…Identifikationsnummer des Lieferers unbekannt oder für den betreffenden Zeitraum ungültig. Aufgrund der Geschäftstätigkeit bestehe für die erworbenen Gegenstände kein Anspruch auf Vorsteuererstattung. Dagegen brachte der Bw. mittels E-Mail Berufung ein: in den Vorjahren sei die Erstattung immer vorgenommen worden. Teilweise werde auf eine falsche…
…Angabe einer falschen Adresse liegt keine Rechnung vor, die (den Antragsteller) zum Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 iVm § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 ist, dass sich Name und Anschrift des Abnehmers der…
…der Firma AP und es wurde dort (wie auch anderswo) keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, da entsprechende Räumlichkeiten weder gemietet waren, noch aufgrund anderer Verträge zur Verfügung standen. Die Gutschriften enthalten demzufolge nicht die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, weil an der angeführten Adresse - "R. 22…
…der bezeichneten Adresse sei nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet worden. Nur das Postfach 65 sei durch den Geschäftsführer entleert worden. Die Angabe einer falschen Adresse schließe schon für sich den Vorsteuerabzug des Empfängers aus (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230 und VwGH vom 24.4…
…die richtige Anschrift des ausländischen Abnehmers war, ist unbekannt. Die Angabe des Ländernamens "Ungarn" ist jedenfalls keine gültige Adresse. Dass die Ausfuhren auch nicht buchmäßig nachgewiesen sind, ergibt sich schon aus dem Umstand, dass die Ausfuhrbestätigungen gefälscht waren und dass auch das falsche Formular verwendet…
…Botendienst geliefert und sofort bar bezahlt worden sei, könne keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug haben. Vielmehr folge aus der regelmäßigen Lieferung die Nachhaltigkeit der Unternehmereigenschaft des A . Ob an der Anschrift der Firma D eine solche existiere, sei nicht ausreichend überprüft worden. Auch der Umstand…
…der Unternehmer, der tatsächlich geleistet hat und der Unternehmer, für dessen Unternehmen tatsächlich die Leistung erbracht worden ist, zu entnehmen sein. Unter Anschrift im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist aber nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an…
…ist ein Vorsteuerabzug bereits aus diesem Grund ausgeschlossen. Die gegenständlichen Rechnungen enthielten darüber hinaus aber offenbar auch eine falsche Adresse des leistenden Unternehmers. An der angeführten Anschrift 1180 Wien, A-Straße11, war nach den Prüfungsfeststellungen der Name H.R. unbekannt. Die Unrichtigkeit der auf den…
…entbehre jeglichen Beweises. Die Bf. hätte daher die Anmeldung nur abgeben dürfen, wenn sie auch über Name und Anschrift des Warenempfängers in Großbritannien und dessen dortiger UID verfügt hätte. Daran könne auch der Umstand nichts ändern, dass zum damaligen Zeitpunkt es technisch noch nicht möglich…
…ein diesbezüglicher Beweis seitens der Abgabenbehörde könne aber nicht erbracht werden. Das würde somit bedeuten, dass der Abnehmer vorsätzlich falsche Angaben gemacht und einen Betrug begangen habe. Diesfalls würde die Bestimmung des Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 zur Anwendung kommen: "Hat der Unternehmer eine…
…des Namens und der Anschrift des Abnehmers der Lieferung zu ermöglichen. § 11 Absatz 1 Ziffer 4 UStG 1994 normiert, dass die Rechnung den Tag der Lieferung enthalten muss. Laut Rechnung vom 5.6.2009 ist Lieferdatum der 5.6.2009. Diese Angabe ist schlichtweg falsch…
…Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet versendet, hat der Unternehmer den Nachweis wie folgt zu führen: 1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (§ 11, Art. 11 UStG 1994) und 2. durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994…
…Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet versendet, hat der Unternehmer den Nachweis wie folgt zu führen: 1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (§ 11, Art. 11 UStG 1994) und 2. durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994…
…eines Privatfahrzeuges der Fall sei. Diesfalls verfüge der ausländische Lieferer, da er von einer Privatperson erworben habe, über keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis, welche aber Voraussetzung für die Umsatzsteuerentlastung im Wege des Vorsteuerabzuges wäre. Eine Herausrechnung oder Anrechnung der deutschen Umsatzsteuer, wie dies dem Bw offenbar…
…auf die Feststellungen des VwGH vom 18. Oktober 2007, 2006/16/0108 in einem vergleichbaren Fall hinzuweisen. Demnach sei es für den Buchnachweis allein relevant, dass der Empfänger im Zeitpunkt der Lieferung/Verbringung über irgendeine gültige UID-Nr. verfüge und diese vom Lieferer aufgezeichnet werde…
… ferner auf die Praxis der Testkäufe der Fa R.; demnach sei im Inland kein einziges der Artikel aufgetaucht; dies hätte auch den sofortigen Entzug der Lieferberechtigung des Bw durch die Fa R. zur Folge gehabt; ein Verkauf aller Waren im Inland wäre auch sofort in…
…angesehen werden könne, wenn sonst alle Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen. Auf Grund eines Irrtums sei eine falsche UID verwendet worden. Noch während des Prüfungsverfahrens sei dieser Irrtum erkannt und dadurch berichtigt worden, dass der Zollbehörde die UID bekannt gegeben wurde. Diese Korrektur und…
…Erklärung der oben Genannten vor, wonach unter dem Namen und der Anschrift des auf den Rechnungen als Lieferer aufscheinenden Unternehmers niemals Geschäfte durchgeführt worden seien bzw. Lieferungen von Schrott niemals von dieser "Firma" getätigt worden seien. Die Geschäftsadresse sei somit falsch. Es habe niemals eine…
…gmbH). Es konnten sich daher an diesen Anschriften niemals ein Büro bzw. Betriebsräumlichkeiten befinden. Die betreffenden rechnungsausstellenden Firmen konnten diese Räumlichkeiten auch nicht nutzen oder in irgendeiner Weise darüber verfügen. Der Vorsteuerabzug ist wegen der Angabe einer falschen Adresse des Lieferanten nicht zulässig, da keine…
…werden können. Betreffend die Einwendung des Vorliegens von Reihengeschäften wird festgestellt: Gemäß Art 25 Abs. 1 UStG liegt ein Dreiecksgeschäft vor, wenn drei Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt und…