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UFSG RV/0146-G/121. Unzulässige Berufung per E-Mail 2. Unvollständige bzw. falsche Pflichtangaben im elektronischen Erstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…Identifikationsnummer des Lieferers unbekannt oder für den betreffenden Zeitraum ungültig. Aufgrund der Geschäftstätigkeit bestehe für die erworbenen Gegenstände kein Anspruch auf Vorsteuererstattung. Dagegen brachte der Bw. mittels E-Mail Berufung ein: in den Vorjahren sei die Erstattung immer vorgenommen worden. Teilweise werde auf eine falsche…

UFSG RV/0231-G/11Keine Vorsteuererstattung aus nicht dem § 11 UStG 1994 entsprechenden Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…Angabe einer falschen Adresse liegt keine Rechnung vor, die (den Antragsteller) zum Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 iVm § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 ist, dass sich Name und Anschrift des Abnehmers der…

UFSL RV/1480-L/02Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005Teil 2/3

…der Firma AP und es wurde dort (wie auch anderswo) keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, da entsprechende Räumlichkeiten weder gemietet waren, noch aufgrund anderer Verträge zur Verfügung standen. Die Gutschriften enthalten demzufolge nicht die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, weil an der angeführten Adresse - "R. 22…

UFSL RV/1480-L/02Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005Teil 1/3

…der bezeichneten Adresse sei nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet worden. Nur das Postfach 65 sei durch den Geschäftsführer entleert worden. Die Angabe einer falschen Adresse schließe schon für sich den Vorsteuerabzug des Empfängers aus (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230 und VwGH vom 24.4…

UFSW RV/1057-W/04Keine Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen, wenn in allen Fällen gefälschte Zollamtsstempel vorliegen, die Adresse des Abnehmers nicht feststeht und kein buchmäßiger Nachweis erbracht werden konnte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…die richtige Anschrift des ausländischen Abnehmers war, ist unbekannt. Die Angabe des Ländernamens "Ungarn" ist jedenfalls keine gültige Adresse. Dass die Ausfuhren auch nicht buchmäßig nachgewiesen sind, ergibt sich schon aus dem Umstand, dass die Ausfuhrbestätigungen gefälscht waren und dass auch das falsche Formular verwendet…

UFSW RV/2050-W/02Nichtanerkennung der Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen, da weder Abnehmer- noch Buchnachweis erbracht wurde Nichtanerkennung von Vorsteuern wegen fehlender Rechnungsmerkmale u a
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006Teil 1/2

…Botendienst geliefert und sofort bar bezahlt worden sei, könne keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug haben. Vielmehr folge aus der regelmäßigen Lieferung die Nachhaltigkeit der Unternehmereigenschaft des A . Ob an der Anschrift der Firma D eine solche existiere, sei nicht ausreichend überprüft worden. Auch der Umstand…

UFSG RV/0241-G/02Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

…der Unternehmer, der tatsächlich geleistet hat und der Unternehmer, für dessen Unternehmen tatsächlich die Leistung erbracht worden ist, zu entnehmen sein. Unter Anschrift im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist aber nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an…

UFSW RV/2671-W/02Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels ordnungsgemäßer Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…ist ein Vorsteuerabzug bereits aus diesem Grund ausgeschlossen. Die gegenständlichen Rechnungen enthielten darüber hinaus aber offenbar auch eine falsche Adresse des leistenden Unternehmers. An der angeführten Anschrift 1180 Wien, A-Straße11, war nach den Prüfungsfeststellungen der Name H.R. unbekannt. Die Unrichtigkeit der auf den…

UFSZ2L ZRV/0032-Z2L/10Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung); Vertrauensschutz für den Anmelder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2011Teil 1/3

…entbehre jeglichen Beweises. Die Bf. hätte daher die Anmeldung nur abgeben dürfen, wenn sie auch über Name und Anschrift des Warenempfängers in Großbritannien und dessen dortiger UID verfügt hätte. Daran könne auch der Umstand nichts ändern, dass zum damaligen Zeitpunkt es technisch noch nicht möglich…

UFSG RV/0514-G/10Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2012

…ein diesbezüglicher Beweis seitens der Abgabenbehörde könne aber nicht erbracht werden. Das würde somit bedeuten, dass der Abnehmer vorsätzlich falsche Angaben gemacht und einen Betrug begangen habe. Diesfalls würde die Bestimmung des Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 zur Anwendung kommen: "Hat der Unternehmer eine…

