…dem die Vereinbarung geschlossen wurde (BFH 30.11.1995, BStBl 1996 II 206). Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen (vgl. Ruppe…
… VwGH 25.2.1998, 97/14/0107, VwGH 15.12.2022, Ro 2019/13/0034). Eine zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer ist ex tunc richtig zu stellen und erfordert keine Rechnungsberichtigung (vgl. VwGH 8.9.2022, Ro 2020/15/0025, Rn 23 mVa VwGH 23…
…8 UStG 1994 normiert ausdrücklich eine sinngemäße Anwendung des § 16 UStG 1994. Dieser ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen damit nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen (Ruppe/Achatz in…
…der NNNGmbH beendet habe. Es ist daher von einem nachträglichen Wegfall auszugehen. Dieser entfaltet aber nach den vorstehenden Ausführungen bloß ex-nunc-Wirkung und ist somit nicht geeignet, ein gänzliches Wegfallen des Abtretungsvertrages rückwirkend auf den Vertragsabschlusszeitpunkt zu bewirken. Dazu kommt, dass der für eine…
…mit ex-nunc Wirkung nicht unzulässig sei. In der angeführten Rz. 61 ihrer Schlussanträge führe die Generalanwältin Kokott wie folgt aus: "[…] solche (erstmalige) Rechnungsausstellung keine Rückwirkung entfalten [kann]. Erst mit einer entsprechenden Rechnung, die dem Empfänger zugeht, werden die Rechtsfolgen der Verwaltungsvereinfachungsregel ex nunc…
…Zeit vor der Konkurseröffnung ausgestellt worden. Der Verwaltungsgerichtshof betone in seinem Erkenntnis vom 20.05.2010, 2005/15/0163, mit weiteren Hinweisen zwar grundsätzlich die ex nunc-Wirkung einer Steuerberichtigung nach § 16 UStG 1994. Die Änderung führe jedoch nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung…
…September 2006, 2006/15/0072, ordnet die Bestimmung des § 16 UStG allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen. Nach den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl…
…Aufrechnung mit Insolvenzforderungen durchzuführen sei, rechtswidrig sei. Die Bestimmung des § 16 UStG ordne die ex-nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen würden nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung führen, sondern seien erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen. Bei einem Abstellen auf den…
…bereits lange Zeit vor der Konkurseröffnung ausgestellt worden. Der Verwaltungsgerichtshof betone in seinem Erkenntnis vom 20.5.2010, 2005/15/0163, mit weiteren Hinweisen zwar grundsätzlich die ex nunc-Wirkung einer Steuerberichtigung nach § 16 UStG. Die Änderung führe nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung…
…im Verfahren mit Schriftsatz vom 21.12.2012 vorgelegt. Wir haben im Abgabenverfahren (Beschwerde vom 7.12.2012) hinsichtlich der Umsatzsteuer 2011 die sich daraus ergebende Berichtigung für das Jahr 2011 mit ex-nunc-Wirkung eingefordert und Beschwerde eingelegt und die Aussetzung der Einhebung beantragt…
…dem Veranlagungszeitraum (Voranmeldungszeitraum) zu erfolgen, in dem sich herausgestellt hat, dass die Leistung unterbleiben wird (zB infolge eines Rücktritts vom Vertrag), sohin ex-nunc-Wirkung. Der Masseverwalter der Firma_A Nachfolge_A trat mit Schreiben vom 24. Februar 2010 gemäß § 21 KO vom streitgegenständlichen Werkvertrag…
…kann den geschuldeten Steuerbetrag korrigieren, der Leistungsempfänger hat die in Anspruch genommene Vorsteuer zu berichtigen. Die Bestimmung des § 16 UStG 1994 ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum…
…4. Keine Verjährung: Da aufgrund der in § 16 Abs. 1 UStG 1994 ausdrücklich angeordneten ex nunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung die ursprüngliche Steuerfestsetzung unberührt bleibt, kann eine Berichtigung auch dann erfolgen, wenn für die ursprüngliche Steuerfestsetzung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (VwGH vom 15.12.2022, Ro…
…16 Abs. 1 letzter Satz UStG 1994 lautet: "Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist." Diese Bestimmung ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern…
…7101708/2017). Eine Anfechtung aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage mit ex nunc-Wirkung habe damit keine Auswirkungen auf die Gebührenpflicht. Zusammenfassend ergebe sich, dass der einvernehmlichen Auflösung des Pachtvertrages ex nunc-Wirkung zukomme. Die Auflösung ex nunc habe auf die einmal entstandene Gebührenschuld gemäß § 17…
…sich aus § 16 Abs. 1 letzter Satz UStG. Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: eine Berichtigung der Umsatzsteuer auf Grund der Uneinbringlichkeit des Entgelts ist in dem Veranlagungszeitraum bzw. Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist. Der Vorsteuerrückforderungsanspruch des…
…erwachsenen Pflichten zu erfüllen (Art. 15 UZK-IA). Der Widerruf oder die Änderung ist dem Bewilligungsinhaber bescheidmäßig bekannt zu geben und gilt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (ex nunc Wirkung). Der Widerruf oder die Änderung der Bewilligung betrifft keine Waren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens…
…diese Beträge nach § 11 Abs. 12 UStG 1994 auf Grund der Rechnung. Die Steuerschuld besteht bis zum Zeitpunkt der Berichtigung der Endrechnung (ex nunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung). Keine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung im Sinne des § 11 Abs. 12 UStG 1994 entsteht, wenn in der Endrechnung…
…Rechnung auf die ursprüngliche Rechnung hinweisen. Da aufgrund der in § 16 Abs. 1 UStG 1994 ausdrücklich angeordneten ex nunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung die ursprüngliche Steuerfestsetzung unberührt bleibt, kann eine Berichtigung auch dann erfolgen, wenn für die ursprüngliche Steuerfestsetzung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (VwGH 15.12…
… 42 Abs 3 VwGG bedeutet, daß der Aufhebung eines Bescheides durch Erkenntnis des VwGH eine Wirkung "ex tunc" zukommt. Bei Fehlen dieser Bestimmung würde eine Aufhebung […] nur eine "Ex-nunc-Wirkung" zukommen; sie würde nur für die Zukunft wirksam werden und daher die Rechtsbeständigkeit…