…dem die Vereinbarung geschlossen wurde (BFH 30.11.1995, BStBl 1996 II 206). Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen (vgl. Ruppe…
…der NNNGmbH beendet habe. Es ist daher von einem nachträglichen Wegfall auszugehen. Dieser entfaltet aber nach den vorstehenden Ausführungen bloß ex-nunc-Wirkung und ist somit nicht geeignet, ein gänzliches Wegfallen des Abtretungsvertrages rückwirkend auf den Vertragsabschlusszeitpunkt zu bewirken. Dazu kommt, dass der für eine…
…September 2006, 2006/15/0072, ordnet die Bestimmung des § 16 UStG allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen. Nach den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl…
…sich aus § 16 Abs. 1 letzter Satz UStG. Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: eine Berichtigung der Umsatzsteuer auf Grund der Uneinbringlichkeit des Entgelts ist in dem Veranlagungszeitraum bzw. Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist. Der Vorsteuerrückforderungsanspruch des…
…mit der in diesem Kaufvertrag eingebetteten Vereinbarung über die Beendigung des Baurechts auf nichts anderes geeinigt, als den Baurechtsvertrag zufolge des Eigentumserwerbes durch die Bauberechtigte mit ex nunc-Wirkung aufzuheben. Der Beendigung des Baurechts liegt somit nicht das im Gesetz geforderte Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung auf…
…Kurzkommentar, 2. Aufl., Anm. 1 zu § 16). Denn die eingangs zitierte Gesetzesbestimmung ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung, d. i. der Februar 2004, zu berücksichtigen…
…UStG auch zu erfolgen, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist. Die Bestimmung des § 16 UStG ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im…
…wonach Berichtigungen für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen sind, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Diese Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen…
…der NNGmbH beendet habe. Es ist daher von einem nachträglichen Wegfall auszugehen. Dieser entfaltet aber nach den vorstehenden Ausführungen bloß ex-nunc-Wirkung und ist somit nicht geeignet, ein gänzliches Wegfallen des Abtretungsvertrages rückwirkend auf den Vertragsabschlusszeitpunkt zu bewirken. Dazu kommt, dass der für eine…
…geltend, es läge ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor. Dieser entfaltet aber nach den vorstehenden Ausführungen bloß ex-nunc-Wirkung und ist somit nicht geeignet, ein gänzliches Wegfallen des Schenkungsvertrages als Titel für die Begründung des dinglichen Rechtes rückwirkend auf den Vertragsabschlusszeitpunkt zu bewirken. Dazu kommt…
…Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden sei. Die Bestimmung des § 16 UStG 1994 ordne allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führten nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern seien erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen…
…für den Voranmeldungszeitraum (Veranlagungszeitraum) vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist. Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen (vgl. Ruppe…
…bei Änderungen aufgrund einer Vereinbarung sei der Zeitraum maßgebend, in dem die Vereinbarung geschlossen wurde). Diese Vorschrift ordne demnach die ex nunc Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führten daher nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern seien erst im Zeitraum der Änderung zu…
…dem die Vereinbarung geschlossen wurde (BFH 30.11.1995, BStBl 1996 II 206). Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen (vgl. Ruppe…
… 12, Tz 59 und die dort zitierte Judikatur und Literatur). Aus dem Verweis auf § 16 Abs. 1 UStG 1994 ergibt sich, dass diese Korrektur für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen ist, in dem die Berichtigung durchgeführt wurde (Wirkung ex nunc) (Ruppe, UStG 1994³, § 11 Tz. 137). Unter…
…Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Eine derartige Berichtigung wirkt immer nur ex nunc. Sinngemäß kann eine Berichtigung der Umsatzsteuerschuld erst in dem Zeitraum erfolgen, in dem die Rechnungen berichtigt werden. Im Berufungsfall erfolgte sowohl die Rechnungsberichtigung durch die Bw. als…
…Vorsteuerabzug korrigieren muss. Zum anderen ergibt sich aus dem Verweis auf § 16 Abs. 1, dass die Steuerschuld gemäß § 11 Abs. 12 erst zu dem Zeitpunkt (Voranmeldungszeitraum) wegfällt, in dem die Rechnung berichtigt wurde (Wirkung ex nunc) [vgl. Ruppe, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Wien 2005, § 11, Tz 137…
…über diesen Antrag der Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zusteht, wird dazu lediglich informativ festgestellt, dass diesem ohnehin nicht entsprochen werden kann, da durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, die bis zur Beendigung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof lediglich Wirkungen ex nunc enfaltet (Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, § 18…
…Wirkung hat und nicht das Erlöschen des Freischeins gegenüber einer Person mit dem Aufleben gegenüber einer anderen Person koppelt. Der Betriebsübernehmer müsste vielmehr einen neuen Freischein beantragen. Anders als beim Widerruf, der laut § 28 Abs.3 MinStG nicht rückwirkend (also nur mit Wirkung ex nunc…
…eine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges im Sinne des § 17 GrEStG sondern um die vorzeitige Beendigung des bis 31. Dezember 2103 eingeräumten Baurechts mit Wirkung ex nunc. Weiters setze die Begünstigung gemäß § 17 GrEStG eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche finde auch in der Rückstellung…