…einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben…
…einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschen KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben…
…einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben…
…Tätigkeit selbständig und unabhängig von ihrem Ort ausübt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. Für die Frage des Vorliegens der Unternehmereigenschaft sei somit eine Gewinnerzielungsabsicht bzw ein positives Gesamtergebnis nicht erforderlich. 6. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. August 2008 wurde das Berufungsbegehren als unbegründet…
…ist jede Einrichtung, die - wirtschaftlich selbständig ist und - ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und - zur Erzielung von Einnahmen oder im Falle des Fehlens der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr von anderen wirtschaftlichen Vorteilen und - nicht der Land- und Forstwirtschaft (§ 21…
…1993, 93/14/0123). Auf den "guten Glauben" des Steuerpflichtigen an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers kommt es rechtlich nicht an. Der Vorsteuerabzug ist daher stets zu korrigieren, wenn sich nachträglich die objektiv fehlende Unternehmereigenschaft des Leistenden herausstellt (BFH 19.10.1978, BStBl 1979 II 345…
…des EuGH im Urteil vom 22. Dezember 2008, C-161/07, Kommission/Österreich äußern und ferner bekannt geben, worin es die fehlende Unternehmereigenschaft der berufungswerbenden GmbH erblickt. Weder liegt ein Fall des § 2 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 vor, da es sich um eine…
…dazu festzuhalten, dass das Fehlen der Unternehmereigenschaft im Zeitpunkt der Leistung nicht rückwirkend saniert werden kann, somit weder eine endgültige nach einer vorläufige Veranlagung noch die spätere Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit das Recht auf Vorsteuerabzug begründen kann. Die fehlende Unternehmereigenschaft hat jedenfalls zur Folge, dass…
…§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Die bescheiderlassende Behörde stützt sich in der angefochtenen Entscheidung im Wesentlichen auf zwei Gründe: Zum Ersten auf die fehlende Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und zum Zweiten darauf, dass Rz 2602f UStR anwendbar sei. Zunächst wird…
…zuwarten sollte, welches Unternehmen die Aufträge für die nahe gelegenen Bauprojekte erhalten würde. Weiters weist DW darauf hin, dass aus der Nichtannahme des Kaufanbots der HGmbH nicht auf eine fehlende Unternehmereigenschaft geschlossen werden könne. Wie sich aus dem Schreiben der HGmbH ergeben würde, hätte der…
…schrieb sie eine Rechnung oder erhielt eine Gutschrift (und zwar auch erst nach der Mitteilung des Ausmaßes der gelieferten Ware), dies waren ihre einzigen Aktivitäten. Damit fehlen der Firma AP wesentliche Merkmale, die die Unternehmereigenschaft begründen würden. b. Es muss zudem auch eine Lieferung bzw…
…P. habe die Provisionsabrechnungen an die AP adressiert, aber an die E. SA versandt. (b) Rechtliche Beurteilung: (1) Fehlende Unternehmereigenschaft der AP: Die Firma AP sei rechtlich existent (lt. Firmenbuch), sie habe aber niemals Verfügungsmacht über die bei den Endabnehmern eingetroffenen Schweine erlangt. Sie sei…
…nichts zu tun. Nach der Lieferung schrieb sie eine Rechnung oder erhielt eine Gutschrift, dies waren ihre einzigen Aktivitäten. Damit fehlen der Firma AP schon in diesem Punkt wesentliche Merkmale, die die Unternehmereigenschaft begründen würden. b. Es muss zudem auch eine Lieferung bzw. sonstige Leistung…
…anhand deren einmalig selbständig erbrachten Arbeiten anzunehmen, dass die Unternehmereigenschaft dieser Personen objektiv nach den Kriterien des § 2 UStG gegeben war. Nach Ruppe (wie o. a.) istder Vorsteuerabzug stets zu korrigieren, wenn sich nachträglich die fehlende Unternehmereigenschaft herausstellt. Ein Schaden der durch unrichtige Angaben des…
…war davon auszugehen, dass die Firma X. Ltd. Initiator dieses Gewinnspieles ist. Dies wurde von Seiten des Prüfers wie folgt begründet: 1. Fehlende Unternehmereigenschaft der Firma "S. - Bulgaria" (keine gültige UID-Nr.) 2. Teilnahmebedingungen Homepage der Firma X. - Wirkung nach außen Z. ist ein Produkt…
…dass die G. Initiator dieses Gewinnspieleintragsservice ist. Dies wurde von Seiten des Prüfers wie folgt begründet: 1. Fehlende Unternehmereigenschaft der Firma "E - Bulgaria" (keine gültige UID-Nr.). 2. Teilnahmebedingungen Homepage der Firma GA - Wirkung nach außen: B ist ein Dienst der C, im folgenden "B…
…wenn sich nachträglich die objektiv fehlende Unternehmereigenschaft herausstellt. Ein Schaden, der durch unrichtige Angaben des Leistenden verursacht wird, ist nicht auf umsatzsteuerlicher Ebene durch Zulassung des Vorsteuerabzuges zu kompensieren, sondern zivilrechtlich durch Ersatzansprüche gegen den Leistenden. Selbst eine schriftliche Versicherung des Leistenden, Unternehmereigenschaft zu besitzen…
…Bezug auf das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung erbracht wurde und folglich auch - und unter Berücksichtigung obiger Ausführungen in Bezug auf die fehlende Verbringung der Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet und die fehlende Unternehmereigenschaft der I - insgesamt gesehen die materiellrechtlichen Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht vorliegen…
… 21 und 23 BAO von inhaltsleeren Abmachungen bzw. zumindest von Einnahmenlosigkeit auszugehen ist, wobei für die fehlende Unternehmereigenschaft die Einnahmenlosigkeit (Aufrechnung mit wertlosen unkörperlichen Wirtschaftsgütern, behaupteten Leistungen schwer bis gar nicht bestimmbaren Inhaltes) bereits ausreicht. Die Partei wurde als Beteiligter bei diesem einnahmenlosen Handel angesehen…
…die Voraussetzungen für einen Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994 nicht erfüllt. Auch bei irrtümlicher Annahme der Unternehmereigenschaft greift die Vorschrift ein (ein guter Glaube ersetzt die fehlende Unternehmereigenschaft nicht), wobei allerdings eine Berichtigungsmöglichkeit besteht (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994…