…S 28.056.-- (tatsächlich gemeint: S 28.096.-) | (2) Die Entschädigung in Höhe von S 403.866.- habe der Abgeltung der Abwertung der von der Enteignung nicht betroffenen restlichen Flächen des Grundstückes 1022/1 gedient. (3) Entschädigungen für Hiebsunreife dienten der Abgeltung der Nachteile…
…vom 28.9.1962, 0588/63 (richtig: 0588/62)]. Im Jahr 1996 erhielt der Bw. als Entschädigung für Hiebsunreife S 57.868,80.-. Das Finanzamt hat hievon ein Drittel 1996 der Einkommensteuer unterworfen (Vgl. § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988). Durch diesen teilweisen Ansatz…
…nichtbuchführender Land- und Forstwirte für 1999 ist ein Computerausdruck abgeheftet mit der Bezeichnung Waldwertrechnung Ergebnisblatt vom Donnerstag 08. Juni 2000 09:36:40 Katastralgemeinde D Parzelle: BG | Bestand | Hektar | Boden ATS | Bestand ATS | Verkehrswert ATS | Hiebsunreife | DNE |…
… 80 Abs. 4 abweichendes Alter der Hiebsunreife einzuhalten ist. Das Forstgesetz verpflichtet im § 22 Abs 3 die Eigentümer von Schutzwäldern, die Erträgnisse von Fällungen im Schutzwald (nicht allfällige andere Erträge aus Schutzwald, zB Jagdpacht,...) in erster Linie für diese Bewirtschaftung zu verwenden, gestattet also Eigentümerentnahmen…
…der Sachwerte für die hiebsreifen Bestände (stehendes Holz) erfolgt durch Berechnung der Abtriebswerte (Durchschnittserlös in € / Festmeter je Baumart, Alter und Ertragsklasse sowie Sortiment abzüglich Erntekosten pro Festmeter ergibt den erntekostenfreien Erlös pro Festmeter), für mittelalte Bestände durch Ermittlung des Bestandeserwartungswertes und für Kulturen und…
…a) zwar auf unbestimmte Zeit an die Familien-GmbH verpachtet, hat sich jedoch ebenfalls die Möglichkeit jederzeitiger Kündigung unter Einhaltung einer Frist von nur einem halben Jahr und überdies die Zustimmung für die Schlägerung hiebsreifer Bestände vorbehalten. Die Grundstücke sind außerdem im selben Kulturzustand zurückzugeben…
…betrage der einkommensteuerpflichtige Anteil 1.434.057,00 S. Nachdem die Einkommensteuer 1998 zunächst mit Bescheid vom 16. Mai 2001 erklärungsgemäß veranlagt wurde, erfolgte mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 31. Oktober 2001 die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 1998. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt…
…ev. anfallendes Schadholz ohne Aufschub aufzuarbeiten bzw. aufarbeiten zu lassen. Schlägerungen hiebsreifer Bestände bedürfen der Zustimmung durch den Bewirtschaftungsüberlasser. Der Bewirtschaftungsberechtigte hat für die ordnungsgemäße Erhaltung von Gebäuden Sorge zu tragen, Maschinen und Geräte, wie sie auf der Liegenschaft in derzeitigem Zustand in Gebrauch sind…
…J. I., betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998, 1999 und 2000 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert; die Einkommensteuer wird endgültig festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen…
…anfallendes Schadholz ohne Aufschub aufzuarbeiten bzw. aufarbeiten zu lassen. Schlägerungen hiebsreifer Bestände bedürfen der Auszeige und Zustimmung durch den Bewirtschaftungsüberlasser. Die Bewirtschaftungsberechtigte hat für die ordnungsgemäße Erhaltung von Gebäuden Sorge zu tragen, Maschinen und Geräte, wie sie auf der Liegenschaft in derzeitigem Zustand in Gebrauch…
…ist. Die Aufwendungen für das Pflanzgut betragen nur Erstaufforstungen. Bisherige Nutzung Aus welchen Gründen wurden die hiebsreifen Bestände bisher nicht bzw. nur in geringem Umfang genutzt (Punkt 1.4 des Gutachtens des Amtssachverständigen)? "Um eine Verwilderung landw. genutzter Grundstücke - für welche eine Förderung nicht vorgesehen…