…die in Frage stehenden Rechnungen, bei welchen ausschließlich das Formalkriterium der fehlenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers als Ausschlussgrund aufgezeigt worden seien, unverändert im bisher beantragten Voranmeldungszeitraum zu gewähren. In der Berufung wurde eine mündliche Berufungsverhandlung vor dem Berufungssenat des UFS beantragt, dieser Antrag wurde jedoch…
…Rahmen der durchgeführten Umsatzsteuerprüfung überzeugen können. Somit sei der Vorsteuerabzug für die in Frage stehenden Rechnungen, bei welchen ausschließlich das Formalkriterium der fehlenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers als Ausschlussgrund aufgezeigt worden sei, unverändert im bisher beantragten Voranmeldungszeitraum zu gewähren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…
…Rahmen der durchgeführten Umsatzsteuerprüfung überzeugen können. Somit sei der Vorsteuerabzug für die in Frage stehende Rechnung, bei welcher ausschließlich das Formalkriterium der fehlenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers als Ausschlussgrund aufgezeigt worden sei, unverändert im bisher beantragten Voranmeldungszeitraum zu gewähren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…
…Literatur wird von einer Reihe von Autoren einhellig die Rechtsauffassung vertreten, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers im Sinne der eingangs zitierten Norm einen zwingenden Bestandteil einer zum Vorsteuerabzug berechtigten Rechnung darstellt, was bei einem diesbezüglichen Mangel zum Verlust des Vorsteuerabzuges führt (vgl. Wiesinger/Zehetmayer…
…ist. Gemäß § 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, BGBl. Nr. 401/1996, muss der Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers buchmäßig nachweisen. Die Voraussetzungen…
…entsprechenden einzelstaatlichen Bestimmungen oder ein anderer Hinweis darauf, dass die Differenzbesteuerung angewandt wurde, - wenn der Steuerschuldner ein Steuervertreter im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 ist. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach Absatz 1 Buchstabe c) des Steuervertreters, sein vollständiger Name und seine Anschrift. ...... Gemäß § 12 Abs…
…wesentliches Tatbestandsmerkmal in diesem Zusammenhang ist die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers. Gerade auf diesen Umstand, nämlich auf das Fehlen derselben, hat sich die Abgabenbehörde erster Instanz im Veranlagungsverfahren gestützt. Überdies ist in weiterer Folge ein rechtskräftiger Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2007 vom Finanzamt Graz-Stadt am 22…
…aufzuzeichnen: 1. den Namen, die Anschrift und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers, 2. den Namen und die Anschrift des Beauftragten des Abnehmers in Abholfällen, 3. die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des Gegenstandes der Lieferung, 4. den Tag der Lieferung, 5. das vereinbarte Entgelt oder…
…dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten hat, sondern auch zur Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer. Diesem Sinn des Gesetzes entsprechend begnügt sich das…
…Juli 2007 auf Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,00 übersteigt ua. die dem Leistungsempfänger von der Finanzverwaltung erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ("UID-Nummer") angegeben werden muss, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz…
…des zweiten und dritten Satzes ausgestellt worden sind. Abs. 1a: Führt der Unternehmer Leistungen im Sinne des § 19 Abs. 1 zweiter Satz, § 19 Abs. 1a und Abs. 1b aus, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, hat er in den Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des…
…ist, dass die ursprünglich vorgelegten Rechnungen schon deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten, weil ihnen das zwingend vorgeschrieben Rechnungsmerkmal der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechungsausstellers fehlte. Wird die UID-Nummer in der Rechnung nicht angeführt, so steht dem Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug nicht zu (vgl. UFS 9. 7…
…Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Besonderer Teil: Hinsichtlich jener Rechnungen der Firma P-GmbH, welche das Lieferdatum enthalten, wird seitens des Unabhängigen Finanzsenates davon ausgegangen, dass es sich um ordnungsgemäße Rechnungen handelt, die…
…6. Der Unternehmer hat Folgendes aufzuzeichnen: 1. den Namen, die Anschrift und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers, 2. den Namen und die Anschrift des Beauftragten des Abnehmers in Abholfällen, 3. die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des Gegenstandes der Lieferung, 4. den Tag der Lieferung…
…1a UStG 1994 in den Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers (Bw.) anzugeben und auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Bw.) hinzuweisen. Denn das Vorliegen einer Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1a UStG 1994 ist keine Voraussetzung für das Entstehen der Steuerschuld beim Leistungsempfänger (vgl…
…Gutschrift der richtige Name (die richtige Firmenbezeichnung) und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten sein. Ab 1. Jänner 2003 hat eine Rechnung auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des Unternehmers zu enthalten. Ab 1. Juli 2006 hat der Unternehmer auch die UID des Leistungsempfängers anzugeben…
…auf Vorsteuerabzug besteht, die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Im gegenständlichen Fall steht das Finanzamt auf dem Standpunkt, dass bei den in Streit gezogenen Rechnungen die Angabe des Namens und/oder der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers unrichtig seien. Dem hält der…
…der Rechnung zugrunde liegende Leistung tatsächlich und von einem Unternehmer erbracht und die Umsatzsteuer unstrittig an das Finanzamt abgeführt worden ist bzw. unabhängig von der Gut- oder Schlechtgläubigkeit des Leistungsempfängers und auch wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bezahlt hat. Das UStG lässt die Absicht erkennen…
…M.) im gegenständlichen Fall eine erhöhte Beweisvorsorgepflicht beim Bw. zur Folge. Als Beweis für deren Verletzung sei das Fehlen der Umsatzsteueridentifikationsnummer genannt, auch wenn die Rechnung gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994 erst in der Fassung des BGBl. Nr. 663/1994 zuletzt geändert durch BGBl…
…sodass dem Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug allein schon aus diesem Grund nicht zusteht (vgl in diesem Sinne auch UFS 9.7.2007, RV/1542-W/05). Da es sich bei der Angabe der UID-Nummer um ein Rechnungsmerkmal handelt, dessen Fehlen zum Verlust des Vorsteuerabzuges führt…