisen…
…sondern der (u.U. fiktive) "Einstandspreis" der Ware, der ihren bis zur Verbringung in das Zollgebiet entstandenen Erwerbskosten ("Gestehungskosten") entspräche, heranzuziehen sei; sie hätte sohin den Einstandspreis zum Grenzübertrittszeitpunkt richtig erklärt. Ergänzendes Rechtsbehelfsvorbringen enthalten die weiteren an den Unabhängigen Finanzsenat gerichteten Eingaben der Bf vom…
…02). Der Bf. steht es aber jederzeit frei, einen Antrag auf Erlass oder Erstattung gemäß Art. 239 ZK einzubringen, ein derartiger Antrag hat auf die Zollschuldentstehung aber keinen Einfluss. Zum Ort der Zollschuldentstehung ist entgegen den Behauptungen der Bf. in der Beschwerdeschrift darauf zu verweisen…
…Ehegattin am Ort des Familienwohnsitzes keine Erwerbstätigkeit ausübt, liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor. Die beantragten Kosten für Familienheimfahrten und Kosten für doppelte Haushaltsführung konnten somit ab dem Kalenderjahr 2007 steuerlich nicht anerkannt werden." Mit bei der Amtspartei am…