UFSL RV/0034-L/10Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010

…des Namens und der Anschrift des Abnehmers der Lieferung zu ermöglichen. § 11 Absatz 1 Ziffer 4 UStG 1994 normiert, dass die Rechnung den Tag der Lieferung enthalten muss. Laut Rechnung vom 5.6.2009 ist Lieferdatum der 5.6.2009. Diese Angabe ist schlichtweg falsch…

UFSZ2L ZRV/0156-Z2L/07Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiender Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.01.2012

…Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet versendet, hat der Unternehmer den Nachweis wie folgt zu führen: 1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (§ 11, Art. 11 UStG 1994) und 2. durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994…

UFSZ2L ZRV/0155-Z2L/07Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiender Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.02.2012

…Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet versendet, hat der Unternehmer den Nachweis wie folgt zu führen: 1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (§ 11, Art. 11 UStG 1994) und 2. durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994…

UFSL FSRV/0114-L/06Manipulation von Dokumenten zwecks Vermeidung der Erwerbsteuervorschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)13.04.2007

…eines Privatfahrzeuges der Fall sei. Diesfalls verfüge der ausländische Lieferer, da er von einer Privatperson erworben habe, über keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis, welche aber Voraussetzung für die Umsatzsteuerentlastung im Wege des Vorsteuerabzuges wäre. Eine Herausrechnung oder Anrechnung der deutschen Umsatzsteuer, wie dies dem Bw offenbar…

UFSZ2L ZRV/0130-Z2L/10Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung); Vertrauensschutz für den Anmelder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2011Teil 1/3

…auf die Feststellungen des VwGH vom 18. Oktober 2007, 2006/16/0108 in einem vergleichbaren Fall hinzuweisen. Demnach sei es für den Buchnachweis allein relevant, dass der Empfänger im Zeitpunkt der Lieferung/Verbringung über irgendeine gültige UID-Nr. verfüge und diese vom Lieferer aufgezeichnet werde…

UFSW RV/1056-W/04Keine Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen, wenn in allen Fällen gefälschte Zollamtsstempel vorliegen, die Adresse des Abnehmers nicht feststeht und kein buchmäßiger Nachweis erbracht werden konnte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

… ferner auf die Praxis der Testkäufe der Fa R.; demnach sei im Inland kein einziges der Artikel aufgetaucht; dies hätte auch den sofortigen Entzug der Lieferberechtigung des Bw durch die Fa R. zur Folge gehabt; ein Verkauf aller Waren im Inland wäre auch sofort in…

UFSZ3K ZRV/0320-Z3K/07Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen; Angabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers in der Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.11.2007

…angesehen werden könne, wenn sonst alle Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen. Auf Grund eines Irrtums sei eine falsche UID verwendet worden. Noch während des Prüfungsverfahrens sei dieser Irrtum erkannt und dadurch berichtigt worden, dass der Zollbehörde die UID bekannt gegeben wurde. Diese Korrektur und…

UFSK RV/0732-K/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Angabe des Namens und der Adresse des leistenden Unternehmers in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010Teil 1/2

…Erklärung der oben Genannten vor, wonach unter dem Namen und der Anschrift des auf den Rechnungen als Lieferer aufscheinenden Unternehmers niemals Geschäfte durchgeführt worden seien bzw. Lieferungen von Schrott niemals von dieser "Firma" getätigt worden seien. Die Geschäftsadresse sei somit falsch. Es habe niemals eine…

UFSW RV/1122-W/06Versagung des Vorsteuerabzuges bei Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…gmbH). Es konnten sich daher an diesen Anschriften niemals ein Büro bzw. Betriebsräumlichkeiten befinden. Die betreffenden rechnungsausstellenden Firmen konnten diese Räumlichkeiten auch nicht nutzen oder in irgendeiner Weise darüber verfügen. Der Vorsteuerabzug ist wegen der Angabe einer falschen Adresse des Lieferanten nicht zulässig, da keine…

UFSW RV/1845-W/111. Ungültige UID-Nummer des ausländischen Abnehmers, 2. Wertberichtigung von Kundenforderungen, 3. Forderungsverzicht und verdeckte Gewinnausschüttung an den Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2011Teil 2/3

…werden können. Betreffend die Einwendung des Vorliegens von Reihengeschäften wird festgestellt: Gemäß Art 25 Abs. 1 UStG liegt ein Dreiecksgeschäft vor, wenn drei Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt und…