…erklärt werden. Es ist hierbei eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Beitrittsberechtigten in der Berufung bzw. im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar. Ebenso ist die Unterfertigung (Mitunterfertigung) einer von der in Anspruch genommenen Person eingebrachten Berufung nicht als förmlicher Beitritt anzusehen (vgl. das…
… 258 Abs. 1 erster Satz BAO schriftlich erklärt werden. Hierbei ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die gegenständliche Berufung richtet sich auch ausdrücklich gegen die der Haftung zu Grunde liegenden Umsatzsteuerbescheide 2002 und 2003 und die Werbeabgabebescheide 2002 und 2003. Da der Haftungsbescheid nach § 289 Abs…
…hat, lässt die Aktenlage nicht zu. Der Berufungswerber stützt sein Berufungsrecht aber auch auf § 257 BAO. Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um eine förmliche Prozesserklärung. Dem potenziell Haftungspflichtigen wird durch die Einräumung des Rechtes zum Beitritt zur Berufung des Erstschuldners Rechnung getragen. Beitrittsberechtigt ist…
…Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte, allerdings ist das Erklärte der Auslegung zugänglich. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei…
…Zunächst ist festzustellen, dass die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst werden. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Eine entgegenstehende, im Innenverhältnis getroffene…
…FinStrG wurde die T GmbH zur Haftung für die über W verhängte Geldstrafe herangezogen. Hinsichtlich eines Teilbetrages von € 2.352,33 in Zusammenhang mit den W vorgeworfenen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Februar bis Juni 2003 wurde das Finanzstrafverfahren förmlich eingestellt (Finanzstrafakt Bl…
…29 Abs.5 leg.cit.) - sich selbst als Anzeiger bestimmter Finanzvergehen bezichtigt. Ob ein Anbringen als Selbstanzeige zu werten ist bzw. die Wirksamkeit einer Selbstanzeige entfaltet, hängt logischerweise vom Inhalt des Anbringens ab. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte…
…Anzeiger bestimmter Finanzvergehen bezichtigt. Ob ein Anbringen als Selbstanzeige zu werten ist bzw. die Wirksamkeit einer Selbstanzeige entfaltet, hängt logischerweise vom Inhalt des Anbringens ab. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte. Allerdings ist das Erklärte der Auslegung zugänglich (vgl…
…die Abgabenbescheide berufen. Nach erfolgter Bescheidaufhebung am 3.3.1987 und Bescheidzustellung wäre zwar eine Beitrittserklärung wieder möglich gewesen, doch ist die Abgabe einer derartigen, förmlichen Prozesserklärung nach Lage der Akten unterblieben. Der Umstand der nicht fristgerechten Abgabe der Beitrittserklärung, sowie die Tatsache, dass die…
…ihm vielmehr bloß das Recht zu, allenfalls der noch nicht entschiedenen Berufung gemäß § 257 BAO beizutreten (VwGH vom 19.9.2001, 2001/16/0253). Dazu bedarf es aber einer (im Streitfall nicht vorliegenden) förmlichen Prozesserklärung, weil nach § 258 Abs. 1 erster Satz BAO der Beitritt…
…unabhängig davon, ob ein anderer zur Stellung des Vorlageantrages Berechtigter einen solchen Antrag gestellt hat (vgl. Stoll, BAO, 2627). Dazu bedarf es aber einer (im Streitfall nicht vorliegenden) förmlichen Prozesserklärung, weil nach § 258 Abs. 1 erster Satz BAO der Beitritt schriftlich zu erklären ist. Die…
…nicht vorgebracht worden ist; zu empfehlen ist jedoch der exakte Vermerk der Zustellungen an den Amtsbeauftragten bzw. des Einganges seiner Prozesserklärungen in der Geschäftsstelle des Erstsenates bzw. bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz. Ebenso empfiehlt sich eine ziffernmäßige Kennzeichnung des jeweiligen Spruchsenates, um bei Senatsmehrheit eine…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
…Finanzamt wirklich zugeordnet werden und diese auch die Verantwortung für dieses Verhalten tragen. Mit anderen Worten: Die Behörde, an die sich der Rechtsunterworfene förmlich und in der Sache zu wenden hat, weil sie das Verhalten ihrer Organe steuern kann und verantwortet, muß das Finanzamt sein…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen H.K., zu Recht erkannt: Der Rechtsmittelantrag vom 1. Juni 2004 gilt gemäß § 156 Abs. 2 FinStrG als zurückgenommen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt…
…Finanzamt wirklich zugeordnet werden und diese auch die Verantwortung für dieses Verhalten tragen. Mit anderen Worten: Die Behörde, an die sich der Rechtsunterworfene förmlich und in der Sache zu wenden hat, weil sie das Verhalten ihrer Organe steuern kann und verantwortet, muß das Finanzamt sein…
…Finanzamt wirklich zugeordnet werden und diese auch die Verantwortung für dieses Verhalten tragen. Mit anderen Worten: Die Behörde, an die sich der Rechtsunterworfene förmlich und in der Sache zu wenden hat, weil sie das Verhalten ihrer Organe steuern kann und verantwortet, muß das Finanzamt sein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch StbGesellschaft, vom 25. Juni 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 7. April 2010, mit denen 1) die Berufung vom 26. Februar 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs. 1…
…Finanzamt wirklich zugeordnet werden und diese auch die Verantwortung für dieses Verhalten tragen. Mit anderen Worten: Die Behörde, an die sich der Rechtsunterworfene förmlich und in der Sache zu wenden hat, weil sie das Verhalten ihrer Organe steuern kann und verantwortet, muß das Finanzamt sein…