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2 035 Treffer317 msnur geltende Fassungen
UFSS RV/0509-S/08Steuerschuld auf Grund der Rechnung eines Kleinunternehmers und ex nunc-Wirkung der Berichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

…dem die Vereinbarung geschlossen wurde (BFH 30.11.1995, BStBl 1996 II 206). Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen (vgl. Ruppe…

UFSW RV/1406-W/07Motivirrtum als rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2008

…der NNNGmbH beendet habe. Es ist daher von einem nachträglichen Wegfall auszugehen. Dieser entfaltet aber nach den vorstehenden Ausführungen bloß ex-nunc-Wirkung und ist somit nicht geeignet, ein gänzliches Wegfallen des Abtretungsvertrages rückwirkend auf den Vertragsabschlusszeitpunkt zu bewirken. Dazu kommt, dass der für eine…

UFSW RV/0415-W/05Säumniszuschlag bei Berichtigung der Umsatzsteuer gemäß § 16 Abs. 3 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…September 2006, 2006/15/0072, ordnet die Bestimmung des § 16 UStG allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen. Nach den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl…

UFSI RV/0217-I/10Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgeltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…sich aus § 16 Abs. 1 letzter Satz UStG. Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: eine Berichtigung der Umsatzsteuer auf Grund der Uneinbringlichkeit des Entgelts ist in dem Veranlagungszeitraum bzw. Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist. Der Vorsteuerrückforderungsanspruch des…

UFSW RV/3667-W/10Mangels Rückstellung der Gegenleistung lagen die Voraussetzungen für die Begünstigung des § 17 GrEStG nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2012

…mit der in diesem Kaufvertrag eingebetteten Vereinbarung über die Beendigung des Baurechts auf nichts anderes geeinigt, als den Baurechtsvertrag zufolge des Eigentumserwerbes durch die Bauberechtigte mit ex nunc-Wirkung aufzuheben. Der Beendigung des Baurechts liegt somit nicht das im Gesetz geforderte Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung auf…

UFSW RV/1638-W/08Vermietung von Faserleitungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012Teil 1/2

…Kurzkommentar, 2. Aufl., Anm. 1 zu § 16). Denn die eingangs zitierte Gesetzesbestimmung ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung, d. i. der Februar 2004, zu berücksichtigen…

UFSW RV/1722-W/10Verrechnung der Umsatzsteuerberichtigung im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…UStG auch zu erfolgen, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist. Die Bestimmung des § 16 UStG ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im…

UFSW RV/3793-W/09Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2010

…wonach Berichtigungen für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen sind, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Diese Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen…

UFSW RV/1470-W/07Führt ein Motivirrtum beim Schenkungsvertrag zur Erstattung gemäß § 33 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2008

…der NNGmbH beendet habe. Es ist daher von einem nachträglichen Wegfall auszugehen. Dieser entfaltet aber nach den vorstehenden Ausführungen bloß ex-nunc-Wirkung und ist somit nicht geeignet, ein gänzliches Wegfallen des Abtretungsvertrages rückwirkend auf den Vertragsabschlusszeitpunkt zu bewirken. Dazu kommt, dass der für eine…

UFSW RV/1344-W/07Rückerstattung der Schenkungssteuer gem. § 33 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…geltend, es läge ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor. Dieser entfaltet aber nach den vorstehenden Ausführungen bloß ex-nunc-Wirkung und ist somit nicht geeignet, ein gänzliches Wegfallen des Schenkungsvertrages als Titel für die Begründung des dinglichen Rechtes rückwirkend auf den Vertragsabschlusszeitpunkt zu bewirken. Dazu kommt…

UFSL RV/1038-L/06Bei Umsatzsteuerberichtigungen gemäß § 16 Abs. 1 und 3 UStG wird der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt erst im Zeitpunkt des Eintrittes der Uneinbringlichkeit des Entgeltes verwirklicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

…Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden sei. Die Bestimmung des § 16 UStG 1994 ordne allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führten nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern seien erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen…

UFSW RV/4042-W/02Steuerbarkeit von Umsätzen aufgrund vertragsgemäßer Notwendigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.10.2005

…für den Voranmeldungszeitraum (Veranlagungszeitraum) vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist. Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen (vgl. Ruppe…

UFSL RV/0921-L/04Aufrechnung des Anspruches der Gemeinschuldnerin auf Rückerstattung der vom Masseverwalter gemäß § 16 Abs. 3 Zif. 2 UStG berichtigten Umsatzsteuer mit Konkursforderungen des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…bei Änderungen aufgrund einer Vereinbarung sei der Zeitraum maßgebend, in dem die Vereinbarung geschlossen wurde). Diese Vorschrift ordne demnach die ex nunc Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führten daher nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern seien erst im Zeitraum der Änderung zu…

UFSG RV/0151-G/04Entgeltsbegriff - Forderungsverzicht des Leistungsempfängers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…dem die Vereinbarung geschlossen wurde (BFH 30.11.1995, BStBl 1996 II 206). Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen (vgl. Ruppe…

UFSW RV/2255-W/06Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt des Vorliegens der korrigierten Rechnung möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2008

… 12, Tz 59 und die dort zitierte Judikatur und Literatur). Aus dem Verweis auf § 16 Abs. 1 UStG 1994 ergibt sich, dass diese Korrektur für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen ist, in dem die Berichtigung durchgeführt wurde (Wirkung ex nunc) (Ruppe, UStG 1994³, § 11 Tz. 137). Unter…

UFSG RV/0041-G/04Aufhebung eines Umsatzsteuerbescheides auf Grund einer Rechnungsberichtigung durch einen Nichtunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004

…Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Eine derartige Berichtigung wirkt immer nur ex nunc. Sinngemäß kann eine Berichtigung der Umsatzsteuerschuld erst in dem Zeitraum erfolgen, in dem die Rechnungen berichtigt werden. Im Berufungsfall erfolgte sowohl die Rechnungsberichtigung durch die Bw. als…

UFSG RV/0105-G/08Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Rechnungsberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

…Vorsteuerabzug korrigieren muss. Zum anderen ergibt sich aus dem Verweis auf § 16 Abs. 1, dass die Steuerschuld gemäß § 11 Abs. 12 erst zu dem Zeitpunkt (Voranmeldungszeitraum) wegfällt, in dem die Rechnung berichtigt wurde (Wirkung ex nunc) [vgl. Ruppe, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Wien 2005, § 11, Tz 137…

UFSW RV/1361-W/03Exekution bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2005

…über diesen Antrag der Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zusteht, wird dazu lediglich informativ festgestellt, dass diesem ohnehin nicht entsprochen werden kann, da durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, die bis zur Beendigung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof lediglich Wirkungen ex nunc enfaltet (Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, § 18…

UFSZ1W ZRV/0093-Z1W/08Entstehung der Mineralölsteuerschuld bei Entnahme von Testbenzin aus einem Steuerlager, wenn der Freischein des Verwenders bereits erloschen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.03.2010

…Wirkung hat und nicht das Erlöschen des Freischeins gegenüber einer Person mit dem Aufleben gegenüber einer anderen Person koppelt. Der Betriebsübernehmer müsste vielmehr einen neuen Freischein beantragen. Anders als beim Widerruf, der laut § 28 Abs.3 MinStG nicht rückwirkend (also nur mit Wirkung ex nunc…

UFSW RV/1375-W/06Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…eine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges im Sinne des § 17 GrEStG sondern um die vorzeitige Beendigung des bis 31. Dezember 2103 eingeräumten Baurechts mit Wirkung ex nunc. Weiters setze die Begünstigung gemäß § 17 GrEStG eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche finde auch in der Rückstellung…