…Amtsbeauftragte wandte ein, dass sich die Abgabenbehörde an die gesetzlichen Vorschriften des § 80 BAO zu halten hätte, wonach der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft wäre und nicht ein faktischer Machthaber. Der Bw. wäre deshalb zur Haftung herangezogen worden, weil dieser im…
…Amtsbeauftragte wandte ein, dass sich die Abgabenbehörde an die gesetzlichen Vorschriften des § 80 BAO zu halten hätte, wonach der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft wäre und nicht ein faktischer Machthaber. Die Bw. wäre deshalb zur Haftung herangezogen worden, weil diese im…
…worden seien, für die keine Lohnkonten geführt worden seien. Der Beschuldigte sei vom Masseverwalter schriftlich als einer der faktischen Machthaber der GmbH bezeichnet worden und sei daher als solcher für die im Spruch genannten Tatbestände verantwortlich gewesen. Es bestehe daher der begründete Verdacht, dass das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch denSenat5 über die Berufung des Bw., vom 16. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10. November 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 nach der am 10. Februar 2011 in Yyyx Ln, Bahnhofplatz 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung…
…d BAO bezieht sich inhaltlich auf das Eigentumsrecht, "verlangt hingegen nicht das nach außen hin sichtbare rechtliche Kleid" (Weilinger, Leasing, 98). Es genügt die faktische Ausübung der Herrschaft über ein Wirtschaftsgut gleich einem Eigentümer (Torggler, ÖStZ 1972, 69). Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, der gewillt ist…
…ist schuldig, im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10 vorsätzlich als faktischer Machthaber und damit für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der H-GmbH Verantwortlicher a) durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer 2008 und 2009 sowie zur Körperschaftsteuer 2009, sohin unter Verletzung der…
…K., der Bf. sei faktischer Machthaber in der KEG gewesen und ihn hätte die Pflicht getroffen für die Meldung und Entrichtung der selbst zu berechnenden Abgabenschuldigkeiten getroffen, nicht ausreicht einen begründeten Tatverdacht zu manifestieren. Die als Zeugin einvernommene Buchhalterin hat vielmehr das Parteienvorbringen, der Bf…
…der Sache selbst erkannt: Der Berufungswerber (Bw.) ist schuldig, er hat als Hauptgesellschafter und faktischer Machthaber in Wahrnehmung der steuerlichen Belange der HZG vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für Juni 2002 in Höhe von € 126,06, August 2002 in Höhe von € 3.027,36…
…"Frau M C war meine Lebensgefährtin und ist die Mutter meines Kindes, war aber im Unternehmen nur bedingt tätig (Hilfsarbeiten)." Er sei "faktischer Machthaber" gewesen. Nach den vorstehenden Ausführungen ist es ernstlich zweifelhaft, ob in der Tat - wie vom Finanzamt in den strittigen Bescheiden angenommen…
…mit ihrer Vollmacht ausgestattet als faktischer Machthaber alleinverantwortlich tätig gewesen sei (Abschriften der Vollmachten erliegen im Haftungsakt). Wie bereits rechtsrichtig in der Berufungsvorentscheidung festgehalten wird, trifft eine Haftung nach §§ 9, 80 BAO ausschließlich im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer. Eine Haftung eines faktischen Geschäftsführers kann nur im…
…dass A.T. die Gesellschaft als faktischer Machthaber geführt hat. Wie bereits rechtsrichtig in der Berufungsvorentscheidung festgehalten wird, trifft eine Haftung nach §§ 9, 80 BAO ausschließlich im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer. Eine Haftung eines faktischen Geschäftsführers kann nur im Falle eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens nach § 11…
…dass A.T. die Gesellschaft als faktischer Machthaber geführt hat. Wie bereits rechtsrichtig in der Berufungsvorentscheidung festgehalten wird, trifft eine Haftung nach §§ 9, 80 BAO ausschließlich im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer. Eine Haftung eines faktischen Geschäftsführers kann nur im Falle eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens nach § 11…
…In der mündlichen Verhandlung wurde ausgeführt, dass die Frage, ob A W faktischer Machthaber der Bw war und dementsprechend die Entnahmen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen, im Berufungsverfahren betreffend Einkommensteuer zu klären ist. Zu dieser Ansicht gelangt auch der Senat, weshalb auf diesen Punkt in…
…die auf die Körperschaft einen mittelbaren, aber entscheidenden Einfluss nehmen könne (VwGH vom 28.2.1978, 1257/75). Dies treffe im Besonderen auf den nicht beteiligten faktischen Machthaber einer Körperschaft zu, der als Entscheidungsträger alle wesentlichen Belange alleinverantwortlich besorge. Dieser Person seien daher auch die…
… 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Begründend wurde dazu im Wesentlichen ausgeführt, H habe es in seiner Eigenschaft als faktischer Machthaber der I-Ltd. verabsäumt, Umsätze an das Finanzamt zu melden, weshalb die Bemessungsgrundlagen geschätzt hätten werden müssen. Der…
…Jänner 2013 in Kraft trat und daher auch erst ab diesem Zeitpunkt eine entsprechende Pflichtverletzung durch Erlassung eines Haftungsbescheides nach § 9a BAO geahndet werden kann. Eine Rückwirkung auf Pflichtverletzungen faktischer Machthaber (Einfluss nehmender Personen) vor dem 1. Jänner 2013 ist vom § 9a BAO nicht erfasst…
…Instanz gegen den Beschwerdeführer zur SN X ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im als faktischer Machthaber der X-Ltd. im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an a) Umsatz…
…seien, sei eine Verlängerung des Eintritts der Verjährung über den 31.12.2005 hinaus nicht eingetreten. Auch in der Sache werde die Zurechnung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von 160 Anteilen an der (Jointventure-) AG an den Bw als faktischen Machthaber der AB- AG bestritten…
…Abgabenverkürzungen bewirkt: Umsatzsteuer 2001 in der Höhe von € 25.435,49 Körperschaftsteuer 2001 in der Höhe von € 4.178,25 Körperschaftsteuer 2002 in der Höhe von € 1.044,52 2.) als Stifter und Begünstigter und somit faktischer Machthaber der C (St.Nr…
…Abgabenverkürzungen bewirkt: Umsatzsteuer 2001 in der Höhe von € 25.435,49 Körperschaftsteuer 2001 in der Höhe von € 4.178,25 Körperschaftsteuer 2002 in der Höhe von € 1.044,52 2.) als Stifter und Begünstigter und somit faktischer Machthaber der C (St.Nr…